(openPR) Neuwied, 08.10.2026. Beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger wird der Kaufpreis in höchstens sieben Raten fällig, jeweils erst nach Abschluss der vereinbarten Bauabschnitte. Die erste Rate darf der Bauträger nach § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erst verlangen, wenn bestimmte Sicherungen vorliegen. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, erläutert, welche Höchstsätze gelten und was das für die Auszahlung des Darlehens bedeutet.
Wann darf die erste Zahlung fließen?
Vor der ersten Rate müssen nach § 3 Abs. 1 MaBV vor allem diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- wirksamer Vertrag mit allen nötigen Genehmigungen
- Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch
- gesicherte Freistellung von vorrangigen Grundpfandrechten, etwa durch die Bank des Bauträgers
- erteilte Baugenehmigung oder eine entsprechende Bestätigung
Der Notar teilt in der Regel mit, wenn diese Punkte erfüllt sind. Leistet der Bauträger stattdessen eine Sicherheit nach § 7 MaBV, meist eine Bürgschaft, darf er früher Geld annehmen.
Welche Höchstsätze gelten für die Bauabschnitte?
Nach Beginn der Erdarbeiten sind höchstens 30 Prozent der Vertragssumme fällig, bei einem Erbbaurecht 20 Prozent. Alle weiteren Sätze beziehen sich auf den Restbetrag. Die größten Posten sind:
- Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten: 40 Prozent
- Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe: 12 Prozent
- Fenstereinbau mit Verglasung: 10 Prozent
- Dachflächen und Dachrinnen: 8 Prozent
- vollständige Fertigstellung: 5 Prozent
Kleinere Abschnitte wie Rohinstallationen, Innenputz, Estrich, Fliesen und Fassade liegen zwischen 3 und 6 Prozent. Der Vertrag fasst die Abschnitte zu Raten zusammen, und eine Rate wird erst fällig, wenn alle darin enthaltenen Arbeiten fertig sind. Die Sätze sind Obergrenzen, weniger ist erlaubt. Entfällt eine der genannten Leistungen, wird ihr Prozentsatz nach der Verordnung anteilig auf die übrigen Raten umgelegt.
Was bedeutet das für die Finanzierung?
Die Bank zahlt das Darlehen in Teilen aus, sobald der Bauträger eine Rate anfordert, meist gegen Rechnung und teils mit Bautenstandsbericht. Viele Banken verlangen, dass das Eigenkapital zuerst eingesetzt wird. Für noch nicht abgerufene Beträge berechnet die Bank nach einer freien Frist ein Bereitstellungsentgelt, die Frist sollte deshalb zur Bauzeit passen. Nach § 650m Abs. 2 BGB steht Käufern außerdem eine Sicherheit von 5 Prozent der Vergütung zu, häufig als Einbehalt von der ersten Rate.
Einzelheiten zu Vertrag und Mängeln enthält der Beitrag von RatgeberBaufi zu Raten, Sicherungen und Prüfung des Bauträgervertrags. Die Finanzierung eigener Bauvorhaben behandelt die Themenseite zum Bauen und Neubaukauf.

RatgeberBaufi (ratgeberbaufi.de) ist ein unabhängiges Verzeichnis für Baufinanzierer und ein Ratgeber rund um die Immobilienfinanzierung. Neben dem Verzeichnis erklärt RatgeberBaufi die wichtigsten Fragen rund um Kauf und Finanzierung einer Immobilie: Eigenkapital, Kaufnebenkosten und Grunderwerbsteuer je Bundesland, Anschlussfinanzierung, Förderung und den Ablauf bis zum Notartermin. Rechner für Budget, Rate und Kaufnebenkosten helfen bei der ersten Einordnung. Über „Experten fragen“ können Kaufinteressenten ihr Anliegen kostenlos schildern. Betreiber ist die ESR Consulting GmbH mit Sitz in Neuwied.












