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Compliance-Funktion nach AT 8.2 MaRisk: Seminar zu Wesentlichkeitsanalyse und Change-Management

(openPR) Mit der 9. MaRisk-Novelle und den EBA Guidelines on Internal Governance gewinnen Governance-Anforderungen bei Veränderungen in Kredit- und Finanzinstituten weiter an Bedeutung. Im Mittelpunkt steht dabei die Einbindung der Compliance-Funktion nach AT 8.2 MaRisk. Bei wesentlichen Veränderungen der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der IT-Systeme müssen Institute Risiken frühzeitig beurteilen, Auswirkungen analysieren und die erforderlichen Kontrollfunktionen angemessen in den Change-Prozess einbeziehen.

Das Online-Seminar „Einbindung der Compliance-Funktion nach AT 8.2 MaRisk“ der Akademie Heidelberg am 30. November 2026 ordnet die Anforderungen an Wesentlichkeitsbeurteilung, Governance und Compliance in den regulatorischen Zusammenhang ein. Behandelt werden insbesondere MaRisk 06/2026, CRD VI, §§ 25a–c KWG und die EBA-Vorgaben zur Internal Governance.

Wesentlichkeitsanalyse als Bestandteil des Change-Managements

AT 8.2 MaRisk stellt Anforderungen an die Risikobeurteilung bei wesentlichen Veränderungen. In der Praxis betrifft dies beispielsweise Auslagerungen, IT-Migrationen, strategische Projekte oder Veränderungen von Organisationsstrukturen. Eine zentrale Frage ist, nach welchen Kriterien die Wesentlichkeit einer Veränderung bestimmt wird und wie Compliance, Risikomanagement und weitere Kontrollfunktionen in den Prozess eingebunden werden.

Hinzu kommen Governance-Anforderungen an Risk Culture, Compliance Function und Internal Control Framework. Die Institute tragen dabei Verantwortung für ihre Risiko- und Kontrollbewertung. Zugleich müssen Entscheidungen und Bewertungen nachvollziehbar dokumentiert und in bestehende Governance-Strukturen integriert werden.

Governance-Anforderungen treffen auf digitale Veränderungen

Die Einbindung der Compliance-Funktion nach AT 8.2 MaRisk gewinnt auch vor dem Hintergrund technologischer Veränderungen an Relevanz. Manuelle Prozesse stoßen bei komplexen Change-Vorhaben zunehmend an Grenzen. Workflow-Systeme und Dokumentationslösungen können Prozesse unterstützen, ändern jedoch nichts an den Anforderungen an Kontrollintensität, Nachvollziehbarkeit und Risikobewusstsein.

Weitere Fragestellungen ergeben sich aus CRD VI, unter anderem mit Blick auf Datenqualität und Informationsflüsse. Für Institute kommt es deshalb darauf an, den AT-8.2-Prozess mit dem Regulatory Change Process, der regulatorischen Risikoanalyse und dem Compliance Lifecycle konsistent zu verzahnen.

Inhalte des Seminars zu AT 8.2 MaRisk

Im Seminar werden unter anderem folgende fachliche Themen behandelt:

  • Entwicklung des AT 8.2 von der 4. bis zur 9. MaRisk-Novelle
  • Governance-Erwartungen von BaFin und JST
  • EBA-Vorgaben zu Risk Culture, Compliance Function und Internal Control Framework
  • Definition und Abgrenzung wesentlicher Änderungen
  • Wesentlichkeitsanalyse bei Auslagerungen, IT-Migrationen und strategischen Projekten
  • Verzahnung mit §§ 25a–c KWG sowie dem Regulatory Change Process
  • szenariobasierte Bewertung neuer Tätigkeiten
  • Tool-Unterstützung und Dokumentationsanforderungen
  • Musterformular zur institutsindividuellen Wesentlichkeitsanalyse
  • Praxisbeispiele aus Finanz-Compliance und Governance

Damit steht neben der regulatorischen Einordnung insbesondere die praktische Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse nach AT 8.2 MaRisk im Mittelpunkt.

Relevanz für Compliance, Risikocontrolling und Governance

Das Thema richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Compliance, Risikocontrolling, Organisation und Change-Management, Revision sowie Governance- und IKS-Funktionen. Relevant ist die Einbindung der Compliance-Funktion nach AT 8.2 MaRisk zudem für Entscheidungsträger, die Verantwortung für regulatorische und digitale Veränderungsprozesse tragen.

Referierende sind Tabea Jarocki, Senior Compliance Officer bei der TARGOBANK AG, und Markus Müller, Director Compliance bei Payone GmbH. Jarocki verfügt über praktische Erfahrung in MaRisk-Compliance, Risikoanalysen, Berichtswesen und Auslagerungsmanagement. Müller war unter anderem im Bereich Regulatory- und MaRisk-Compliance tätig und verfügt über langjährige Erfahrung beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung von MaRisk-Compliance-Funktionen sowie bei Compliance Lifecycle und Risikoanalyse.

Online-Seminar am 30. November 2026

Das Online-Seminar „Einbindung der Compliance-Funktion nach AT 8.2 MaRisk“ findet am Montag, 30. November 2026, von 10:00 bis 14:00 Uhr statt. Weitere Informationen zum Seminar und zum Weiterbildungsprogramm sind auf der Website der Akademie Heidelberg: https://www.akademie-heidelberg.de/termin/einbindung-der-compliance-funktion-nach-82-marisk-1

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