(openPR) Der Tod eines Kunden stellt Banken in der Praxis häufig vor komplexe rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Welche Nachweise müssen Erben vorlegen? Wann reicht ein Testament mit Eröffnungsniederschrift aus, wann ist ein Erbschein erforderlich? Wer ist auskunftsberechtigt und wer darf über Konten und Vermögenswerte verfügen? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich das Online-Seminar „Der Erbfall in der Bankpraxis“ der Akademie Heidelberg am 28. Oktober 2026.
Die Abwicklung von Nachlassfällen erfordert von Kreditinstituten nicht nur fundierte Kenntnisse des Erbrechts, sondern auch einen sicheren Umgang mit unterschiedlichen Anspruchs- und Verfügungsberechtigten. Besonders bei streitigen Erbengemeinschaften oder Erbfällen mit Auslandsbezug können Fehler bei der Kontoführung und Nachlassabwicklung erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Im ungünstigsten Fall drohen den Instituten Regressansprüche.
Das Seminar vermittelt einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die für Banken relevanten Grundzüge des deutschen Erbrechts. Anhand von Beispiels- und Praxisfällen erfahren die Teilnehmenden, wie typische Situationen im Bankalltag rechtssicher beurteilt und bearbeitet werden können.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem die erforderlichen Erbnachweise sowie die Frage, wann beispielsweise ein Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsniederschrift als Nachweis ausreicht. Darüber hinaus geht es um Auskunfts- und Verfügungsrechte sowie um die Frage, welche Verfügungen – etwa zur Begleichung von Beerdigungskosten – zugelassen werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der streitigen Erbengemeinschaft. Gerade in solchen Fällen ist besondere Vorsicht geboten, da unterschiedliche Interessen und möglicherweise widersprüchliche Verfügungswünsche der Beteiligten für die Bank zu erheblichen Haftungsrisiken führen können. Das Seminar zeigt anhand konkreter Fälle, wie Institute mit solchen Konstellationen umgehen und ihre Kontoführung rechtssicher gestalten können. Ergänzend erhalten die Teilnehmenden praktische Hinweise zur Best Practice bei der Kontoführung im Erbfall und können anhand von Beispielsfällen die Anwendung der vermittelten Kenntnisse auf typische Situationen aus dem Bankgeschäft nachvollziehen.
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus den Bereichen Kontoführung, Backoffice und Marktfolge Passiv sowie an Beschäftigte im Privat-, Gewerbe- und Firmenkundengeschäft. Ebenso angesprochen sind Fach- und Führungskräfte aus Recht und Compliance, der Internen Revision sowie interessierte Fach- und Grundsatzbereiche. Auch Geschäftsleitungs- und Vorstandsmitglieder, externe Prüferinnen und Prüfer sowie Bankdienstleister profitieren von der praxisnahen Aufbereitung des Themas.
Ziel des Online-Seminars ist es, den Teilnehmenden konkrete Antworten und Handlungsempfehlungen für die tägliche Praxis zu geben. Sie erfahren, wie unklare oder streitige Nachlassgeschäftsverbindungen rechtssicher geführt beziehungsweise abgewickelt werden können und welche wichtigen Weichen bereits zu Lebzeiten des Erblassers für eine möglichst reibungslose spätere Nachlassabwicklung gestellt werden können.
Referentin des Seminars ist Rechtsanwältin Christiane Brzoska von der Kanzlei Christiane Brzoska. Durch die Verbindung von rechtlichem Fachwissen mit konkreten Beispiels- und Praxisfällen erhalten die Teilnehmenden einen unmittelbaren Bezug zu typischen Fragestellungen aus dem Bankalltag.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/der-erbfall-der-bankpraxis














