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Demokratie sichern - AfD verbieten

07.09.2026 • 11:41 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
CGB (© CGB)
CGB (© CGB)

(openPR) Statement des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Vorsitzenden Peter Rudolph

Sachsen-Anhalt hat gewählt. Nach vorläufigem Endergebnis erhielt die als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD 43,8 Prozent der Wählerstimmen. Rechnet man noch die Stimmen für die Linkspartei und das BSW hinzu, haben in Sachsen-Anhalt 57,7 Prozent der Wählerinnen und Wähler bewusst den Extremisten von rechts und links ihre Stimme gegeben. Sie haben damit ihre demokratische Unreife bewiesen und den alten APO-Spruch „Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlachter selber“ eindrucksvoll bestätigt. Der CGB erinnert daran, dass es auch 1930 die Wählerinnen und Wähler waren, die den Extremisten den Weg zur Macht geebnet haben und damit verantwortlich dafür waren, dass am 23.01.1930 in Thüringen erstmalig die NSDAP an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde, und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellen konnte

Die AfD hat ihr eigenes Ziel einer absoluten Mehrheit knapp verfehlt. Es steht jedoch zu befürchten, dass sich in BSW und CDU nützliche Idioten finden lassen, die als Steigbügelhalter mit ihrer Stimme der AfD doch noch zur Regierungsübernahme verhelfen werden. Ob sich dies noch verhindern lässt, ist fraglich. Vielleicht verhindert die Brandmauer aktuell noch die Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten oder Koalitionen der CDU mit der AfD, nicht jedoch „Gestaltungsmehrheiten“, wenn es politisch passt. Die Drohungen mit einem Parteiaustritt von CDU-Größen wie dem Landtagspräsidenten von Baden-Württemberg Thomas Strobl oder dem stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden Karl-Josef Laumann bei einer Aufgabe der Brandmauer dürfte daher zumindest die Sachsen-Anhaltinische CDU wenig beeindrucken.

Wer den weiteren Aufstieg der AfD noch stoppen will, muss den Rechtsweg beschreiten und endlich den Mut zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens finden, wie es die CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft auf meinen Antrag als eine der ersten Unionsgliederungen schon vor längerer Zeit gefordert hat und dafür vom damaligen CDA-Bundesvorsitzenden Karl-Josef Laumann heftig abgekanzelt wurde. Mittlerweile ist es längst nicht mehr nur die CGB/CDA-AG, die für ein AfD-Verbotsfahren eintritt, sondern auch der Chef der CDA, Dennis Radtke. Die SPD hat im letzten Jahr sogar einen Parteitagsbeschluss zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens gefasst und aktuell haben sich in einem offenen Brief mehr als 1000 Juristen der Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren angeschlossen. Wer hingegen immer noch glaubt, dass es ausreicht, die AfD politisch zu bekämpfen, wie der Ex-SPD-Vorsitzende Diemar Gabriel, der jüngst verkündet hat, man könne eine 40-Prozent-Partei nicht mal eben verbieten, glaubt auch daran, dass man Putin mit diplomatischen Depeschen zur Aufgabe des Ukraine-Krieges bewegen kann und hat aus der Geschichte nichts gelernt. Auch die NSDAP ist über Jahre als eine Partei unterschätzt worden, die durch ihre Radikalität keine Zukunft hat. So ein Fehler darf sich im Hinblick auf die AfD nicht wiederholen. Es ist erschreckend, dass in der Wahlberichterstattung das Stichwort AfD-Verbot keinerlei Erwähnung gefunden hat, dafür aber vielen AfD-Vertretern in Interviews viel Spielraum für Selbstdarstellungen eingeräumt wurde.

Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Die Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht im Falle der AfD unter Bezug auf seine eigene enge Rechtsauslegung die Verfassungswidrigkeit verneint, ist gegeben, darf jedoch kein Vorwand sein, um die AfD weiter wie bisher agieren zu lassen. Noch besteht die Chance, dem weiteren Aufstieg der AfD Einhalt zu gebieten.

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