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Telekom – Stellenabbau in Hessen

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(openPR) „... treffen sich Vertreter der Gewerkschaft Verdi und Zahlreiche Arbeitnehmer des Servicebereiches der Telekom in Hesse heute in Gießen zu einer Kundgebung in der Kongresshalle. Über 1000 Mitarbeiter befinden sich für den heutigen Tag im Warnstreik .... (Rundfunkmeldung)“



Diese und ähnliche Nachrichten erreichen uns täglich.
Betroffene Arbeitnehmer sollten nicht warten, bis die Entscheidung über ihren Arbeitsplatz gefallen ist. Jetzt gilt es sich für den Fall, dass der Stellenabbau den eigenen Arbeitsplatz betrifft, vorzubereiten, informiert zu sein und schnelle Hilfe an der Hand zu haben.

Wenn Sie jetzt handeln, wird es Ihnen leichter fallen, einen neue, sicherere Arbeitsstelle zu finden und Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis gewinnbringend durch einen Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag zu beenden

Aufhebungsverträge werden oft mit Abwicklungsverträgen verwechselt oder gleichgestellt. Die zutreffende Unterscheidung ist allerdings recht einfach: der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst während der Abwicklungsvertrag eine vorherige Kündigung voraus setzt.
Im Übrigen gibt es zwischen beiden keine nennenswerten Unterschiede. Die Parteien müssen für jeden Vertragstyp nur wissen, was sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eventuell darüber hinaus noch geregelt haben möchten.
Hier gilt es einen Fachmann hinzuzuziehen, der eingehend und umfassend berät und auch steuerliche Aspekte abzuwägen weiß.
www.anwaelte-giessen.de

Rechtsanwalt Jörg Reich
Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät
Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen, DE

Telefon: +49 (0) 641 / 20 21 21
Telefax: +49 (0) 641 / 28 73 0
eMail: E-Mail
http://www.anwaelte-giessen.de
Umsatzsteueridentnummer: DE 233 715 890

Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.

Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.

Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).

Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.

Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.

Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.

Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!

Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.

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