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Mäuse aneinandernähen: Wie konnte dieser Tierversuch genehmigt werden?

Symbolbild zur freien Nutzung (© Ärzte gegen Tierversuche e.V.)
Symbolbild zur freien Nutzung (© Ärzte gegen Tierversuche e.V.)

(openPR) Gericht stuft ursprüngliche Genehmigung als rechtswidrig ein

Zwei Mäuse operativ miteinander verbinden und sie acht Wochen lang in diesem Zustand leben lassen: Ein solcher sogenannter Parabiose-Versuch wurde von der zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen zunächst genehmigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass die Versuche nicht – wie von der Antragstellerin angegeben – lediglich mittelgradig, sondern schwer belastend sind und die ursprüngliche Genehmigung offensichtlich rechtswidrig war. Ärzte gegen Tierversuche e.V. sieht darin nicht nur einen Erfolg für den Tierschutz, sondern auch einen Anlass, die Genehmigungspraxis bei Tierversuchen kritisch zu hinterfragen.

Bei der Parabiose werden zwei lebende Mäuse an den Flanken operativ miteinander verbunden. Dazu wird die Haut aufgeschnitten und die Tiere werden so zusammengenäht, dass sich nach einiger Zeit ihre Blutkreisläufe verbinden. Im nun vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Fall sollten die Mäuse acht Wochen lang miteinander verbunden bleiben, anschließend wieder getrennt und seziert werden (1,2).

„Dass zwei Mäuse operativ miteinander verbunden werden und zwei Monate lang jede Bewegung aufeinander abstimmen müssen, ist offensichtlich ein massiver Eingriff in das Leben der Tiere“, sagt Dr. Johanna Walter, wissenschaftliche Referentin bei Ärzte gegen Tierversuche. „Umso erschreckender ist, dass dieser Versuch zunächst auf Grundlage einer lediglich mittelgradigen Belastungseinschätzung genehmigt wurde.“

Die Bonner Wissenschaftlerin hatte beim nordrhein-westfälischen Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) eine Genehmigung für die Versuche beantragt. Die Behörde erteilte diese zunächst, nahm sie jedoch kurze Zeit später wieder zurück. Dagegen klagte die Professorin vor dem Verwaltungsgericht Köln. Das Gericht wies die Klage am 26. August 2026 ab. Die ursprüngliche Genehmigung sei von Anfang an „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen (1).

Ein wesentlicher Grund: Die geplanten Versuche seien für die Mäuse nicht lediglich mittelgradig, sondern „jedenfalls schwer belastend“. Für einen Versuch mit einer solchen Belastung hatte die Antragstellerin nach Angaben des Gerichts keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt, mit denen dieser gerechtfertigt werden konnte. Zudem stellte das Gericht einen Verfahrensfehler fest: Die zuständige Tierversuchskommission hätte bei der Genehmigung beteiligt werden müssen – dies war jedoch nicht geschehen (1).

„Die Einstufung des Schweregrades ist keine Formalität“, stellt Walter klar. „Sie ist zentral dafür, wie die Belastung eines Tierversuchs bewertet und gegen den behaupteten wissenschaftlichen Nutzen abgewogen wird. Wenn ein derart invasiver und lang andauernder Versuch zunächst als lediglich mittelgradig belastend genehmigt wird und ein Gericht später zu einer völlig anderen Bewertung kommt, muss aufgeklärt werden, wie es dazu kommen konnte.“

Bemerkenswert ist, dass die schwere Belastung durch Parabiose in Deutschland nicht erstmals diskutiert wird. Bereits 2005 wurden an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Parabiose-Versuche zunächst genehmigt. Die Versuche wurden Anfang 2006 jedoch auf Empfehlung eines Expertengremiums abgebrochen. Eine Sprecherin des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) erklärte damals, die Belange des Tierschutzes seien höher eingestuft worden als der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn (3).

Als die MHH 2007 erneut Parabiose-Versuche beantragte, lehnte das LAVES den Antrag ab. Ein wesentlicher Grund war die Einschätzung eines Expertengremiums, dass die Belastung für die Tiere zu hoch sei (3,4). Prof. Hansjoachim Hackbarth von der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der einen Teil der damaligen Versuche begutachtet hatte, bezeichnete die Parabiose als „hochgradige Belastung“ (4).

Vor diesem Hintergrund ist es besonders erklärungsbedürftig, warum ein vergleichbarer Tierversuch zunächst als lediglich mittelgradig belastend genehmigt werden konnte.

Ärzte gegen Tierversuche fordert daher eine transparente Aufarbeitung des Bonner Genehmigungsverfahrens. Zu klären ist insbesondere, auf welcher Grundlage das LAVE die Einstufung der Belastung und die Genehmigungsfähigkeit des Versuchs zunächst beurteilte, wie intensiv die Angaben der Antragstellerin geprüft wurden, weshalb die gesetzlich vorgesehene Tierschutzkommission nicht beteiligt wurde und wodurch die Behörde schließlich veranlasst wurde, ihre eigene Genehmigung wieder zurückzunehmen.

Quellen

(1) Verwaltungsgericht Köln: NRW verbietet Professorin zu Recht Parabiose-Versuche an Mäusen, Pressemitteilung vom 26.08.2026, Az. 21 K 6168/25 >>

(2) Schmitz M. Bonner Forscherin darf Mäuse nicht aneinandernähen, WDR, 26.08.2026 >>

(3) Mäuse werden nicht vernäht, ntv, 08.08.2007 >>

(4) Schöneberg K. Streit über Frankenstein-Experimente, taz, 08.08.2007 >>

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