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84.000 Unterschriften gegen das geplante Tierversuchsgesetz

Dr. Christoph Maisack (DJGT) und Dr. Tamara Zietek (ÄgT) in der Anhörung des Petitionsausschusses  (© Screenshot des Livestreems, Quelle: Deutscher Bundestag)
Dr. Christoph Maisack (DJGT) und Dr. Tamara Zietek (ÄgT) in der Anhörung des Petitionsausschusses (© Screenshot des Livestreems, Quelle: Deutscher Bundestag)

(openPR) Gemeinsame Pressemitteilung*

Bündnis fordert in öffentlicher Anhörung Bundesregierung zum Umdenken auf

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern über die von über 84.000 Menschen unterzeichnete Petition gegen das geplante Tierversuchsgesetz beraten. Die von einem Bündnis aus zehn Organisationen* initiierte Bundestagspetition erreichte mehr als das Zweieinhalbfache des für eine öffentliche Anhörung erforderlichen Quorums von 30.000 Unterschriften. In der Anhörung bekräftigte das Bündnis seine Kernforderung: Die Bundesregierung darf die Regelungen für Tierversuche nicht aus dem Tierschutzgesetz herauslösen und in einem eigenständigen Gesetz zusammenfassen. Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht damit eine weitere Schwächung ihres ohnehin unzureichenden Schutzes.

Für das Bündnis sprach Dr. Christoph Maisack, Richter a. D. und 1. Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, als Hauptpetent vor dem Petitionsausschuss. Dr. Tamara Zietek, Geschäftsführerin Wissenschaft von Ärzte gegen Tierversuche, unterstützte ihn als Expertin für internationale Entwicklungen zu tierversuchsfreier Wissenschaft.

„Unsere Forderung ist klar. Verzichten Sie bitte auf ein eigenständiges Tierversuchsgesetz und belassen Sie die Regelungen über Tierversuche dort, wo sie seit mehr als 50 Jahren sind und hingehören: im bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz“, betonte Maisack in seinem Eingangsstatement.

Die seit 1972 im Tierschutzgesetz verankerten Tierversuchsregelungen bilden gemeinsam mit den allgemeinen tierschutzrechtlichen Grundsätzen ein zusammenhängendes Schutzsystem. Ein eigenständiges Gesetz könnte diesen Zusammenhang auflösen und dazu führen, dass Tiere in Laboren gegenüber anderen Tieren schlechter geschützt werden. Das Bündnis lehnt insbesondere eine Absenkung der Anforderungen an die behördliche Prüfung von Tierversuchsanträgen ab. Die Prüfung von Unerlässlichkeit, möglicher tierversuchsfreier Methoden und der Schaden-Nutzen-Relation ist zentral für den Schutz der Tiere.

In der Anhörung blieb trotz mehrfacher Rückfragen offen, warum ein eigenständiges Tierversuchsgesetz notwendig sein soll, obwohl sich Probleme bei Genehmigungsverfahren und einheitlichem Vollzug auch nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums durch eine Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) beheben ließen – ohne die Tierschutzstandards abzusenken. Dr. Christoph Maisack warnte vor einer Schwächung der behördlichen Prüfungen und möglichen europarechtlichen Konsequenzen. Mit Blick auf die Kritik der Europäischen Kommission an bereits in der Vergangenheit als unzureichend bemängelten behördlichen Projektbewertungen fragte er: „Wollen Sie wirklich sehenden Auges in ein neues Vertragsverletzungsverfahren hineinlaufen?“

Auch beim Schutz sogenannter Überschusstiere, die für Tierversuche gezüchtet, letztlich aber nicht eingesetzt und getötet werden, müsse der Zusammenhang der bestehenden Tierschutzvorschriften erhalten bleiben. Das Bundesforschungsministerium verwies auf rund 240 Millionen Euro, die seit 1980 in Methoden zur Vermeidung von Tierversuchen geflossen seien – also lediglich 5,3 Millionen jährlich. Dennoch hielt das Ministerium daran fest, dass Tierversuche weiterhin in allen Bereichen notwendig seien und dies auch bleiben würden. Konkrete Angaben zu weiteren Schritten für den Ausbau tierversuchsfreier Methoden und den schrittweisen Ausstieg aus Tierversuchen bei chemischen Sicherheitsbewertungen blieben trotz wiederholter Rückfragen durch die Abgeordneten aus.

Das Bündnis betont: Die Förderung einzelner tierversuchsfreier Methoden reicht nicht aus, solange die Politik weiterhin davon ausgeht, dass Tierversuche unverzichtbar seien. Nötig ist ein konsequenter Paradigmenwechsel hin zu human- bzw. speziesrelevanter Wissenschaft ohne Tierleid.

Der Petitionsausschuss wird die vorgetragenen Argumente nun beraten und über den weiteren Umgang mit der Petition entscheiden. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, von einem eigenen Tierversuchsgesetz abzusehen, den Tierschutz keinesfalls abzusenken, sondern nachzubessern und den Übergang zu einer modernen und tierversuchsfreien Forschung konsequent voranzutreiben.

Die öffentliche Anhörung kann in der Mediathek des Deutschen Bundestages abgerufen werden >>
(ab Minute 59)

*Zum Bündnis gehören:

Ärzte gegen Tierversuche e.V., 
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., 
Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V., 
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.,
Deutscher Tierschutzbund e.V., 
mensch fair tier e.V., 
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., 
PETA Deutschland e.V.,
Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V., 
Team Tierschutz gGmbH

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

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  • Ärzte gegen Tierversuche e.V.
    Lustheide 85
    51427 Bergisch Gladbach
    Deutschland

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