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Geplantes Tierversuchsgesetz bedroht Tierschutz

08.06.202610:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Geplantes Tierversuchsgesetz bedroht Tierschutz
Visual zur freien Nutzung. (© Ärzte gegen Tierversuche e.V.)
Visual zur freien Nutzung. (© Ärzte gegen Tierversuche e.V.)

(openPR) Gemeinsame Pressemitteilung*

Bundesregierung will Tierversuche erleichtern – Breiter Widerstand von Tierschutzorganisationen

Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzstatus. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem sogenannten „Tierversuchsgesetz“ ein eigenständiges Gesetz für „wissenschaftliche” Tierversuche zu schaffen. Dieses soll zukünftig losgelöst vom Tierschutzgesetz den Umgang mit Tieren, die für die Forschung leiden müssen, regeln. Zentrale rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten somit für Tiere im Versuch entfallen. Ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen* hat daher bereits Anfang Februar eine Bundestagspetition eingereicht und wartet seitdem auf Freigabe zur Mitzeichnung durch die Bevölkerung.

Ärzte gegen Tierversuche schlägt gemeinsam mit zahlreichen Tierschutzorganisationen Alarm. In der bereits Anfang Februar eingereichten Bundestagspetition, auf deren Veröffentlichung seither gewartet wird, fordern sie den Deutschen Bundestag auf, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen. Auch die deutsche Tierärzteschaft hatte sich für einen Verbleib der Tierversuchsregelungen im Tierschutzgesetz ausgesprochen. „Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt und getötet werden, könnten noch mehr gequält und ohne den im Tierschutzgesetz geforderten ‘vernünftigen Grund’ endgültig legal getötet werden.“

Künftig könnte so erlaubt werden, was derzeit zumindest auf dem Papier strafbar ist – etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen. Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus eine Erleichterung der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes. Die Prüftiefe der Anträge durch die Behörden könnte weiter geschwächt werden und Tierschutzverbänden (in Bundesländern mit Verbandsklagerecht) könnte zudem die Möglichkeit genommen werden, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen gerichtlich prüfen zu lassen.

Verstoß gegen Verschlechterungsverbot

Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbotes: Ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. „Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz mit seinen weitreichenden Folgen widerspricht diesem Verschlechterungsverbot und dem verfassungsrechtlichen Auftrag zum Tierschutz in eklatanter Weise“, so die Tierschutzorganisationen.

EU-Vorgaben zu Tierversuchen weiterhin missachtet

Anstatt Versuchsgenehmigungen weiter zu erleichtern, fordern die Organisationen eine konsequente und vollständige Umsetzung des durch die EU-Tierversuchsrichtlinie ermöglichten Schutzrahmens für die Tiere. Die EU-Richtlinie ist – trotz Einstellung eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens – bis heute nicht adäquat in deutsches Recht überführt worden. So mangelt es unter anderem an einer priorisierten Unterstützung tierversuchsfreier Forschungs- und Testmethoden sowie an einer Obergrenze für Schmerzen und Leiden, die Tieren zugefügt werden dürfen. Zudem sollten die § 15-Kommissionen, welche die Behörden zur Genehmigung von Tierversuchen beraten, paritätisch mit unbefangenen Tierschutzvertretern besetzt sein und hinreichend Kompetenz in den Bereichen tierversuchsfreier Methoden und Ethik gewährleisten.

Die Organisationen hoffen auf eine baldige Veröffentlichung der Bundestagspetition, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen das geplante Gesetz auszusprechen. Um eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zu erwirken, müssen innerhalb von 6 Wochen mindestens 30.000 Mitzeichnungen erfolgen. Im Schnitt dauert es drei Wochen, bis eingereichte Petitionen geprüft und über ihre Freigabe entschieden wird. Die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz wartet bereits seit vier Monaten auf die Freigabe.

*Bündnis aus:

Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

Deutscher Tierschutzbund e.V.

mensch fair tier e.V.

Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

Peta Deutschland e.V.

Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V.

Team Tierschutz gGmbH

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  • Ärzte gegen Tierversuche e.V.
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