(openPR) ERP-Systeme werden erweitert, Softwaremodule ergänzt und neue Hardware angeschafft. Doch gerade bei digitalen Wirtschaftsgütern stellt sich häufig die Frage, ob Investitionen sofort als Aufwand erfasst oder aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Obwohl das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit 2021 für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware eine verkürzte steuerliche Nutzungsdauer ermöglicht, sorgen insbesondere ERP-Systeme in der Praxis weiterhin für Unsicherheit.
ERP-Systeme zwischen Update, Upgrade und Generationswechsel
Bei ERP-Systemen stellt sich regelmäßig die Frage, ob eine Anpassung als laufender Aufwand erfasst oder als eigenständiges Wirtschaftsgut aktiviert werden muss. Während kleinere Updates in der Regel sofort abziehbar sind, können umfangreiche Upgrades oder ein vollständiger Generationswechsel neue Anschaffungskosten begründen. Auch Eigen- und Fremdleistungen bei der Einführung digitaler Wirtschaftsgüter müssen sachgerecht zugeordnet werden, damit die Anlagenbuchhaltung den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben entspricht. Das Seminar behandelt unter anderem die Abgrenzung von Updates, Upgrades und Generationswechseln sowie die Behandlung von Anschaffungs- und Herstellungskosten bei ERP-Systemen.
Herausforderungen für Unternehmen
Für Unternehmen mit umfangreicher IT-Infrastruktur bedeutet dies einen hohen Abstimmungsaufwand zwischen Fachabteilungen, Rechnungswesen, Controlling und Steuerabteilung. Fehlerhafte Abgrenzungen bei digitalen Wirtschaftsgütern bleiben im Tagesgeschäft häufig unbemerkt und zeigen sich erst bei Jahresabschluss- oder Betriebsprüfungen. Fehlentscheidungen können sich unmittelbar auf Bilanz, Steuerbilanz und Abschreibungen auswirken. Umso wichtiger sind klare Kriterien für die Aktivierung, Abschreibung und Dokumentation digitaler Investitionen.
Inhalte des Seminars
Das Intensiv-Seminar „Digitale Wirtschaftsgüter richtig abschreiben – Hardware, ERP und Software in der Praxis" der Akademie Heidelberg vermittelt unter anderem:
- Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter sowie von Betriebs- und Anwendersoftware
- Nutzungsdauer von Computerhardware und Software nach aktueller BMF-Auffassung
- Aufbau, Funktionsweise und Bilanzierung von ERP-Systemen
- Abgrenzung von Update, Upgrade und Generationswechsel
- Aktivierung oder sofortiger Aufwand bei digitalen Investitionen
- GWG-Regelungen und aktuelle Entwicklungen zur Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter
- Praxisfälle zur Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter
Diese Themen bilden einen Schwerpunkt des Seminars. Dazu gehören unter anderem die Anwendung der aktuellen steuerlichen Nutzungsdauern, ERP-Systeme im Steuer- und Handelsrecht sowie die Behandlung von Updates, Erweiterungen und Generationswechseln.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Rechnungswesen, Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung sowie an Fach- und Führungskräfte aus Controlling und Steuerabteilungen, die sich mit Investitionen in Hardware, Software und ERP-Systeme befassen. Ziel ist es, Unternehmen mehr Sicherheit bei der Bilanzierung digitaler Investitionen zu geben und typische Fehler bei Aktivierung und Abschreibung zu vermeiden.
Referent ist Uwe Jüttner, Präsident der European Management Accountants Association e. V. und Fachexperte für Anlagenbuchhaltung. Er war viele Jahre Leiter eines Shared Service Center Assets Accounting und ist seit über 17 Jahren als Berater und Dozent im Bereich Rechnungswesen tätig.
Das Online-Seminar findet am 19. Oktober 2026 von 9:00 bis 13:15 Uhr statt. Weitere Informationen sind unter https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/digitale-wirtschaftsgueter-richtig-abschreiben verfügbar.

















