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Digitale Wirtschaftsgüter richtig abschreiben: Seminar zu Software, ERP und Hardware

(openPR) Die Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter stellt Unternehmen zunehmend vor komplexe fachliche und regulatorische Herausforderungen. Insbesondere seit den Anpassungen der steuerlichen Nutzungsdauern für Computerhardware und Software sowie aktuellen BMF-Schreiben besteht erhöhter Klärungsbedarf in der Anlagenbuchhaltung. Unternehmen müssen Investitionen in Software, ERP-Systeme und IT-Hardware korrekt bilanzieren, Nutzungsdauern sachgerecht festlegen und zwischen Aktivierung und sofortigem Aufwand unterscheiden.

Neue Anforderungen bei der Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Die steuerliche Behandlung digitaler Wirtschaftsgüter hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. So gelten unter anderem neue Nutzungsdauern für Computerhardware und Software, die für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2020 anzuwenden sind. Gleichzeitig ergeben sich Wechselwirkungen mit handelsrechtlichen Vorschriften sowie internationalen Rechnungslegungsstandards wie IFRS.

Auch die Abgrenzung zwischen Updates, Upgrades und Erweiterungen – insbesondere bei ERP-Systemen – gewinnt an Bedeutung. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Investitionen differenziert zu bewerten und korrekt in der Bilanz abzubilden.

Herausforderungen für Unternehmen und Rechnungswesen

Für Fachabteilungen im Rechnungswesen ergeben sich daraus konkrete Herausforderungen:

Die korrekte Zuordnung von Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Beurteilung nachträglicher Anschaffungsnebenkosten sowie die Anwendung des GWG-Wahlrechts erfordern fundiertes Fachwissen. Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten eingehalten werden.

Fehler bei der Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter können nicht nur zu bilanziellen Unstimmigkeiten führen, sondern auch steuerliche Risiken nach sich ziehen. Insbesondere bei komplexen IT-Investitionen wie ERP-Systemen ist eine klare Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigen und sofort abzugsfähigen Aufwendungen notwendig.

Inhalte des Seminars

Das Seminar „Digitale Wirtschaftsgüter richtig abschreiben“ vermittelt praxisorientiertes Fachwissen zur bilanziellen Behandlung digitaler Investitionen. Behandelt werden unter anderem:

• Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter sowie Betriebs- und Anwendersoftware
• Anwendung steuerlicher Nutzungsdauern für Hardware und Software
• Bilanzierung von ERP-Systemen, Updates und Erweiterungen
• Abgrenzung zwischen Aktivierung und sofortigem Aufwand
• Aktuelle BMF-Schreiben und deren praktische Umsetzung
• GWG-Regelungen und deren Anwendung in der Praxis
• Handels- und IFRS-spezifische Besonderheiten

Relevanz für verschiedene Fachbereiche

Das Thema Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter betrifft insbesondere Fachkräfte aus Finanz- und Rechnungswesen sowie der Anlagenbuchhaltung. Darüber hinaus sind Mitarbeitende aus Controlling und Steuerabteilungen angesprochen, die mit Investitionen in IT-Infrastruktur und Software befasst sind.

Auch Führungskräfte, die Entscheidungen über ERP-Systeme oder Digitalisierungsprojekte treffen, benötigen ein grundlegendes Verständnis der bilanziellen Auswirkungen.

Referent

Uwe Jüttner ist Präsident der European Management Accountants Association e. V. und verfügt über langjährige Erfahrung in der Anlagenbuchhaltung. Er war unter anderem in leitender Funktion im Bereich Assets Accounting eines international tätigen Unternehmens tätig und ist seit vielen Jahren als Dozent und Berater aktiv.

Termin und weitere Informationen

Das Seminar findet am 19. Oktober 2026 als Online-Veranstaltung statt. Weitere Informationen sind auf der Website der Akademie Heidelberg verfügbar: https://www.akademie-heidelberg.de/termin/digitale-wirtschaftsgueter-richtig-abschreiben

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  • AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH
    Maaßstraße 32/1
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