openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BaFin ordnet sofortige Rückabwicklung von TGI AG Produkt an

11.07.202608:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der TGI AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, am 19. Juni 2026 offiziell aufgetragen, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft unter der Bezeichnung Sales Premium umgehend einzustellen und abzuwickeln. Dies bedeutet für die Anleger, dass die TGI AG verpflichtet ist, die im Rahmen von Sales Premium erhaltenen Gelder zeitnah zurückzuzahlen.

Bei Schwierigkeiten oder Verzögerungen in der Auszahlung sollten betroffene Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten in Betracht ziehen. Neben dem unmittelbaren Anspruch auf Rückzahlung könnten je nach Situation auch weitere rechtliche Ansprüche bestehen.

BaFin stellt unerlaubtes Geschäft fest und ordnet Rückzahlung an

Laut BaFin hat die TGI AG über das Produkt Sales Premium Gelder entgegengenommen, die als rückzahlbare Einlagen gelten. Solche Geschäfte erfordern eine Genehmigung gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG), sofern keine Ausnahmen bestehen und keine ordnungsgemäße Verbriefung in Form von Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen vorliegt.

Da die BaFin der Ansicht ist, dass die erforderliche Genehmigung fehlt, wurde die Einstellung und Rückabwicklung des Geschäfts angeordnet. Die Abwicklung bedeutet insbesondere, dass die TGI AG die angenommenen Gelder zurückzahlen muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anordnung der BaFin eine aufsichtsrechtliche Maßnahme ist, die keine zivilrechtliche Klärung ersetzt, aber die Ausgangslage von Anlegern für Rückzahlungs- und andere mögliche Ansprüche stärken kann.

Frühere Maßnahmen gegen TGI AG

Bereits am 18. April 2026 hatte die BaFin das öffentliche Angebot von „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland untersagt. Grund war ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz, insbesondere das Fehlen der erforderlichen Verkaufsprospekte.

Während die Vertriebsuntersagung den Verkauf betrifft, hat die Abwicklungsanordnung im KWG-Kontext schwerwiegendere praktische Folgen: Die Rückführung der Gelder an die Anleger steht im Vordergrund.

Anleger sollten jetzt Folgendes beachten

Investoren in Sales Premium sollten folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Zahlungen und Fristen dokumentieren (Kontoauszüge, Korrespondenz, Vertragsdokumente).
  • Ankündigungen zur Rückzahlung kritisch bewerten (z.B. Teilzahlungen, Angebote zur Stundung oder Produktumwandlung).
  • Schriftliche Kommunikation führen, um Nachweise zu sichern.

Falls Rückzahlungen ausbleiben, könnte eine Mahnung und die Geltendmachung von Verzugszinsen in Betracht gezogen werden. Der Eintritt des Verzugs hängt von individuellen vertraglichen Regelungen ab.

Hinweis: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit der TGI AG kann Eile geboten sein, dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Entwicklungen in Liechtenstein und Österreich

Auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat Maßnahmen ergriffen: Am 26. Mai 2026 ordnete sie an, dass die TGI AG den Vertrieb und das öffentliche Angebot für „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ einstellt und Gelder nur für maximal vier Monate halten darf.

Berichte deuten darauf hin, dass die FMA Liechtenstein und die FMA Österreich vor Angeboten der TGI AG gewarnt haben. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Liechtenstein wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäsche und Verstöße gegen das Bankengesetz.

Rechtliche Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten

1) Rückzahlungsanspruch für Sales Premium Anleger

Die BaFin-Anordnung zielt auf die Rückzahlung der angenommenen Gelder ab. Anleger sollten überwachen, ob die Rückzahlung vollständig und zeitnah erfolgt. Bei Problemen könnten zusätzliche Ansprüche gegen Verantwortliche bestehen, wenn Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können.

2) Auswirkungen für „Customer Basic 2 %“ / „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“

Die Vertriebsuntersagung erzeugt nicht automatisch einen Rückzahlungsanspruch, kann jedoch zivilrechtliche Ansprüche begründen, wenn z.B. gegen Prospektpflichten verstoßen wurde. Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadenersatz sind je nach Fall möglich.

3) Ansprüche gegen Berater oder Vermittler

Anleger sollten prüfen, ob Berater oder Vermittler ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten erfüllt haben. Bei Verstößen könnten Schadenersatzansprüche bestehen, deren Durchsetzbarkeit individuell zu prüfen ist.

Rechtliche Hinweise: Verjährung und Beweissicherung

  • Verjährung: Ansprüche können verjähren. Die Fristen richten sich nach dem jeweiligen Anspruchstyp und dem Zeitpunkt der Kenntnis. Eine rechtzeitige Prüfung ist ratsam.
  • Beweissicherung: Verträge, Zahlungsbelege und Kommunikation sollten gesichert werden.
  • Vorsicht bei Vertragsänderungen: Angebote zur Umwandlung oder Aufschiebung sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden, da sie Rechte beeinflussen können.

Schlussfolgerung

Die BaFin-Anordnung vom 19. Juni 2026 für das Produkt Sales Premium ist ein bedeutsamer Schritt, der die Rückzahlung der Anlegergelder sicherstellen soll. Betroffene sollten ihre Zahlungseingänge genau überwachen, Dokumente aufbewahren und bei Problemen ihre Handlungsoptionen sorgfältig prüfen.

Eine rechtliche Beratung kann helfen, die nächsten Schritte zu bestimmen, insbesondere bezüglich Rückzahlung, weiterer Ansprüche sowie Fristen und Beweislage.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1317766
 316

Pressebericht „BaFin ordnet sofortige Rückabwicklung von TGI AG Produkt an“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Stellenausschreibungen

Bild: Verständnis von TLS und DSGVO: Anforderungen an E-Mail-Verschlüsselung
Verständnis von TLS und DSGVO: Anforderungen an E-Mail-Verschlüsselung
Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Unternehmen und öffentliche Institutionen vor der Herausforderung, ihre elektronische Kommunikation datenschutzkonform zu gestalten. Insbesondere stellt sich die Frage, wann der Versand personenbezogener Daten per E-Mail den Sicherheitsanforderungen des Art. 32 DSGVO entspricht und ob die Transportverschlüsselung mittels TLS (Transport Layer Security) ausreichend ist. Anforderungen gemäß Art. 32 DSGVO Art. 32 DSGVO verpflichtet Datenverantwortliche und Auftragsverarbeiter, t…
Bild: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Online-Kündigungen durch klare Vorgaben zum Kündigungsbutton
BGH stärkt Verbraucherrechte bei Online-Kündigungen durch klare Vorgaben zum Kündigungsbutton
Mit einem wegweisenden Urteil vom 16. Juli 2026 (Az. I ZR 200/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die rechtlichen Standards für den sogenannten Kündigungsbutton nach § 312k BGB präzisiert. Die Entscheidung hebt hervor, dass die Seite, die nach dem Betätigen dieser Schaltfläche erscheint, ausschließlich der Kündigung dienen muss. Jegliche Inhalte, die den Verbraucher ablenken oder zu einer anderen Entscheidung verleiten könnten, sind auf dieser Bestätigungsseite unzulässig. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für alle Unternehmen, die o…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Crypto.exchange GmbH. – BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung der Bitcoin-Handelsplattform anBild: Crypto.exchange GmbH. – BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung der Bitcoin-Handelsplattform an
Crypto.exchange GmbH. – BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung der Bitcoin-Handelsplattform an
… aktuellen Pressemitteilung ausdrücklich klar, dass das Unternehmen entgegen seiner Eigenwerbung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin tätig ist. Die Verfügung der BaFin zur Rückabwicklung der Geschäfte ist sofort vollziehbar. Bitcoin und weitere Kryptowährungen gelten der BaFin zufolge nach dem Kreditwesengesetz (KWG) als Rechnungseinheit und seien auch …
Bild: Forwarddarlehen ohne Zinsaufschläge
Forwarddarlehen ohne Zinsaufschläge
Die unabhängigen Finanzmakler, TGI & Partner, haben durch Ihre Kooperation mit führenden Finanzierungsbanken die Möglichkeit, ihren Kunden ein Forwarddarlehen ohne Zinsaufschlag anzubieten. Das Sonderkontingent ist befristet bis 28.02.2007 und ist bis zu 66 Monate vor Ablauf der Zinsbindung von bestehenden Darlehensverträgen möglich. "Endlich haben …
Bild: BaFin: Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH betreibt erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft ohne ErlaubnisBild: BaFin: Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH betreibt erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft ohne Erlaubnis
BaFin: Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH betreibt erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft ohne Erlaubnis
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte erwirken Rückabwicklungsverfügung der BaFin In einem von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte initiierten Aufsichtsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde festgestellt, dass die Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH in Jettingen-Scheppach sowie die von ihr als Geschäftsführerin …
Bild: Wie schmeckt der Sommer in Europa?Bild: Wie schmeckt der Sommer in Europa?
Wie schmeckt der Sommer in Europa?
Die repräsentative Markt- und Media-Studie TGI vergleicht Vorlieben von europäischen Eiscreme-Käufern – Magnum von Langnese steht bei allen ganz oben Frankfurt, 01. August 2008. Zum Sommerwetter gehört ein erfrischendes Eis – darüber ist man sich in Europa einig. Doch bei der Frage, ob die kalte Süßspeise vorzugsweise aus der Großpackung kommt, in der …
DFI Holding AG: BAFIN weist auf fehlende Lizenz hin – Hinweise auf unerlaubte Einlagengeschäfte
DFI Holding AG: BAFIN weist auf fehlende Lizenz hin – Hinweise auf unerlaubte Einlagengeschäfte
… rückabwickeln ließ. So wurden bereits der 4Future-Capital GmbH, der Pecunia-Concept AG und der Garantie-Wert GmbH das Betreiben dieser Geschäfte untersagt und die Rückabwicklung auferlegt. „Erstaunlich, dass bei einer derartigen Häufung von Verbotsverfügungen immer noch solche Modelle verkauft werden können,“ meint Röhlke und empfiehlt Anlegern, umgehend …
Bild: Direktbankkonditionen für Baufinanzierungen jetzt in Raisdorf / Kiel
Direktbankkonditionen für Baufinanzierungen jetzt in Raisdorf / Kiel
Mit der Eröffnung eines Fianzierungsbüros bietet der unabhängige Finanzmakler TGI & Partner jetzt auch den Kunden von Internet- und Direktbanken einen vor Ort Service in Raisdorf bei Kiel. Wer sich bis jetzt gescheut hat, seine Baufinanzierung über das Internet oder über Call-Center abzuwickeln, braucht nicht mehr auf persönliche Beratung zu verzichten. …
Bild: Kostenlose Vortragsreihe auf der Messe „Alles fürs Heim“ Kiel Sparkassen Arena 29.-31.10.2010Bild: Kostenlose Vortragsreihe auf der Messe „Alles fürs Heim“ Kiel Sparkassen Arena 29.-31.10.2010
Kostenlose Vortragsreihe auf der Messe „Alles fürs Heim“ Kiel Sparkassen Arena 29.-31.10.2010
… am Stand mit TGI Finanzpartner GmbH & Co.KG herzlich willkommen. Die Messe bietet allen bau- und modernisierungswilligen Besuchern ein vielfältiges Angebot an Produkten und Herstellern aus der Region. Zudem können Informationen zum Thema Immobilienverkauf und Finanzierung gesammelt und ausgetauscht werden. Die Agentur ImmobilienBewerbung und TGI …
Bild: Ermittlungen gegen TGI AG wegen Betrugsverdachts
Ermittlungen gegen TGI AG wegen Betrugsverdachts
… Vermögensanlagengesetz bereitgestellt, weshalb die Untersagung bestandskräftig ist.Rechtlicher Hinweis: In Deutschland können bei Verstößen gegen Prospektpflichten gegebenenfalls ein Anspruch auf Rückabwicklung oder Prospekthaftung in Betracht gezogen werden, abhängig von der konkreten Situation.Warnungen von FMA Liechtenstein und FMA ÖsterreichAuch die …
Bild: Guter Rat muss nicht teuer seinBild: Guter Rat muss nicht teuer sein
Guter Rat muss nicht teuer sein
Haus • Finanzierung • TGI • heißt die Devise bei uns im Norden. Wenn es um das Thema Baufinanzierung geht sind die produkt- und bankenunabhängigen Sachverständigen für Fördermittel die erste Adresse für eine verbraucherorientierte Finanzierungsberatung. Gerade das Thema Förderdarlehen haben sich die Finanzierungsexperten auf die Fahnen geschrieben. …
Bild: TGI & Partner als Schiffstaufpaten in Riga
TGI & Partner als Schiffstaufpaten in Riga
… vollzogen. TGI & Partner vermitteln seit vielen Jahren erfolgreich geschlossene Beteiligungen. „Bei der Auswahl unserer Partner steht die Qualität an erster Stelle und das entsprechende Produkt muss, was Risiko und Laufzeit angeht, immer genau zum Kunden passen“, erklärt Hendrik Stoltenberg. Aus diesem Grund suchen sich TGI & Partner die Produktgeber …
Sie lesen gerade: BaFin ordnet sofortige Rückabwicklung von TGI AG Produkt an