(openPR) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der TGI AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, am 19. Juni 2026 offiziell aufgetragen, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft unter der Bezeichnung Sales Premium umgehend einzustellen und abzuwickeln. Dies bedeutet für die Anleger, dass die TGI AG verpflichtet ist, die im Rahmen von Sales Premium erhaltenen Gelder zeitnah zurückzuzahlen.
Bei Schwierigkeiten oder Verzögerungen in der Auszahlung sollten betroffene Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten in Betracht ziehen. Neben dem unmittelbaren Anspruch auf Rückzahlung könnten je nach Situation auch weitere rechtliche Ansprüche bestehen.
BaFin stellt unerlaubtes Geschäft fest und ordnet Rückzahlung an
Laut BaFin hat die TGI AG über das Produkt Sales Premium Gelder entgegengenommen, die als rückzahlbare Einlagen gelten. Solche Geschäfte erfordern eine Genehmigung gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG), sofern keine Ausnahmen bestehen und keine ordnungsgemäße Verbriefung in Form von Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen vorliegt.
Da die BaFin der Ansicht ist, dass die erforderliche Genehmigung fehlt, wurde die Einstellung und Rückabwicklung des Geschäfts angeordnet. Die Abwicklung bedeutet insbesondere, dass die TGI AG die angenommenen Gelder zurückzahlen muss.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anordnung der BaFin eine aufsichtsrechtliche Maßnahme ist, die keine zivilrechtliche Klärung ersetzt, aber die Ausgangslage von Anlegern für Rückzahlungs- und andere mögliche Ansprüche stärken kann.
Frühere Maßnahmen gegen TGI AG
Bereits am 18. April 2026 hatte die BaFin das öffentliche Angebot von „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland untersagt. Grund war ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz, insbesondere das Fehlen der erforderlichen Verkaufsprospekte.
Während die Vertriebsuntersagung den Verkauf betrifft, hat die Abwicklungsanordnung im KWG-Kontext schwerwiegendere praktische Folgen: Die Rückführung der Gelder an die Anleger steht im Vordergrund.
Anleger sollten jetzt Folgendes beachten
Investoren in Sales Premium sollten folgende Maßnahmen ergreifen:
- Zahlungen und Fristen dokumentieren (Kontoauszüge, Korrespondenz, Vertragsdokumente).
- Ankündigungen zur Rückzahlung kritisch bewerten (z.B. Teilzahlungen, Angebote zur Stundung oder Produktumwandlung).
- Schriftliche Kommunikation führen, um Nachweise zu sichern.
Falls Rückzahlungen ausbleiben, könnte eine Mahnung und die Geltendmachung von Verzugszinsen in Betracht gezogen werden. Der Eintritt des Verzugs hängt von individuellen vertraglichen Regelungen ab.
Hinweis: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit der TGI AG kann Eile geboten sein, dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Entwicklungen in Liechtenstein und Österreich
Auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat Maßnahmen ergriffen: Am 26. Mai 2026 ordnete sie an, dass die TGI AG den Vertrieb und das öffentliche Angebot für „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ einstellt und Gelder nur für maximal vier Monate halten darf.
Berichte deuten darauf hin, dass die FMA Liechtenstein und die FMA Österreich vor Angeboten der TGI AG gewarnt haben. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Liechtenstein wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäsche und Verstöße gegen das Bankengesetz.
Rechtliche Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten
1) Rückzahlungsanspruch für Sales Premium Anleger
Die BaFin-Anordnung zielt auf die Rückzahlung der angenommenen Gelder ab. Anleger sollten überwachen, ob die Rückzahlung vollständig und zeitnah erfolgt. Bei Problemen könnten zusätzliche Ansprüche gegen Verantwortliche bestehen, wenn Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können.
2) Auswirkungen für „Customer Basic 2 %“ / „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“
Die Vertriebsuntersagung erzeugt nicht automatisch einen Rückzahlungsanspruch, kann jedoch zivilrechtliche Ansprüche begründen, wenn z.B. gegen Prospektpflichten verstoßen wurde. Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadenersatz sind je nach Fall möglich.
3) Ansprüche gegen Berater oder Vermittler
Anleger sollten prüfen, ob Berater oder Vermittler ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten erfüllt haben. Bei Verstößen könnten Schadenersatzansprüche bestehen, deren Durchsetzbarkeit individuell zu prüfen ist.
Rechtliche Hinweise: Verjährung und Beweissicherung
- Verjährung: Ansprüche können verjähren. Die Fristen richten sich nach dem jeweiligen Anspruchstyp und dem Zeitpunkt der Kenntnis. Eine rechtzeitige Prüfung ist ratsam.
- Beweissicherung: Verträge, Zahlungsbelege und Kommunikation sollten gesichert werden.
- Vorsicht bei Vertragsänderungen: Angebote zur Umwandlung oder Aufschiebung sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden, da sie Rechte beeinflussen können.
Schlussfolgerung
Die BaFin-Anordnung vom 19. Juni 2026 für das Produkt Sales Premium ist ein bedeutsamer Schritt, der die Rückzahlung der Anlegergelder sicherstellen soll. Betroffene sollten ihre Zahlungseingänge genau überwachen, Dokumente aufbewahren und bei Problemen ihre Handlungsoptionen sorgfältig prüfen.
Eine rechtliche Beratung kann helfen, die nächsten Schritte zu bestimmen, insbesondere bezüglich Rückzahlung, weiterer Ansprüche sowie Fristen und Beweislage.

















