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Windkraftfonds – Rechtsanwalt Jörg Reich informiert

17.04.200716:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Eigner einer Windkraftfondsbeteiligung haben einen Anspruch auf Schadensersatz,
wenn die Betreiber eines Windparks falsche Angaben zum erwarteten Windenergieertrag gemacht haben. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az: 27 U 121/05).
In dem zur Entscheidung stehenden Fall versuchten zwei Anleger, die insgesamt 30 000 Euro in einen Windkraftpark investiert hatten, ihre Beteiligung ungeschehen zu machen.


Weil die Betreiber in einem Prospekt des Windkraftfonds´ unrichtige Angaben zu möglichen Abschlägen beim Ertrag gemacht hatten, haben sie nach Ansicht des OLGs ihre Pflichten als Prospektherausgeber verletzt. Hieraus resultiere der Anspruch der Anleger auf Erstattung der geleisteten Einlagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist zugelassen.

Rechtsanwalt Jörg Reich
Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät
Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen, DE

Telefon: +49 (0) 641 / 20 21 21
Telefax: +49 (0) 641 / 28 73 0
eMail: E-Mail
http://www.anwaelte-giessen.de
Umsatzsteueridentnummer: DE 233 715 890

Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.

Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.

Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).

Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.

Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.

Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.

Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!

Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.

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