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Schrottimmobilie – die Pressemitteilung zu der Entscheidung des BGH

21.03.200711:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schrottimmobilie – die Pressemitteilung zu der Entscheidung des BGH
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(openPR) Im Falle der Badenia, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Im Rechtsstreit um eine sogenannte Schrottimmobilien hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen die dortige Bausparkasse Badenia wegen eines Verfahrensfehlers auf. Interessant ist jedoch der Hinweis der Richter auf die guten Erfolgsaussichten der klagenden Anleger auf den Zuspruch von Schadensersatz .Im konkreten Fall seien gegenüber den Anlegern: „...Evident unrichtige Angaben...“ (Zitat) gemacht worden. Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass nach neuerer Rechtsprechung den Klägern eine Beweiserleichterung zugute komme. Nicht der Anleger müsse beweisen, dass die finanzierende Bank von den Machenschaften der Vermittler wusste, sondern die Bank müsse, wolle sie sich von Schadensersatzansprüchen frei zeichnen, beweisen, dass sie in Unkenntnis der Machenschaften der Vermittler gehandelt habe. Ein Beweis der im Vorliegenden Fall wohl nicht zu führen ist. Das Urteil steht noch nicht zur Verfügung. Die Pressemeldung des BGH ist unter anderen Adressen unter http://www.anwaelte-giessen.de/aktuelles.php abrufbar.



Rechtsanwalt Jörg Reich
Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät
Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen, DE

Telefon: +49 (0) 641 / 20 21 21
Telefax: +49 (0) 641 / 28 73 0
eMail: E-Mail
http://www.anwaelte-giessen.de
Umsatzsteueridentnummer: DE 233 715 890

Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.

Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.

Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).

Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.

Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichendem lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt, beraten.

Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.

Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!

Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.

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