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Transparenzregister und Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten am 19.03.2026

Bild: Transparenzregister und Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten am 19.03.2026

(openPR) Die korrekte Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten gehört zu den zentralen Pflichten der Geldwäscheprävention und steht zunehmend im Fokus von Aufsichtsbehörden und Prüfungen. Fehler bei der Identifikation, Dokumentation oder Eintragung in das Transparenzregister können erhebliche aufsichtsrechtliche und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Mit dem europäischen AML-Paket und der künftigen AML-Verordnung steigen zudem die Anforderungen an Transparenz, Mitwirkungspflichten und Unstimmigkeitsmeldungen weiter an. Der praxisorientierte Round Table am 19. März 2026 in Frankfurt am Main greift diese Entwicklungen auf und bietet Raum für vertiefte Diskussion und Erfahrungsaustausch.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die gesetzlichen Grundlagen zur Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter nach dem Geldwäschegesetz sowie die Eintragungspflichten im Transparenzregister. Teilnehmende erhalten einen strukturierten Überblick über die maßgeblichen Tatbestände und lernen, wie Eigentums- und Kontrollstrukturen auch bei komplexen Beteiligungsverhältnissen sachgerecht analysiert werden können. Dabei werden sowohl klassische gesellschaftsrechtliche Konstellationen als auch besondere Strukturen, etwa mit Stiftungen, Trusts oder Auslandsbezug, behandelt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Nutzung des Transparenzregisters. Thematisiert werden Einsichtnahmerechte und -pflichten sowie typische Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag verpflichteter Unternehmen. Anhand ausgewählter Praxisfälle wird aufgezeigt, wie Abweichungen zwischen Registereintrag und tatsächlicher Struktur erkannt und bewertet werden können.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Unstimmigkeitsmeldungen. Behandelt wird, wann eine meldepflichtige Unstimmigkeit vorliegt, wie das Meldeverfahren ausgestaltet ist und welche Prüfprozesse bei der registerführenden Stelle anschließen. Zudem werden die künftig deutlich verschärften Vorgaben der AML-Verordnung eingeordnet, darunter neue Definitionen des wirtschaftlich Berechtigten, erweiterte Mitwirkungspflichten sowie die Einführung zusätzlicher Auffanglösungen, wenn kein wirtschaftlich Berechtigter eindeutig ermittelt werden kann.

Der Round Table verbindet Fachinput mit interaktiven Diskussionen und ermöglicht es den Teilnehmenden, eigene Fragestellungen einzubringen. Ziel ist es, Handlungssicherheit zu schaffen, typische Fehlerquellen zu vermeiden und die Anforderungen an Transparenzregister und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah, effizient und rechtssicher umzusetzen.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Geldwäscheprävention, Compliance, Recht, Organisation, Kundenannahme sowie an Leitungsorgane und beratende Berufe, die sich intensiv mit Transparenzregisterpflichten und der Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter befassen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/transparenzregister-und-ermittlung-des-wirtschaftlich-berechtigten

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