openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Pflegekosten: Was Betroffene wissen müssen

20.01.202609:31 UhrGesundheit & Medizin
ARAG Experten mit Informationen rund um die Pflege
ARAG Experten mit Informationen rund um die Pflege

(openPR) Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, wo die vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim in Deutschland am teuersten ist. Es gibt große regionale Unterschiede bei der Höhe der Selbstkosten, die Pflegebedürftige monatlich aus eigener Tasche hinzuzahlen müssen. Je nach Stadt variieren sie von rund 2.300 bis 4.100 Euro pro Monat. Wie der Aufenthalt in einem Pflegeheim finanziert werden kann, welche Unterstützung es gibt und was auf Betroffene zukommt, erklären die ARAG Experten in einem Überblick.

Pflegebedürftig – und dann?
Pflegebedürftigkeit kommt häufig plötzlich, etwa nach einem Schlaganfall oder Sturz, manchmal aber auch schleichend. Für Betroffene und ihre Familien beginnt dann eine Phase, die von Unsicherheit und organisatorischen Herausforderungen geprägt ist. Zunächst muss geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dafür ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig ist, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft anschließend, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Das Ergebnis entscheidet über den Pflegegrad und damit über die Leistungen, auf die Anspruch besteht.

Die fünf Pflegegrade
Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird laut ARAG Experten in fünf Pflegegraden abgebildet. Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad und somit auch die zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung steigen, je geringer die Selbstständigkeit ist. Bei der Einstufung fragt ein Gutachter Kriterien zu sechs Lebensbereichen ab. Je nach Schwere der Beeinträchtigung wird anhand einer Punkte-Skala der persönliche Pflegegrad ermittelt.

Frühzeitige Beratung sinnvoll
Neben der emotionalen Belastung sehen sich viele Familien mit umfangreichen Formalitäten konfrontiert. Verträge mit Pflegeheimen, Anträge auf Leistungen, gegebenenfalls die Organisation ambulanter Pflege oder notwendiger Umbauten in der Wohnung müssen oft innerhalb kurzer Zeit geregelt werden. Die ARAG Experten raten Betroffenen, sich frühzeitig beraten zu lassen. Auf diese Pflegeberatung durch die Pflegekasse gibt es sogar einen gesetzlichen Anspruch (Paragraf 7a Sozialgesetzbuch XI). Auch Pflegestützpunkte oder Sozialdienste von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen bieten Beratungen an. Darüber hinaus stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend umfangreiche Informationen zur Pflegeberatung zur Verfügung.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass darüber hinaus das örtliche Sozialamt, kommunale Senioren- und Pflegeberatungen, kirchliche Institutionen und Wohlfahrtsverbände, ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime selbst als Anlaufstellen für eine persönliche Beratung dienen. Auch die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) bietet Beratungen zu Heimkosten an.

Was Pflege wirklich kostet
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt feste Zuschüsse, die sich nach Pflegegrad und Pflegeform richten. Die tatsächlichen Kosten, insbesondere in Pflegeheimen, liegen jedoch häufig deutlich darüber. Neben den pflegebedingten Kosten fallen Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten an.

Der daraus resultierende Eigenanteil kann schnell mehrere tausend Euro im Monat betragen. Im Bundesdurchschnitt zahlen Heimbewohner laut IW-Studie monatlich knapp 3.000 Euro im ersten Jahr ihres Aufenthaltes. Aber auch hier gibt es deutliche regionale Unterschiede: Während die Selbstkosten in Sachsen-Anhalt im Schnitt bei rund 2.500 Euro monatlich liegen, müssen Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen rund 3.300 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen.

Vorhandenes Vermögen muss für Pflege eingesetzt werden
Reichen Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen nicht aus, kann die Sozialhilfe einspringen. Allerdings erst, nachdem vorhandenes Vermögen weitgehend aufgebraucht wurde. Auch eine alleinige Eigentümerschaft einer Immobilie kann unter Umständen nicht verhindern, dass das Haus zum verwertbaren Vermögen gezählt wird. In einem konkreten Fall musste ein Alleineigentümer sein Haus verkaufen, um die Pflegekosten seiner Frau in einem stationären Pflegeheim zu bezahlen (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 12 A 3076/15). Das gilt zumindest dann, wenn – wie im Fall – die Immobilie nicht angemessen im Sinne von Paragraf 90 Abs. 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch XII ist.

Kosten für Pflege von der Steuer absetzbar?
Sind Pflegekosten außergewöhnlich hoch und deshalb unzumutbar, können sie unter Umständen nach Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz von der Steuer abgesetzt werden. Daneben können Kosten, die zum Beispiel für eine Haushalts- oder Einkaufshilfe anfallen, als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.

Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen
Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 1. Januar 2020 gilt: Kinder werden erst dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt es darunter, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Pflegekosten.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1301460
 396

Pressebericht „Pflegekosten: Was Betroffene wissen müssen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ARAG

Bild: Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne Regeln
Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne Regeln
Eine Klassenfahrt ist für Grundschüler oft der erste Urlaub ohne Mama und Papa, für viele Teenager der Duft von Freiheit. Doch auch wenn Spaß und Abenteuer im Vordergrund stehen: Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen und damit an klare Regeln gebunden. Die ARAG Experten erklären, worauf Schüler, Eltern und Lehrkräfte achten sollten. Welchen pädagogischen Sinn haben Klassenfahrten? Klassenfahrten sind mehr als ein Ausflug. Sie sind Teil des schulischen Lernens und sollen das Gemeinschaftsgefühl stärken. Je nach Ziel und Programm steh…
Bild: Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken?
Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken?
Ob in der Disco oder bei einem privaten Fest: Wo getanzt wird, kann es schnell wild zugehen. Verschüttete Getränke, strenge Einlasskontrollen oder ein missglückter Paartanz können rechtliche Folgen haben, die vielen gar nicht bewusst sind. Die ARAG Experten erklären drei typische Situationen und was Gerichte dazu entschieden haben. Wenn die Tanzfläche zur Rutschbahn wird Ausgelassen tanzen, feiern, mit einem Drink in der Hand. Was nach einem typischen Discoabend klingt, kann für Clubbetreiber teuer werden. Nämlich dann, wenn die Tanzfläche p…

Das könnte Sie auch interessieren:

Private Eigenanteile für Pflege steigt stark
Private Eigenanteile für Pflege steigt stark
Düsseldorf, 02. November 2020 – Laut der Deutschen Teilkauf geraten immer mehr Senioren durch steigende Pflegekosten finanziell unter Druck. Ein Drittel der deutschen Eigenheimbesitzer über 60 Jahre macht sich laut einer von YouGov durchgeführten Befragung Sorgen sich im Alter die Pflegekosten nicht mehr leisten zu können. „Während Rentensätze sinken …
Münchener Verein fordert rasches Umdenken in der Pflegefinanzierung
Münchener Verein fordert rasches Umdenken in der Pflegefinanzierung
… der Münchener Verein Versicherungsgruppe, lehnt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgestellte Neuordnung der Pflegefinanzierung ab: „Spahn will nur den Eigenanteil der Pflegekosten begrenzen, lässt damit aber die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie die Investitionen in die Pflegeeinrichtungen, die sämtlich von den Pflegebedürftigen zu …
Bild: Höherstufung bei der 24 Stunden Betreuung: Warum sie entscheidend für Ihr Pflegebudget ist
Höherstufung bei der 24 Stunden Betreuung: Warum sie entscheidend für Ihr Pflegebudget ist
… der 24 Stunden Betreuung ist für viele Familien ein zentraler Faktor, wenn es um die langfristige Finanzierung der häuslichen Pflege geht. Während die Pflegekosten kontinuierlich steigen, bleibt das verfügbare Budget oft begrenzt. Eine rechtzeitig beantragte Höherstufung des Pflegegrades kann daher entscheidend sein, um eine hochwertige Betreuung dauerhaft …
Bild: Hohe Pflegeheimkosten in Ostwestfalen-LippeBild: Hohe Pflegeheimkosten in Ostwestfalen-Lippe
Hohe Pflegeheimkosten in Ostwestfalen-Lippe
… Verwandte in gerader Linie (Kinder) zu den betroffenen Pflegebe-dürftigen für diese Kosten haftbar zu machen. Die Kinder haften dann mit ihrem Einkommen und Vermögen abzüglich eines Selbstbehalts für die Pflegekosten der Eltern. Wie hoch die Zahlungen sind hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, so dass verallgemeinernde Aussagen nicht möglich sind.
Bild: PFLEGEHEIM in DEUTSCHLAND oder im AUSLAND
PFLEGEHEIM in DEUTSCHLAND oder im AUSLAND
… pflegebedürftigen Senioren in Deutschland, die finanzielle Hilfen beziehen mussten, lebten in einem Altersheim. Altenheime sind sehr teuer. Nur zum Teil werden die hohen Pflegekosten in Deutschland von der Pflegeversicherung gedeckt. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, je nach Pflegestufe, von 1023 € bis 1550 € monatlich. Die Unterbringung in …
Bild: Risiko Pflegebedürftigkeit - die Kosten werden unterschätztBild: Risiko Pflegebedürftigkeit - die Kosten werden unterschätzt
Risiko Pflegebedürftigkeit - die Kosten werden unterschätzt
… gesetzliche Leistungen Peter B. zu erwarten hat: Erwerbsunfähigkeitsrente der BfA 1.286 € Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung (vollstationäre Pflege, Pflegestufe 3) 1.470 € Gesamt 2.756 €Pflegekosten 3.016 € Nicht gedeckt 260 € Schon für die Pflegekosten reicht es nicht - geschweige denn für die Lebenshaltung der Familie B. Eine private …
GARAVENTA Lift informiert: erhöhter Pflegekosten-Zuschuss für Treppenlifte
GARAVENTA Lift informiert: erhöhter Pflegekosten-Zuschuss für Treppenlifte
Pflegekosten-Zuschuss von bis zu 4.000 Euro möglich Durch das Alter, eine Krankheit oder einen Unfall kann sich das ganze Leben verändern. Vor allem Treppen können hier zu einem (nahezu) unüberwindbaren Hindernis werden. Doch viele Betroffene möchten ihr vertrautes Zuhause nicht verlassen und in ein Pflegeheim oder eine andere Wohnung bzw. ein anderes …
Bild: So sparen Sie im Alter SteuernBild: So sparen Sie im Alter Steuern
So sparen Sie im Alter Steuern
… Rezepte, ärztliche Atteste oder Verordnungen eines Heilpraktikers. Bitte beachten Sie dabei: Mögliche Kostenerstattungen von Versicherungen o. ä. mindern den abzugsfähigen Betrag.Pflegekosten Pflegekosten zählen auch zu den außergewöhnlichen Belastungen – allerdings nur, wenn sie krankheitsbedingt entstehen. Zu den Pflegekosten gehören Aufwendungen für die …
Münchener Verein: Neuer Ratgeber zu Gesundheits-, Vorsorge- und Versicherungsthemen
Münchener Verein: Neuer Ratgeber zu Gesundheits-, Vorsorge- und Versicherungsthemen
… zu einem Pflegefall, wirft das für Betroffene und Angehörige zahlreiche Fragen auf. Von der Feststellung des Pflegegrads über die Beantragung des Pflegegelds bis zur Finanzierung der Pflegekosten gibt es verschiedene Punkte zu bedenken. Der Ratgeber Pflege des Münchener Verein zeigt auf, was im Pflegefall zu tun und wie eine geeignete Vorsorge für den …
Bild: Pflegestufe abgelehnt – So können Sie sich wehrenBild: Pflegestufe abgelehnt – So können Sie sich wehren
Pflegestufe abgelehnt – So können Sie sich wehren
… kommt, oder aber ein Heimaufenthalt unumgänglich ist; eines steht fest – Pflege kostet. Unter gewissen Umständen müssen die Betroffenen oder ihre Kinder die anfallenden Pflegekosten nicht komplett alleine tragen. Man kann den Pflegebedürftigen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in so genannte Pflegestufen einstufen lassen. Je höher die …
Sie lesen gerade: Pflegekosten: Was Betroffene wissen müssen