(openPR) Lippstadt, 23. Juni 2010- Die monatlichen Kosten für eine vollstationäre Pflege in Pflegehei-men in Ostwestfalen-Lippe(OWL) liegen deutlich über dem Durchschnitt Nordrhein-Westfalens. Zu diesem Ergebnis führt eine Analyse der monatlichen Heimentgelte von 84 Pflegeheimen in OWL durch das Lippstädter Beratungsunternehmen Globus Consulting.
Im Alter sind viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen auf die Pflege durch andere an-gewiesen. Kann diese nicht durch Angehörige gewährleistet werden, so bieten sich die beiden Alternativen der ambulanten und stationären Pflege. Für eine vollstationäre Unterbringung im Heim liegt NRW mit monatlich 3131 € für Pflegestufe III bereits an der Spitze im bundes-deutschen Vergleich. Aus einer Analyse der monatlichen Heimentgelte in OWL ergeben sich sogar monatliche Kosten von 3546 €. Dies bedeutet, dass ein Heimplatz in Ostwestfalen-Lippe Mehrkosten von ca. 400 € pro Monat im Vergleich zum Rest NRWs aufweist (siehe Grafik).
Die Gründe für anfallende Mehrkosten sind vielschichtig. Sie setzen sich unter anderem aus höheren Lohndurchschnittskosten, mehr Personal und auch dem vergleichsweise geringen Anteil von Heimen in privater Trägerschaft zusammen. Die Darstellung unterstreicht einmal mehr die zunehmende Bedeutung privater Vorsorge.
Der Versicherungsmarkt für Pflegefallabsicherungen ist jedoch nach wie vor sehr intransparent. Nur wenige Angebote bieten eine weit reichende Absicherung und decken die Kosten, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) erstattet werden. Dabei ist kaum jemandem bewusst, dass die GPV lediglich ca. 50% der anfallenden Pflegeheimkosten (bis zu 1510 € pro Monat) übernimmt.
Liegt keine zusätzliche private Pflegefallabsicherung vor, muss der Betroffene für die Differenz zu den gesetzlichen Leistungen selbst aufkommen. Reichen Vermögen und Einkommen hierzu nicht aus übernimmt zunächst das Sozialamt die entsprechenden Zahlungen. Das Sozi-alamt ist jedoch berechtigt Verwandte in gerader Linie (Kinder) zu den betroffenen Pflegebe-dürftigen für diese Kosten haftbar zu machen. Die Kinder haften dann mit ihrem Einkommen und Vermögen abzüglich eines Selbstbehalts für die Pflegekosten der Eltern. Wie hoch die Zahlungen sind hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, so dass verallgemeinernde Aussagen nicht möglich sind.















