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BGH-Urteil: Kürzung einer Riesterrente unzulässig

Bild: BGH-Urteil: Kürzung einer Riesterrente unzulässig

(openPR)

Was ist die Riester-Rente? Grundlagen der staatlich geförderten Altersvorsorge

Ziel und Entstehung der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine der bekanntesten Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2002 eingeführt, um die Versorgungslücke zu schließen, die durch die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung entstanden ist. Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und steuerliche Vergünstigungen geförderte Form der Altersvorsorge in Deutschland und stellt einen wichtigen Baustein der privaten und staatlich geförderten Altersversorgung dar.

Für wen ist die Riester-Rente geeignet?

Sie ist besonders für Arbeitnehmer geeignet, die eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen möchten. Die Riester-Rente ist eine bedeutende Form der Vorsorge für das Alter, auch wenn nicht alles durch die Riester-Reform verbessert wird. Sie richtet sich an Menschen, die etwas für die Zeit nach dem Arbeitsleben tun möchten.

Ein zentrales Merkmal der Riester-Rente ist die Riester-Förderung: Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält staatliche Zulagen und kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die Zulagen – darunter die Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen – werden jährlich von der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) direkt an den Anbieter des Riester-Produkts überwiesen. Die staatlichen Zulagen umfassen eine Grundzulage von 175 €/Jahr und eine Kinderzulage von 300 €/Jahr pro Kind für Geburten ab 2008. Nur ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag wird staatlich gefördert. Zusätzlich können die eigenen Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden, was die Riester-Rente besonders attraktiv macht.

Die Riester-Rente ist flexibel und kann in verschiedenen Formen abgeschlossen werden. Zu den beliebtesten Varianten zählen die klassische Riester-Rentenversicherung, der Riester-Fondssparplan und der Wohn-Riester, mit dem auch die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert wird. Riester-Verträge können auch bei Banken sowie anderen Finanzdienstleistern abgeschlossen werden. Jede dieser Formen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, etwa in Bezug auf Renditechancen, Sicherheit oder Flexibilität bei der Auszahlung. Bei bisherigen Riester-Produkten gab es Herausforderungen wie hohe Kosten, Bürokratie und niedrige Renditen, weshalb Transparenz für Verbraucher besonders wichtig ist.

Der Rentenfaktor als zentrale Rechengröße

Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit der Riester-Rente ist der Rentenfaktor. Er gibt an, wie hoch die monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital ausfällt und ist damit eine entscheidende Rechengröße für die spätere Rentenberechnung. Der garantierte Rentenfaktor sorgt für Planungssicherheit und ist ein zentrales Kriterium beim Vergleich verschiedener Riester-Produkte.

Wer sich für einen Riester-Vertrag interessiert, sollte die verschiedenen Angebote sorgfältig vergleichen. Die Höhe der Förderung, die Kostenstruktur, die Flexibilität bei der Auszahlung und die garantierten Leistungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Produkt. Ein gründlicher Vergleich hilft, die beste Lösung für die eigene Altersvorsorge zu finden und die staatlichen Vorteile optimal zu nutzen. Der Staat überwacht und zertifiziert die Riester-Rente, um die Qualität und Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Sparer mindestens vier Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens einzahlen. Der Sockelbeitrag beträgt mindestens 60 Euro pro Jahr, um überhaupt eine Zulage zu erhalten. Das Sparen für die Altersvorsorge wird durch diese staatlichen Förderungen besonders attraktiv gemacht.

In den folgenden Abschnitten dieses Ratgebers erfahren Sie mehr über die Details der Riester-Förderung, die Berechnung der monatlichen Rente, die verschiedenen Vertragsformen und die wichtigsten Aspekte rund um Abschluss, Auszahlung und rechtliche Rahmenbedingungen der Riester-Rente. Transparente Informationen sind für Verbraucher entscheidend, um den passenden Riester-Vertrag auszuwählen. Dieser Artikel dient als Ratgeber und gibt Orientierung zu den wichtigsten Fragen rund um die Riester-Rente.

Riester-Förderung erklärt: Staatliche Zulagen, Steuervorteile und Voraussetzungen

Die Riester-Förderung ist ein zentrales Element der Riester-Rente und macht diese Form der Altersvorsorge für viele Menschen besonders attraktiv. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, profitiert von einer staatlichen Zulage, die jedes Jahr direkt auf das Altersvorsorgekonto überwiesen wird.

Grundzulage und Kinderzulage im Überblick

Die Grundzulage beträgt aktuell 175 Euro pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr. Diese Förderung kann die spätere Rente spürbar erhöhen und ist ein wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge.

Voraussetzungen für die volle Riester-Förderung

Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt werden. Dazu gehört, dass der Sparer mindestens 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) in den Riester-Vertrag einzahlt. Wer weniger einzahlt, erhält die Zulage anteilig. Ein Beispiel: Verdient eine Person 30.000 Euro brutto im Jahr, muss sie 1.200 Euro (4 %) minus Zulagen selbst einzahlen, um die maximale Förderung zu bekommen.

Welche Riester-Verträge sind förderfähig?

Die Riester-Förderung ist an die Form des Altersvorsorgevertrags gebunden. Nur zertifizierte Riester-Produkte wie die klassische Riester-Rentenversicherung, der Riester-Fondssparplan oder der Wohn-Riester sind förderfähig. Wer die Vorgaben beachtet, kann mit der Riester-Rente eine solide Basis für die spätere Rente schaffen und von attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren.

Wohn-Riester: Altersvorsorge mit Immobilie – Chancen, Regeln und Risiken

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Der Wohn-Riester stellt eine besondere Variante der Riester-Rente dar und richtet sich an alle, die ihre Altersvorsorge mit dem Traum vom eigenen Zuhause verbinden möchten. Mit dem Wohn-Riester können Sparer die staatliche Förderung gezielt für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen. Das angesparte Kapital aus dem Riester-Vertrag darf dabei für die Finanzierung des Eigenheims verwendet werden, ohne dass die Förderung verloren geht. Ein großer Vorteil des Wohn-Riester ist, dass die Förderung nicht nur in Form einer monatlichen Rente, sondern auch als Unterstützung beim Immobilienerwerb genutzt werden kann. Die spätere Auszahlung erfolgt dann in Form einer lebenslangen Rente, wobei das im Eigenheim gebundene Kapital als Grundlage für die Rentenberechnung dient.

Vorteile von Wohn-Riester für die Altersvorsorge

Ein Beispiel: Wer mit Wohn-Riester ein Haus finanziert, zahlt die Förderung in die Tilgung ein und profitiert im Ruhestand von mietfreiem Wohnen und einer zusätzlichen Altersvorsorge.

Es ist jedoch wichtig, die Besonderheiten des Wohn-Riester zu kennen. So müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden, etwa die dauerhafte Selbstnutzung der Immobilie. Bei einem Auszug oder Verkauf können Nachversteuerungen drohen. Wer die Regeln beachtet, kann mit dem Wohn-Riester eine flexible und sichere Form der Altersvorsorge wählen, die sowohl die eigene Wohnsituation als auch die spätere Rente verbessert.

BGH-Urteil IV ZR 34/25: Einseitige Kürzung des Rentenfaktors ist unwirksam

Eine Klausel zur einseitigen Kürzung des Rentenfaktors bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, sog. Riester-Renten, ist unwirksam. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezember 2025 entschieden (Az. IV ZR 34/25). Während der Ansparphase zahlen Versicherungsnehmer regelmäßig Prämien ein, wobei die Prämie die Beitragshöhe bezeichnet und für die spätere Rentenberechnung relevant ist. In dieser Phase wird Kapital angespart, das später als Grundlage für die Rentenzahlungen dient. Die Summe der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen muss mindestens garantiert sein, um die Sicherheit der Auszahlung zu gewährleisten. Der Rentenfaktor, der oft pro 10.000 Euro Vertragswert angegeben wird, bestimmt, wie hoch die monatlichen Rentenzahlungen im Alter ausfallen. Ein höherer Rentenfaktor führt zu einer höheren monatlichen Rente, ein niedrigerer zu einer geringeren.

Bedeutung des Rentenfaktors bei Riester-Renten

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wird der endgültige Rentenfaktor erst bei Vertragsende festgelegt. Das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Dezember 2025 erklärt eine Klausel der Allianz für unwirksam, die eine Senkung des Rentenfaktors erlaubte. Das Landgericht Köln entschied, dass die Zurich die Niedrigzinsphase nicht als Argument für die Herabsetzung von Rentenfaktoren heranziehen darf, und die Verbraucherzentrale NRW hat die AXA Lebensversicherung wegen unrechtmäßiger Kürzungen der Rentenfaktoren abgemahnt.

Warum die Klausel zur Rentenkürzung unwirksam ist

Eine vorzeitige Kündigung der Riester-Rente führt zu hohen Verlusten und Rückzahlungen der Zulagen. Die gesetzlichen Vorgaben und der aktuelle Stand der Rechtsprechung sind in ausführlichen Texten und Urteilsbegründungen dokumentiert. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Vertragslaufzeit, die Einhaltung der Vorgaben und die Kontrolle durch Verbraucherzentralen für Riester-Sparer und Arbeitnehmer sind.

In dem konkreten Fall ging es um eine Rentenversicherung der Allianz. Die Entscheidung des BGH hat aber auf viele fondsgebundene Rentenversicherungen weit über den Einzelfall hinaus Wirkung. Von dem Urteil könnten zahlreiche Versicherungsnehmer auch anderer Versicherungsgesellschaften profitieren, wenn diese einseitige Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors verwendet haben. Betroffene Versicherungsnehmer können dann ggf. Anspruch auf Nachzahlungen und Neuberechnung des Rentenfaktors haben, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Versicherungsrecht berät.

Unzulässige Vertragsklauseln bei fondsgebundenen Riester-Renten

Streitfall Allianz: Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Geklagt hatte in dem zugrunde liegenden Fall die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung. Streitgegenstand war eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung, die es dem Versicherer erlaubte, den sog. Rentenfaktor und damit die Höhe der Rentenzahlung einseitig zu senken. Für die betroffenen Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass sie trotz unveränderter oder sogar gestiegener Einzahlungen im Rentenalter mit spürbar niedrigeren Leistungen rechnen müssen als ursprünglich prognostiziert. Der Rentenfaktor bestimmt, wie hoch die monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragsguthaben ausfällt und ist damit von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die Versicherten.

Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Versicherer

Die streitige Klausel räumte dem Versicherungsgeber ein, dass sie den Rentenfaktor bei ungünstiger Entwicklung von Lebenserwartung, Kapitalmarktsituation oder sonstiger versicherungsmathematischer Größen senken konnte. Eine Verpflichtung, den Faktor zu einem späteren Zeitpunkt wieder anzuheben, wenn sich die Rahmenbedingungen wieder verbessert haben, sah diese Regelung hingegen nicht vor.

Unzulässige Vertragsklauseln bei fondsgebundenen Riester-Renten

Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Versicherer

Das OLG Stuttgart hatte bereits mit Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23) entschieden, dass die Klausel unwirksam ist, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteilige. Der BGH bestätigte diese Entscheidung im Revisionsverfahren. Die Klausel stelle eine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmers im Sinne von § 307 BGB dar, weil sie dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Anpassung des Rentenfaktors einräume. Zwar sei es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, in langfristigen Versicherungsverträgen Anpassungsklauseln vorzusehen, um auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren zu können. Voraussetzung sei jedoch, dass solche Klauseln transparent ausgestaltet sind und die Interessen beider Vertragsparteien angemessen berücksichtigen. Daran fehle es hier. Die Klausel sei daher unwirksam, so die Richter in Karlsruhe.

Zur Begründung führte der BGH weiter aus, dass die Klausel dem Versicherer ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht einräume. Der Rentenfaktor sei integraler Bestandteil der geschuldeten Versicherungsleistung. Wer sich vertraglich vorbehalte, diesen Faktor später nach unten zu korrigieren, greife unmittelbar in den Kern der Leistungspflicht ein. Ein solcher Eingriff sei nur dann hinnehmbar, wenn er ausgewogen ausgestaltet sei. Das bedeute insbesondere, dass nicht nur eine Absenkung, sondern spiegelbildlich auch eine Erhöhung des Rentenfaktors vorgesehen werden müsse, falls sich die maßgeblichen Umstände zugunsten der Versicherten entwickelten. Die hier verwendete Klausel sei jedoch asymmetrisch, da sie ausschließlich eine Reduzierung ermögliche und damit allein dem Versicherer diene.

Signalwirkung des BGH-Urteils: Ansprüche auf Nachzahlung und Neuberechnung

Welche Riester-Sparer vom Urteil profitieren können

Zudem beanstandete der BGH die fehlende inhaltliche Begrenzung der Anpassungsbefugnis. Die Klausel lasse offen, in welchem Umfang der Rentenfaktor gesenkt werden dürfe und nach welchen konkreten Kriterien die Anpassung zu erfolgen habe. Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer sei damit nicht hinreichend erkennbar, welches Risiko er im Hinblick auf die spätere Rentenhöhe tatsächlich trage.

Das Urteil des BGH hat Signalwirkung und lässt sich auf Rentenversicherungen anwenden, die inhaltsgleiche oder vergleichbare Klauseln zur Anpassung des Rentenfaktors enthalten. Wenn der Rentenfaktor auf dieser Grundlage bereits herabgesetzt wurde, können Versicherte nun ggf. Ansprüche auf Nachzahlung haben. Ebenso können sie verlangen, dass der Rentenfaktor neu berechnet wird.

Mögliche Ansprüche: Nachzahlung und Neuberechnung der Rente

Der BGH hat mit seiner Entscheidung den Verbraucherschutz gestärkt und deutlich gemacht, dass die Versicherer das Risiko nicht einseitig auf die Verbraucher abwälzen dürfen. Versicherungsnehmer können daher prüfen, ob ihr Rentenversicherungsvertrag eine unzulässige Klausel enthält und ihre Rechte geltend machen.

Zukunft der Riester-Rente: Reformpläne, Änderungen und Auswirkungen ab 2027

Geplante Riester-Reform ab 2027 im Überblick

Die Zukunft der Riester-Rente ist für viele Sparer in Deutschland ein zentrales Thema, denn sie bleibt ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Angesichts gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen steht die Riester-Rente jedoch vor einer umfassenden Reform. Die sogenannte Riester-Reform, die ab 2027 in Kraft treten soll, bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Dazu zählt unter anderem die Einführung eines neuen Altersvorsorgedepots, das mehr Flexibilität und Transparenz bieten soll. Auch die Höhe der staatlichen Förderung wird angepasst, um die Riester-Rente für noch mehr Menschen attraktiv zu machen.

Für Sparer ist es entscheidend, sich frühzeitig über die geplanten Änderungen zu informieren. Die Reform soll die Riester-Produkte vereinfachen, die Verwaltungskosten senken und die Rentenberechnung transparenter gestalten. Ein Beispiel: Künftig könnten auch Selbstständige und Menschen mit unregelmäßigem Einkommen leichter von der Riester-Förderung profitieren.

Was Riester-Sparer jetzt beachten sollten

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt oder überlegt, einen abzuschließen, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die anstehende Reform bietet Chancen, die eigene Altersvorsorge zu optimieren und von verbesserten Rahmenbedingungen zu profitieren. So bleibt die Riester-Rente auch in Zukunft ein wichtiger Baustein für eine sichere Rente in Deutschland.

MTR Legal Rechtsanwälte berät umfassend im Versicherungsrecht.

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