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Bundesgerichtshof vertagt Urteil nach intensiver Verhandlung

(openPR) Kürzung der Überschüsse womöglich zu intransparent – Verfassungskonformität weiter unklar

Heute verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht das schon seit 2015 vom BdV angestrengte Verfahren um die Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven bei einem Lebensversicherungsvertrag. Hintergrund für die Schlechterstellung der Versicherungsnehmer*innen ist seit 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Mit hoher Expertise diskutierte der 4. Senat sowohl die Frage, ob dieses Gesetz verfassungskonform sei, wie auch, ob das Versicherungsunternehmen, die Victoria Lebensversicherung AG, seinen Darlegungspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer nachgekommen sei. Die Urteilsverkündung hat der BGH für den 27. Juni 2018 angesetzt.



Die Eindrücke aus der Verhandlung fasst der Vorstandssprecher des BdV, Axel Kleinlein, kurz zusammen: „Der BGH deutete an, dass das intransparente Gebaren des Versicherers zu hinterfragen ist. Hier wird womöglich das Gericht der Vorinstanz noch mal tätig werden müssen.“ Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit erläutert Kleinlein: „Der BGH scheint das Lebensversicherungsreformgesetz als recht ausgewogen bewerten zu wollen. Angesichts des Pfuschs bei diesem Gesetz ist das aus meiner Sicht aber nicht nachvollziehbar.“ Eine endgültige Bewertung des Verfahrens kann aber erst nach Urteilsverkündung und -begründung erfolgen.

In dem Verfahren geht es um den Vertrag eines BdV-Mitglieds. Ihm wurden im Sommer 2014 von der Victoria Lebensversicherung innerhalb weniger Wochen die Beteiligung an den Bewertungsreserven von 2.821 Euro auf 149 Euro gekürzt. Hintergrund war das Lebensversicherungsreformgesetz, das den Versicherern diese Kürzung ermöglicht. Tatsächlich haben aber Versicherte nach einem vom BdV erstrittenen Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes aus 2005 einen Anspruch auf angemessene Beteiligung an diesen Geldern. Seit 2008 erfolgte dann auch eine Auskehr solcher Überschüsse, bis dies mit dem LVRG in vielen Fällen jäh gestoppt wurde. Im vorliegenden Fall erhielt der betroffene Versicherungsnehmer noch nicht einmal rudimentäre Informationen, worin diese Kürzung begründet ist. Er trat dann Ansprüche aus diesem Vertrag an den BdV ab, der seitdem das Verfahren verfolgt und auf die ausstehenden Bewertungsreserven klagt und zumindest erklärt bekommen möchte, warum die Kürzung erfolgte. Beiden Punkten kam die Victoria aber bislang nicht nach.

Der Fall ist exemplarisch für grob geschätzt mehr als 70 Millionen Verträge. Betroffen sind Kapitallebensversicherungen, Private Renten, Riester-Rentenversicherungen, Direktversicherungen zur betrieblichen Altersvorsorge, Rürup-Rentenversicherungen und etliche weitere Vertragsarten. „Es geht um Milliarden im zweistelligen Bereich, die den Versicherten vorenthalten werden sollen“, erklärt Kleinlein. Wie sich Betroffene am besten verhalten sollten, ist aber vom Einzelfall abhängig. „Unsere Mitglieder können sich von unseren Experten beraten lassen, wie sie sich am besten verhalten sollten.“

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