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Apothekenreform im Kabinett beschlossen

17.12.202512:30 UhrVereine & Verbände
Bild: Apothekenreform im Kabinett beschlossen

(openPR) Die neuesten Reformvorschläge für Apotheken wurden heute im Bundeskabinett diskutiert und beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium, namentlich Bundesministerin Nina Warken, will und muss in allen Bereichen des Gesundheitswesens Reformen weiterführen und neu anstoßen. So auch mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG.

BVDVA hat dezidiert Stellung bezogen

Die Wiedereinführung der Skonti wird begrüßt. Die Bürokratie für den Transport von kühlpflichtigen Produkten auszudehnen, halten wir für nicht zielführend. Seit über 20 Jahren ist kein einziger Schadensfall durch die bewährte Regelung für den Versandhandel bekannt geworden. Zugelassene Versandapotheken nehmen ihre Verantwortung durch validierte und risikoadaptierte Prozesse wahr. Eine wirksame Aufsicht hat bereits heute alle sachlich begründeten Sanktionsmöglichkeiten. Beim Thema pharmazeutische Dienstleistungen ist die Telepharmazie ausdrücklich einzubeziehen. Wir plädieren grundsätzlich auch für eine Erweiterung des apothekenüblichen Sortiments. Dem Fachkräftemangel setzen wir u.a. die Heilberufe GmbH entgegen als einen wichtigen Baustein. Die geplante Vereinfachung mit Blick auf Raumeinheiten und Labore begrüßen wir ebenso wie den besseren Rezeptfluss, den wir um den spezialversorgenden Bereich unter bestimmten Voraussetzungen erweitern. Unsere Positionen

Beide Versorgungskanäle stärken

Aus BVDVA-Sicht sind alle Reformschritte akzeptabel, solange sie die Gleichwertigkeit der Versorgungskanäle online und offline, also Vor-Ort-Apotheke anerkennen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder gesehen, wie der Arzneimittelversandhandel durch gezielte Maßnahmen ausgebremst wurde. Jüngst mit Blick auf die Änderungen am Medizinal-Cannabisgesetz. Hier werden wir nicht müde, den Versandhandel mit Arzneimitteln als versorgungsrelevant, nachhaltig und im Sinne der Patientinnen und Patienten zu positionieren.

Heinrich Meyer, Vorsitzender des BVDVA und Inhaber von Sanicare sagt dazu: „Die nunmehr ins parlamentarische Verfahren gegebene Apothekenreform beziehungsweise das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz ist ein weiterer politischer Ansatz, das Apothekenwesen in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten. Dem verwehren sich die Versandapotheken nicht. Ganz im Gegenteil: Wir setzen uns mit unserem Vollsortiment für eine hochwertige, diskriminierungsfreie pharmazeutische Versorgung im gesamten Bundesgebiet ein, egal ob Stadt, Land oder strukturschwache Region. Und das im Übrigen schon seit jetzt fast 22 Jahren, seit dem 1. Januar 2004. Seitdem steht für uns auch ganz klar auf der Agenda, beide Versorgungskanäle, aus der Distanz und in der Apotheke vor Ort, als komplementär für die Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher auszubauen und anzubieten. Wir stellen uns gerne jedem Wettbewerb, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer gleich sind. Daran gilt es jedoch weiterhin zu arbeiten.“

Vollversorgende Apotheken haben Vorrang

Die deutschen Apotheken mit Versandhandelserlaubnis nehmen ihre Aufgaben und Pflichten seit nunmehr 22 Jahren sehr ernst. Wir haben uns diese Versorgungsleistung selbst hart erarbeitet und sind bereit für den Wettbewerb. Die Politik hat aber die Aufgabe, Regulierung für alle Marktteilnehmer gleich zu gestalten. Hier sind wir gerade mit Blick auf Europa noch lange nicht am Ziel.

Verbraucherschutz und Qualität

Das sind zweit Attribute, die der Arzneimittelversandhandel, der im BVDVA organisiert ist, sehr stark gewichtet. Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern spielen ihre Zufriedenheit täglich an die Mitgliedsunternehmen zurück. Dessen müssen sich politische Entscheiderinnen und Entscheider stets bewusst sein: Die Diskriminierung des Vertriebskanals online wird sich mittel- und langfristig auch in der Zufriedenheit der Menschen mit der Gesundheitspolitik ausdrücken. Darum plädiert der BVDVA für ebenso qualitätvolle Rahmenbedingungen. Das kann auch unabhängige Überwachungsregime für internationale Marktteilnehmende bedeuten.

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