(openPR) Inklusive Wege in den Arbeitsmarkt für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stehen im Fokus einer aktuellen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Universität Kassel bis 9. Dezember 2025. Die Diskussion richtet sich an Studierende, Hochschulangehörige, Beratende sowie Betriebe und Unternehmen. Ziel ist ein offener Austausch über Unterstützungsbedarfe beim Übergang vom Studium in den Beruf. Expertinnen und Experten begleiten den Austausch fachlich.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt erfolgt für viele Menschen über den Abschluss eines Studiums. Damit auch Menschen mit Behinderungen dieser Weg offensteht, sind Hochschulen und Studienbedingungen nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) möglichst inklusiv zu gestalten. Für die daran anknüpfende Verwirklichung des Rechts auf Arbeit nach Artikel 27 UN-BRK können bereits im Studium die Grundsteine gelegt und frühzeitig Fördermöglichkeiten für den Übergang organisiert werden. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Online-Diskussion erörtert werden, wie Studierende mit Behinderungen bereits während des Studiums bei der Ausübung von Praktika, studentischen Hilfskrafttätigkeiten oder Werkstudentenjobs unterstützt werden können und von wem und mit welchen Mitteln die Übergänge in den Arbeitsmarkt zu fördern sind. Dabei sollen auch die diversen Lebenslagen und Kontextfaktoren der Studierenden mit Beeinträchtigungen Berücksichtigung finden, die den Übergang in das Arbeitsleben erschweren können (z. B. Sprache, Kindererziehung oder Wohnsituation). Unter anderem sollen folgende rechtliche und praktische Fragen beleuchtet werden:
- Welche Leistungen gibt es für Menschen mit Beeinträchtigungen, um sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Studium zu unterstützen? Wie können sie Zugang zu diesen Leistungen erlangen?
- Welchen besonderen Herausforderungen begegnen Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen beim Übergang in das Arbeitsleben?
- Welche Unterstützungsbedarfe haben Studierende mit Behinderungen bei der Ausübung von Praktika, studentischen Hilfskrafttätigkeiten oder Werkstudentenjobs? Wer ist hierfür inwieweit zuständig?
Alle Interessierten sind herzlich zum Austausch im interaktiven Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (FMA) eingeladen. Die Diskussion knüpft an die interdisziplinäre Fachtagung „Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen“ vom 11. September 2025 in Kassel an und wird federführend durch die Projektpartner an der Universität Kassel, unter der Leitung von Prof. Dr. Felix Welti, durchgeführt. Sie ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.
Zur Online-Diskussion im Forum: FMA.reha-recht.de
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: www.reha-recht.de/vinka
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