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Betriebliche Altersvorsorge: Mittelstand verschenkt Chancen – jetzt rechtssicher handeln!

Bild: Betriebliche Altersvorsorge: Mittelstand verschenkt Chancen – jetzt rechtssicher handeln!
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(openPR) Die bAV hat Potenzial

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist nicht nur ein gesetzlich verankerter Anspruch, sondern ein strategisches Instrument für Mitarbeiterbindung und soziale Verantwortung. Dennoch bleibt ihr Potenzial im deutschen Mittelstand weitgehend ungenutzt.

Deloitte bAV-Studie 2024

Die Deloitte-Studie zeigt klar: Der Arbeitgeberzuschuss ist das überzeugendste Argument für die Teilnahme an der Entgeltumwandlung.

  • 67 % der Beschäftigten, die eine bAV nutzen, wurden durch das Angebot ihres Arbeitgebers darauf aufmerksam.
  • 80 % der Teilnehmenden sind mit der bAV zufrieden, wenn ein Zuschuss gewährt wird.
  • Bei der Jobwahl achten 47 % darauf, ob der neue Arbeitgeber eine von ihm finanzierte bAV anbietet.
    Fazit: Arbeitgeberzuschüsse sind ein zentraler Hebel für Mitarbeiterbindung und Rekrutierung.
  • Studie 2025: Höhere Zuschüsse und flächendeckende Angebote sind entscheidend, um die Verbreitung der bAV zu fördern.
  • Gesetzliche Mindestzuschüsse (15 %) werden als nicht ausreichend wahrgenommen.

Warum die Zeit drängt

Nach § 1a BetrAVG haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Arbeitgeber müssen gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerliche Vorteile berücksichtigen. Seit 2019 schreibt § 1a Abs. 1a BetrAVG einen Zuschuss von mindestens 15 % vor. Doch seien wir ehrlich: 15 % oder 20 % sind nicht mehr zeitgemäß.

PROTEGO kann Ihnen als Arbeitgeber genau zeigen, was Sie eine Förderung von 30, 50 oder 100% des Arbeitnehmerbeitrags effektiv kostet. Mit der Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben ist es deutlich weniger als Sie vermuten!”

In Zeiten des Fachkräftemangels und steigender Altersarmut reicht das gesetzliche Minimum nicht aus. Gestaffelte Förderungen, die sich an Betriebszugehörigkeit orientieren, sind ein wirksames Mittel, um Mitarbeiter langfristig zu binden. Wer hier nur das Pflichtprogramm erfüllt, riskiert nicht nur die Motivation seiner Belegschaft, sondern auch die eigene Wettbewerbsfähigkeit.

Rechtssicherheit ist Pflicht – persönliche Haftung vermeiden

Die bAV bewegt sich im Arbeitsrecht. Das bedeutet: Ohne klare, rechtssichere Regeln im Unternehmen droht der Geschäftsführung persönliche Haftung. Fehler bei der Umsetzung, fehlende Dokumentation oder unklare Prozesse können teuer werden. Es ist daher unerlässlich, verbindliche Richtlinien für die bAV im Unternehmen zu schaffen, um Risiken zu minimieren und Compliance sicherzustellen. Eine Versorgungsordnung ist verpflichtend für jeden Arbeitgeber, der eine bAV anbietet.

Soziale Verantwortung und echte Begeisterung

Die bAV ist kein „Nice-to-have“, sondern ein Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut. Arbeitgeber, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, zeigen Verantwortung und schaffen echte Begeisterung. Denn: Wer heute in seine Mitarbeiter investiert, sichert sich morgen loyale Fachkräfte.

Appell an den Mittelstand in OWL und ganz Deutschland

Es ist Zeit, die bAV aus dem Schattendasein zu holen und als strategisches Werkzeug zu begreifen. Nutzen Sie die Spielräume des Betriebsrentengesetzes (§ 1 BetrAVG ff.) und setzen Sie auf innovative Modelle, die über die Pflicht hinausgehen. Mitarbeiter wollen Wertschätzung – und die beginnt bei der finanziellen Sicherheit im Alter. Die finanzielle Sicherheit im Alter ist kein Benefit!

Protego: Lösungen für alle Unternehmensgrößen

Egal, ob Sie 5 oder 50.000 Mitarbeiter beschäftigen: PROTEGO Versicherungsmakler GmbH & Co. KG bietet maßgeschneiderte bAV-Konzepte und sorgt für eine rechtssichere Implementierung. Von der Analyse über die Einführung bis zur laufenden Betreuung – wir begleiten Sie zuverlässig und gesetzeskonform.

Erfahrung an Ihrer Seite - ETF-Kapitalanlage möglich

Der Geschäftsführende Gesellschafter von PROTEGO Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Dominik Welslau, sieht die bAV für die Unternehmen als historische Chance: “In Zeiten von niedrigen Zinsen, einer verpflichtenden Garantie für die Direktversicherung und wenig Investmentanteil war die bAV häufig teuer und nicht interessant. Heute können wir über die rechtssichere Zusageform der beitragsorientierten Leistungszusage bis zu 50% in kostengünstige ETFs investieren. Das ist vor allem für junge Menschen der Game-Changer schlechthin. Häufig haben wir bei einer Arbeitgeberförderung von 30% nur einen Nettoeigenanteil von 100 € monatlich. Die Arbeitnehmenden können jedoch die vollen 338 € steuer- und sozialversicherungsfrei in die Altersvorsorge investieren. ”

Fazit:
Der Mittelstand darf nicht länger zusehen, wie Chancen zur Mitarbeiterbindung ungenutzt bleiben. Jetzt ist der Moment, die betriebliche Altersvorsorge neu zu denken – weg von Minimalförderung, hin zu echter Wertschätzung und rechtssicherer Umsetzung.

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