(openPR) Klingenthal, 14.01.2013: Anlässlich der Fachtagung der „Erste Deutsche Vorsorgegenossenschaft eG“ am 14.01.2013 in Schöneck mit dem Schwerpunkt betriebliche Altersvorsorge (bAV) führte der Vertriebsdirektor der Genossenschaft, Herr Dipl.-Ing. Olaf Haubold ein Interview mit Herrn PD Dr. Wolfram Türschmann, Geschäftsführer der Dr. Türschmann & Kollegen Consulting GmbH und Ehrenvorstand im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersvorsorge und Zeitwertkonten e.V.
OH: Herr Dr. Türschmann, Sie haben anlässlich der soeben zu Ende gegangenen Fachtagung zwei bemerkenswerte Vorträge zum Thema betriebliche Altersvorsorge gehalten. Der erste Vortrag heute Morgen hatte das Thema: „Ist bald alles futsch?“ Betriebliche Altersversorgung im Zeichen der Euro-Krise – Chancen für qualifizierte und kompetente Finanzdienstleister im Netzwerk mit der Deutschen bAV. Sie haben in Ihrem Vortrag einen Vergleich der Assetklassen gezogen, die für die Rückdeckung der bAV relevant sind. Da hat die Genossenschaftsbeteiligung mit einem Spitzenplatz abgeschlossen. Genossenschaften gelten als sicher und haben die mit Abstand niedrigste Insolvenzquote mit < 0,1%. Was sind denn die besonderen Vorteile der Genossenschaftsbeteiligung gegenüber anderen Anlageformen?
Dr.T: Neben der Sicherheit erwirtschaften Genossenschaften im Vergleich mit Versicherungen, deren aktueller Garantiezins bei 1,75 % liegt, höhere Renditen. Experten empfehlen sogar diesen Garantiezins auf 0% zu senken, um das Zukunftsrisiko zu minimieren. Versicherungen sollen aufgrund der hohen Garantiezinsen der Vergangenheit kaum mehr in der Lage sein, dies zu erwirtschaften. Vor diesen Problemen stehen Genossenschaften durch ihr Geschäftsmodell nicht. Neben dem Aktienfonds haben Genossenschaften als Rückdeckung für die Verpflichtungen aus Zusagen in der betrieblichen Altersversorgung sehr hohe Steuervorteile. Werden Genossenschaftsanteile im Betriebsvermögen gehalten, müssen die Dividendenzahlungen der Genossenschaft nach § 8b KStG nur mit einem Anteil von 5% versteuert werden. Für eine Dividendenzahlung in Höhe von 1.000,- € würden demnach nur ca. 16,- € Körperschafts- und Gewerbeertragsteuer anfallen.
OH: Das ist ja sehr interessant und in der Branche so sicher nicht bekannt. Sie erwähnten in Ihrem Vortrag auch, dass sehr viele bAV-Verträge im Ergebnis aufgrund unerlaubter Rechtsberatung zustande gekommen sind. Welche Hinweise können Sie dazu den Finanz- und Versicherungsmaklern geben?
Dr.T: In der Tat erlebe ich es immer wieder, dass Verträge zur Umsetzung der 5 Durchführungswege zur betrieblichen AV, oder zur AV von Gesellschafter-Geschäftsführern, ohne Einschaltung einer Rechtsberatung zustande gekommen sind. Da bei einer Zusage über eine betriebliche Altersversorgung, und hierzu zählt nach meiner Meinung auch die Entgeltumwandlung, immer eine Änderung des Arbeitsvertrages und bei Geschäftsführern und Gesellschaftern auch eventuell Gesellschafterbeschlüsse erforderlich sind, müssen diese Verträge durch einen zur Rechtsberatung zugelassenen Rechtsanwalt oder Rechtsberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz RDG erstellt und beraten werden.
OH: Im zweiten Teil der Fachtagung hatte die Erste Deutsche Vorsorgegenossenschaft eG Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingeladen, die der Einladung auch zahlreich gefolgt waren. Ihr Vortrag hatte die Schwerpunkte arbeitsrechtliche und steuerliche Herausforderung in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge, z.B. steuer- handelsbilanzielle Betrachtung von Aktivpositionen zur Ausfinanzierung der Vorsorgeverpflichtung, Haftungsrisiken im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit Dauermandatsverhältnissen, Aufklärungspflichten und sich daraus ableitende Herausforderungen und vieles mehr. Wie würden Sie das kurz zusammenfassen und welches Fazit würden Sie, auch im Ergebnis der Diskussion, daraus ziehen?
Dr.T: Die betriebliche Altersversorgung ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, welches die Teilgebiete Steuerberatung, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht uva. umfasst. Hinzu kommen umfassende Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre und des Versicherungswesens. Da die bAV für Steuerberatungskanzleien mengenmäßig oft nur ein kleines Teilgebiet ist, haben die meisten Steuerberatungskanzleien keinen Experten, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Es wird dem Finanz- oder Versicherungsberater vertraut, dass alles in Ordnung ist. Die Steuerberatungskanzleien unterschätzen hierbei insbesondere bei Dauermandatsverhältnissen das Haftungspotenzial. Dieses kann durch zivil- und steuerrechtliche Änderungserfordernisse über die Zeit entstehen. Die Kanzleien müssen auch ohne Nachfrage ihres Mandanten diese auf eventuell steuer- und/oder zivilrechtliche Vor- und Nachteile aufmerksam machen. Die bAV betrifft in der Regel sehr große Zeitabschnitte mit denen sich Unternehmen und deren Rechtsberater auseinander setzen müssen. Aus diesem Grund wurde auch der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersvorsorge und Zeitwertkonten (BRBZ) gegründet. Der BRBZ ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hier können Rechtsanwälte und Steuerberater jederzeit die für sie relevanten Informationen einholen.
OH: In diesem Themengebiet gibt es in der Tat viele Besonderheiten zu beachten, um die betriebliche Altersvorsorge nicht nur effizient, sondern auch rechtssicher gestalten zu können. Die Erste Deutsche Vorsorgegenossenschaft eG mit ihren angeschlossenen Partnerunternehmen kann sich glücklich schätzen, Sie zu Ihren Kooperationspartnern zählen zu dürfen, sehr geehrter Herr Dr. Türschmann. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre kompetenten Vorträge, auch im Namen der Vorstände Ralf Grundig und Uwe Stein und auch dafür, dass Sie sich im Anschluss an die Tagung noch Zeit für dieses Interview genommen haben.
Kontaktdaten:
PD Dr. Wolfram Türschmann
Rentenberater für Betriebliche Altersversorgung
Telefon: +49 (0)6408 – 4529; Telefax: +49 (0)6408 – 549977; Mobil: +49 (0)176 -14030005
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