(openPR) Frankfurt am Main. Forschende der Hochschule Fresenius untersuchen am Fachbereich Psychologie derzeit die Wirksamkeit des sogenannten „ADHS-Ausweises“ - einem nach spezifischen rechtlichen Maßgaben und psychologischen Gestaltungskriterien entwickelten Betäubungsmittelausweis, welcher Patienten mit ADHS insbesondere bei behördlichen Kontrollen rechtlich absichern und die Nachweisführung über den legalen Besitz betäubungsmittelpflichtiger Arzneien erleichtern soll. Konkret soll der Ausweis dazu beitragen, das rechtmäßige, auf ärztlicher Verordnung basierende Mitführen von Betäubungsmitteln rechtssicher und glaubwürdig zu bescheinigen und so das Risiko einer Strafverfolgung nach § 29 BtMG zu reduzieren.
Der unter der Leitung von Emily Klose durchgeführte Studie liegt die Hypothese zugrunde, dass mit betäubungsmittelpflichtigen Arzneien behandelte Personen in der Öffentlichkeit einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, wenn sie ihre Medikamente mitführen. Zu solchen Arzneien zählen etwa die betäubungsmittelpflichtigen Stimulanzien Elvanse® und Medikinet® adult. Hypothesengemäß kommen Polizeibeamtinnen und -beamte in solchen Situationen tendenziell zu dem Verdacht, es könne sich um einen unrechtmäßigen Besitz oder gar Handel handeln. Wie stark sich dieser Verdacht auf das anschließende Kontrollverhalten auswirkt, hängt nach Einschätzung des Herstellers auch vom Verhalten der kontrollierten Person ab. Die Patientinnen und Patienten wiesen häufig Merkmale wie motorische Unruhe, inkonsistente Blickführung, nervöse Gestik oder ein auffallend kontrolliertes, vermeidendes Auftreten auf. Im weitesten Sinne handelt es sich dabei um sogenannte „neurodivergente Verhaltensweisen“, die in Kontrollsituationen leicht als verdächtig interpretiert werden können.
Da ADHS-Symptome unter psychosozialem Stress typischerweise verstärkt auftreten, erhöht sich in solchen Situationen das Risiko einer eskalierenden Interaktionsdynamik: Das durch die Kontrolle ausgelöste auffällige Verhalten scheint den anfänglichen Verdacht zu bestätigen. Dieser Mechanismus kann zu weitergehenden Maßnahmen führen – etwa zu körperlichen Durchsuchungen oder zur Sicherstellung der ärztlich verschriebenen Medikamente – und damit psychosoziale Belastungen sowie potenzielle juristische und soziale Folgekosten für die Betroffenen nach sich ziehen.
Zu den zentralen Zielen der Untersuchung zählt die Prüfung, inwieweit Beamtinnen und Beamte der Schutz- und Bundespolizei ihr Kontroll- und Bewertungsverhalten zugunsten der kontrollierten Patienten anpassen, wenn der Ausweis in öffentlichen, verdachtserregenden Kontrollsituationen vorgelegt wird. Zu solchen Situationen zählen beispielsweise Bahnhöfe und Gegenden in Bahnhofsnähe, öffentliche Verkehrsmittel, Freizeitveranstaltungen oder innerstädtische Waffenverbotszonen, an denen der Gesetzgeber im Sinne von § 42c WaffG sogenannte „anlasslose Durchsuchungen“ durch die Polizeien ermöglicht hat. Diese können sowohl die Durchsuchung der Person als auch des mitgeführten Gepäcks umfassen, ohne dass der Verdacht konkret begründet werden müsste.
Im Fokus steht dabei, ob sich das initiale Verdachtsniveau gegenüber den kontrollierten Personen polizeiseitig verringert – insbesondere in Bezug auf den Verdacht des illegalen Besitzes von Medikamenten oder des Medikamentenhandels. Darüber hinaus wird untersucht, ob sich Maßnahmenüberlegungen wie Sicherstellung von Medikamenten, weiterführende Kontrollen oder die Kontaktaufnahme mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten nach Vorlage des Ausweises reduzieren.
Ein weiterer Untersuchungsaspekt betrifft die Frage, ob Polizeibeamtinnen und -beamte nach Vorlage des Ausweises eine stärkere Tendenz zur empathischen Perspektivübernahme zeigen – etwa indem sie eher annehmen, dass die Medikamente dem gesundheitlichen Wohl der kontrollierten Person dienen.
Die computergestützte, randomisierte experimentelle Studie wird planungsgemäß mit Polizeibeamtinnen und -beamten aus allen 16 Bundesländern durchgeführt und umfasst Angehörige sowohl der Schutzpolizei als auch der Bundespolizei. Durch die breite regionale Streuung und die Einbindung beider Organisationsebenen soll gewährleistet werden, dass die Ergebnisse ein realistisches Abbild des tatsächlichen Kontrollverhaltens im gesamten Bundesgebiet widerspiegeln.
„Die vorläufigen Ergebnisse erscheinen zunächst vielversprechend“, sagt Klose. „Soweit zeigten sich in allen erhobenen Variablen signifikante Effekte, die darauf hindeuten, dass der untersuchte Betäubungsmittelausweis das Verhalten von Polizeibeamtinnen und Beamten zu Gunsten der Patienten beeinflusst hat. Danach erscheint es plausibel, dass der Ausweis in der Praxis tatsächlich eine Schutzwirkung vor Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen entfaltet.
Der Abschluss der Analysen sowie die Veröffentlichung der Studienergebnisse sind voraussichtlich für Ende 2025 bis Anfang 2026 zu erwarten













