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Banken verweigern „Bürgerkonto“ – trotz klarer Rechtslage

15.09.202518:22 UhrVereine & Verbände
Bild: Banken verweigern „Bürgerkonto“ – trotz klarer Rechtslage
Verein für Existenzsicherung e. V.
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(openPR) Verbraucherschützer kritisieren rechtswidrige Praxis / Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Basiskonto

Karlsfeld – In Deutschland hat jeder Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto („Bürgerkonto“). Trotzdem berichten Betroffene immer wieder, dass Banken ihnen die Kontoeröffnung verweigern – häufig mit Verweis auf eine schlechte Schufa oder interne Entscheidungen. Verbraucherschützer sprechen von einer „rechtswidrigen Praxis“, die viele Menschen in finanzielle Not drängt.

„Das Basiskonto ist ein einklagbares Recht – kein Gefallen der Bank“, betont der Verbraucherexperte Johann Tillich vom Verein für Existenzsicherung (VfE). „Wer ein Konto benötigt, darf nicht ausgeschlossen werden. Ohne Konto ist gesellschaftliche Teilhabe praktisch unmöglich.“

Gesetz verpflichtet alle Banken

Das Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet sämtliche Kreditinstitute, die Zahlungskonten für Privatkunden anbieten, auch ein Basiskonto bereitzustellen – von Sparkassen über Genossenschaftsbanken bis zu Groß- und Direktbanken. Das Konto muss grundlegende Funktionen wie Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften sowie Bargeldversorgung ermöglichen. Nur ein Dispokredit muss nicht eingeräumt werden.

Ablehnung nur in Ausnahmefällen

Eine Ablehnung ist nach § 15 ZKG nur in eng begrenzten Fällen zulässig – etwa wenn der Antragsteller bereits ein funktionsfähiges Konto besitzt, keine gültigen Ausweispapiere vorlegen kann oder in den vergangenen drei Jahren eine Straftat zum Nachteil der Bank begangen hat. Eine negative Schufa-Auskunft ist ausdrücklich kein Ablehnungsgrund.

„Wenn Banken unter Hinweis auf Bonität oder interne Richtlinien ablehnen, verstoßen sie gegen geltendes Recht“, erklärt Tillich. „Das ist nicht nur unfair, sondern auch angreifbar.“

BaFin kann Kontoeröffnung anordnen

Wird ein Antrag abgelehnt, muss die Bank dies innerhalb von zehn Geschäftstagen schriftlich begründen. Verbraucher können anschließend die BaFin einschalten, die kostenlos prüft und eine Kontoeröffnung anordnen kann. Bleibt die Bank hartnäckig, drohen Zwangsgelder.

Auch eine Klage ist möglich. Wer gewinnt, bekommt sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten von der Bank erstattet. Für Menschen mit geringem Einkommen stehen Beratungs- und Prozesskostenhilfe zur Verfügung.

Betroffene fühlen sich ausgegrenzt

Besonders hart trifft es Menschen, die ohnehin am Rande der Gesellschaft stehen. „Ich habe drei Banken gefragt – alle haben Nein gesagt“, berichtet der 42-jährige Markus L. aus Berlin. „Ohne Konto konnte ich weder meinen Job antreten noch meine Miete bezahlen. Ich habe mich gefühlt wie ein Mensch zweiter Klasse.“

Hintergrund

Das Basiskonto wurde 2016 eingeführt, um allen Bürgern den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen – unabhängig von Einkommen, Schufa oder Wohnsitzstatus. Es gilt als zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.

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