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Darlehen widerrufen – Verwirkung des Widerrufsrechts

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Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Kreditvertrag auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Strittig ist die Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts.

Der Widerruf eines Darlehensvertrags kann sich für den Verbraucher schnell rechnen. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird das Darlehen rückabgewickelt und der Verbraucher kann umschulden und von den aktuell günstigeren Zinsen profitieren. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht fällig. So lassen sich nennenswerte Summen sparen. „Genau aus dem Grund wollen Banken und Sparkassen den Widerruf auch häufig nicht entsprechen. Denn für sie ist es ein Verlustgeschäft“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Dabei ist die Rechtslage im Prinzip eindeutig. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, wurde die Widerrufsfrist dadurch nie in Gang gesetzt und dementsprechend kann der Darlehensvertrag auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. „Banken und Sparkassen berufen sich in diesen Fällen allerdings gerne auf die Verwirkung des Widerrufsrechts“, so Cäsar-Preller. Das heißt, die kreditgebende Bank beruft sich darauf, dass der Kreditnehmer über einen langen Zeitraum nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat und sie daher davon ausgehen konnte, dass er dies auch in Zukunft nicht tun wird. Das sog Zeitmoment und Umstandsmoment muss für die Verwirkung vorliegen. „Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Da die Bank die Situation selbst durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung herbeigeführt hat, kann sie sich anschließend nicht auf Schutzwürdigkeit berufen“ so Cäsar-Preller.

Undurchsichtiger kann die Rechtslage sein, wenn das Darlehen bereits zurückgezahlt wurde. „Hier ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Aber zumindest bei einer überschaubaren Zeitspanne sollte der Widerruf noch möglich sein. Der Bundesgerichtshof wird am 23. Juni wahrscheinlich für mehr Klarheit in diesen Fällen sorgen“, sagt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Mandanten beim Darlehenswiderruf. Die Erstberatung ist kostenlos.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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