openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

05.04.200717:21 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16.02.2007 die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Das neue WEG wird damit voraussichtlich zum 01.07.2007 in Kraft treten.

Die Reform bringt vor allem eine Flexibilisierung der Beschlussfassung der Wohungseigentümer, die auch Erleichterungen in der Verwaltung nach sich ziehen dürfte.



Die Reform verfolgt fünf zentrale Ziele:

(1) Flexibilisierung der Beschlussfassung
Neu ist auch die ausdrückliche Einführung eines Anspruches jedes Eigentümers auf Änderungen einer bestehenden oder den Abschluss einer von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Gemeinschaftsordnung, wenn ein Festhalten an der bestehenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles unbillig erscheint.

Das Gesetz lässt nunmehr verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zu.
Dies betrifft zum einen die Beschlussfassung über
• Verteilungsschlüssel für Betriebs- und Verwaltungskosten (einfache Mehrheit)
• Art und Weise von Zahlungen, Fälligkeit, Folgen des Verzuges (einfache Mehrheit)
• Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung (einfache Mehrheit)
• Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung (qualifizierte Mehrheit)
• bauliche Veränderungen und Modernisierungen (qualifizierte Mehrheit)

Insbesondere die Möglichkeit die Umlage von gemeinschaftlichen Kosten nicht nur nach der gesetzlichen Verteilung von Miteigentumsanteilen, sondern nach Verbrauch und Nutzen zu regeln, erlaubt gerechtere Lösungen. So besteht z.B. künftig die Möglichkeit die Kosten eine in die Substanz gehenden Balkonsanierung nur auf diejenigen Eigentümer umzulegen, deren Wohnung auch einen Balkon hat.

(2) Verbesserung der Informationsmöglichkeiten der Wohnungseigentümer
Der Verwalter hat künftig eine Beschlusssammlung zu führen. In diese sind fortlaufend einzutragen und zu nummerieren
• die in den Wohnungseigentümerversammlungen verkündeten Beschlüsse
• die schriftlichen Beschlüsse
• und Entscheidungen des Gerichtes nach § 43 WEG

Diese Neuerung kommt vor allem Erwerbern von Wohnungseigentum zu Gute, die besser dazu in die Lage versetzt werden, zu klären, welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen.

(3) Außenhaftung der Wohnungseigentümer
Nachdem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 02.06.2005 klargestellt hat, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft, wie auch GbR, OHG und KG, teilrechtsfähig ist, stellten sich eine Vielzahl von Folgefragen.

Die Reform klärt nun, dass jeder Wohnungseigentümer auch im Außenverhältnis gegenüber den Gläubigern der Gemeinschaft nicht wie bei den Personengesellschaften auf die ganze Forderung haftet, sondern nur auf den seinem Miteigentumsanteil entsprechende Quote.

Von der Anerkennung der Insolvenzfähigkeit der Wohungseigentümergemeinschaft wurde abgesehen.

(4) Stärkung der Wohnungseigentümer gegenüber Banken

Es ist zunehmend zu beobachten, dass Hausgeldansprüche bei vermögenslosen oder zahlungsunwilligen Wohnungseigentümern nicht einzuholen sind und ihre Kostenanteile von den anderen Wohnungseigentümern mitgetragen werden müssen. Rückständige Hausgeldansprüche fallen dann auch in der Zwangsversteigerung zur Zeit meist aus, da solche Eigentumswohnungen häufig bis an den Verkehrswert mit vorrangigen Grundpfandrechten der Kreditinstitute oder darüber hinaus belastet sind. Daher sieht der Gesetzesentwurf für die Zukunft auch eine vorrangige Berücksichtigung der anteiligen Lasten und Kosten, zu denen auch verbrauchsabhängige Ausgaben der Wohnungseigentümer gehören, in der Zwangsversteigerung vor. Soweit die Zwangsversteigerung von Dritter Seite betrieben wird soll zur Glaubhaftmachung der Ansprüche nicht zwingend ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid erforderlich sein. Es soll ausreichend sein eine Niederschrift der der maßgeblichen Beschlüsse der Wohnungseigentümer einschließlich ihrer Anlagen – etwa den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung- vorzulegen.

(5) Harmonisierung der Gerichtsverfahren und Abschied vom Amtsermittlungsgrundsatz
Künftig wird sich das gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumssachen nach den Vorschriften der ZPO und nicht mehr dem FGG richten. Damit verbunden ist der Wegfall des Amtsermittlungsgrundsatzes, nach dem das erkennende Gericht bisher bei Zweifelsfragen von sich aus eine Klärung herbeiführen musste.

RAin Stefanie Enzenhofer, WZR Hamburg, E-Mail

Rechtsanwälte Steuerberater
WZR Wülfing Zeuner Rechel
RAin Stefanie Enzenhofer
Lehmweg 17
20251 Hamburg
Tel.: 040/480639-37

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 129165
 2478

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Reform des Wohnungseigentumsgesetzes“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von WZR Wülfing Zeuner Rechel

Steuerbetrug durch Lebensversicherungsmäntel
Steuerbetrug durch Lebensversicherungsmäntel
Grundsätzlich kann nicht von Täuschung durch den Bankberater ausgegangen werden. / Möglichkeit einer Selbstanzeige besteht. Hamburg, 12.12.2013 Bei den durch die Razzia bei einer deutschen Großbank erneut in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückten sogenannten „Lebensversicherungsmänteln“ kann nicht grundsätzlich von einer Täuschung der Kunden durch den Bankberater ausgegangen werden: „Oftmals wird den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich nahegelegt, für die letztendliche Bewertung noch einen Steuerberater hinzuziehen“, weiß Dr. Thomas W…
Bild: Wülfing Zeuner Rechel (WZR) eröffnet Niederlassung in PekingBild: Wülfing Zeuner Rechel (WZR) eröffnet Niederlassung in Peking
Wülfing Zeuner Rechel (WZR) eröffnet Niederlassung in Peking
Die Kanzlei mit über 40 Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern setzt ihre Internationalisierungsstrategie weiter fort. Nach der Gründung eines Büros in Brasilien und des Netzwerkes GER|MELA, German and Middle East Lawyers Assocication, im vergangenen Jahr, durch das die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens und Deutschland gefördert werden, expandiert WZR jetzt auch in Fernost mit der Gründung einer eigenen Niederlassung in Peking. „Eine wachsende Zahl unserer mittelständischen Kunde…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Bundesrat verabschiedet Novelle zum WohnungseigentumsgesetzBild: Bundesrat verabschiedet Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz
Bundesrat verabschiedet Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz
Karlsruhe, 22.02.2007. Nachdem der Bundestag am 14.12.2006 die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verabschiedete, hat nun auch der Bundes-rat am 16.02.2007 der WEG-Reform 2007 zugestimmt. „Das lang ersehnte neue Wohnungseigentumsgesetz könnte daher bereits zum 1.6.2007 in Kraft treten“, erläu-tert Rechtsanwalt Peter Hesse, Partner bei BRENNECKE …
Bild: Rechtsanwalt Dr. Deckert beantwortet Fragen zum WohnungseigentumsrechtBild: Rechtsanwalt Dr. Deckert beantwortet Fragen zum Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Dr. Deckert beantwortet Fragen zum Wohnungseigentumsrecht
(Freiburg, 18. März 2009) - Seit dem 1. Juli 2007 ist die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Nun ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Die FDP-Fraktion stellte im Bundestag eine so genannte “Kleine Anfrage” an die Bundesregierung mit 27 Fragen zur Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes. Die …
Bild: Neues Wohnungseigentumsgesetz (WEG) tritt am 01.07.2007 in KraftBild: Neues Wohnungseigentumsgesetz (WEG) tritt am 01.07.2007 in Kraft
Neues Wohnungseigentumsgesetz (WEG) tritt am 01.07.2007 in Kraft
… Gesetzestexte/Wohnungseigentumsgesetz eine graphisch aufbereitete Synopse des vom Bundestag am 14.12.2006 und vom Bundesrat am 16.02.2007 verabschiedeten Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in tabellarischer Form zur Verfügung gestellt. Alle Textänderun-gen wurden farbig (rot) dargestellt. Die wesentlichen Änderungen sind mit einer Anmerkung …
Hessische Immobilienverwalter setzen auf E-Mobilität / Wichtige Weichenstellungen im Rahmen der WEG-Reform
Hessische Immobilienverwalter setzen auf E-Mobilität / Wichtige Weichenstellungen im Rahmen der WEG-Reform
… außerhalb der WEG-Reform über einen Gesetzentwurf vorzuziehen, erteilte der Verband eine klare Absage. Damit würde die dringend notwendige, ganzheitliche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ausgehöhlt. „Schnellschüsse bringen uns hier nicht voran“, erklärte der VDIV Hessen-Verbandsvorsitzende Werner Merkel am Freitag in Kassel. „Wir wünschen uns von …
Bild: Aus VNWI wird VDIV Nordrhein-WestfalenBild: Aus VNWI wird VDIV Nordrhein-Westfalen
Aus VNWI wird VDIV Nordrhein-Westfalen
… Rekord von fast 1.000 Teilnehmern erreichte. Herausfordernde Themen für die Branche gibt es reichlich – sei es die bevorstehende umfassende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, der hohe Sanierungsdruck im verwalteten Gebäudebestand, der wiederum auch auf neue Erfordernisse der Elektromobilität auszurichten ist, und nicht zuletzt die Etablierung digitaler …
Bild: WEG-Reform: Weitreichende Umgestaltung der Verwaltung von Wohnungseigentum geplantBild: WEG-Reform: Weitreichende Umgestaltung der Verwaltung von Wohnungseigentum geplant
WEG-Reform: Weitreichende Umgestaltung der Verwaltung von Wohnungseigentum geplant
… (WiE) sowie Haus & Grund Deutschland begrüßen, dass das Bundesjustizministerium mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf die dringend notwendige Reform des Wohnungseigentumsgesetzes voranbringt. Der Entwurf erfüllt die Erwartungen der beiden Eigentümerverbände jedoch nicht in Gänze. Nach einer ersten Einschätzung erklärte Gabriele Heinrich, Vorstand …
Bild: Mahnmale der Immobilienspekulation und VernachlässigungBild: Mahnmale der Immobilienspekulation und Vernachlässigung
Mahnmale der Immobilienspekulation und Vernachlässigung
… Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) liegen. Somit wird auch nicht erkannt oder gesehen, dass es seit langem politischen Handlungsbedarf gibt – bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ebenso wie bei anderen Gesetzgebungsverfahren und in den Kommunen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat das Problem analysiert und eine Studie …
Bild: VDIV Hessen fordert schnelle Umsetzung der WEG-Reform, um Klimaschutzziele zu erreichenBild: VDIV Hessen fordert schnelle Umsetzung der WEG-Reform, um Klimaschutzziele zu erreichen
VDIV Hessen fordert schnelle Umsetzung der WEG-Reform, um Klimaschutzziele zu erreichen
… Online-Versammlungen einbeziehen Der Verband der Immobilienverwalter Hessen setzt sich für eine schnelle Umsetzung der WEG-Reform ein. Die geplante Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes erlaube es auch vielen hessischen Immobilienverwaltern, die Modernisierung und energetische Sanierung von Wohnanlagen konsequent voranzutreiben, erklärte der Verbandsvorsitzende …
Steigender Schlichtungs- und Beratungsbedarf von Wohnungseigentümern
Steigender Schlichtungs- und Beratungsbedarf von Wohnungseigentümern
… Ansicht von Inhaber Frank Hillemeier hat sich vor allem seit der Einführung des Energieausweises vor drei Jahren und mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes der Beratungsbedarf deutlich erhöht. "Viele Eigentümer und Immobilien-Beiräte waren auf die rechtlichen Neuerungen und die daraus entstehenden Folgen nicht vorbereitet." Neben der klassischen …
Nachteile für Eigentümergemeinschaft - Neues Wohnungseigentumsrecht zeigt Mängel
Nachteile für Eigentümergemeinschaft - Neues Wohnungseigentumsrecht zeigt Mängel
Köln – Die rechtliche Besserstellung von Eigentümergemeinschaften durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zeigt zehn Monate nach Inkrafttreten unangenehme Nebenwirkungen. Darauf hat Frank Hillemeier von der Hausverwaltung ImmoConcept Hillemeier (hillemeier.com) in Köln hingewiesen. So geraten die Gemeinschaften noch immer in finanzielle …
Sie lesen gerade: Reform des Wohnungseigentumsgesetzes