(openPR) Neues rund um die Verdachtsmeldung – Aktuelle Entwicklungen im Fokus
Die Anforderungen an die Geldwäscheprävention in Deutschland befinden sich im Wandel. Ein kompaktes Online-Seminar bietet am 12. November 2025 einen fundierten Überblick über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Verdachtsmeldung. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus dem Finanzsektor und angrenzenden Bereichen, die mit der Umsetzung geldwäscherechtlicher Vorgaben betraut sind.
Im Zentrum des Seminars stehen die aktuellen Herausforderungen und Reformen, die sich aus der jüngsten Deutschlandprüfung durch die Financial Action Task Force (FATF) ergeben. Die FATF hat in ihrer Bewertung mehrere kritische Punkte hervorgehoben, insbesondere die stark gestiegene Zahl der Verdachtsmeldungen. Diese Entwicklung wirft Fragen zur Effizienz und Zielgenauigkeit des Meldewesens auf.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sogenannten negativen Typologiepapier der Financial Intelligence Unit (FIU), das Fälle beschreibt, die nicht als meldepflichtig gelten. Die Teilnehmenden erhalten eine praxisnahe Analyse der Auswirkungen dieses Papiers und diskutieren, ob sich daraus positive Effekte für die tägliche Arbeit ergeben könnten.
Zudem wird der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU vorgestellt. Die geplanten Änderungen betreffen unter anderem §43 des Geldwäschegesetzes (GwG) und beinhalten einen neuen Rückmeldeprozess sowie eine risikobasierte Filterung der Verdachtsmeldungen. Diese Reformen sollen die Effizienz der FIU steigern und die Qualität der eingehenden Meldungen verbessern.
Ein weiterer Programmpunkt ist das geplante Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Auslegung des Begriffs der „Unverzüglichkeit“ bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen. Die Teilnehmenden erfahren, welche praktischen Konsequenzen sich daraus für die Meldepraxis ergeben und wie mit der Fristregelung des §46 GwG künftig umzugehen ist.
Abschließend gibt das Seminar einen Ausblick auf die EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung (EU-AML-VO) vom 31. Mai 2024. Diese neue Verordnung bringt weitreichende Änderungen mit sich, die auch das nationale Verdachtsmeldewesen betreffen werden. Die Teilnehmenden erhalten Hinweise darauf, welche Anpassungen in der Praxis notwendig sein könnten und wie sich Organisationen frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.
Das Seminar bietet eine wertvolle Gelegenheit, sich kompakt und praxisnah über die aktuellen und kommenden Entwicklungen im Bereich der Geldwäscheprävention zu informieren. Es richtet sich an alle, die mit der Abgabe von Verdachtsmeldungen betraut sind und ihre Prozesse rechtssicher und effizient gestalten möchten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Akademie Heidelberg.