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„Nein!“ heißt „Nein!“

15.08.202509:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Nein!“ heißt „Nein!“
ARAG Experten mit Urteilen zum Stealthing
ARAG Experten mit Urteilen zum Stealthing

(openPR) Stealthing kann Vergewaltigung sein
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das heimliche Weglassen eines Kondoms, sogenanntes Stealthing (englisch für Heimlichkeit, List), den Straftatbestand eines sexuellen Übergriffs oder sogar der Vergewaltigung erfüllen kann. Demnach liegt auch bei einvernehmlichem Sex eine Straftat vor, wenn ein Kondom gegen den erkennbaren Willen des Partners nicht benutzt wird. Im konkreten Fall hatte ein Mann lediglich vorgetäuscht, ein Kondom zu verwenden. Die Frau hatte dem Geschlechtsverkehr nur mit Kondom zugestimmt, weil ungeschützter Sex für sie nicht infrage kam. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Mann wegen mehrerer Sexualdelikte zwar zu drei Jahren Haft. Wegen eines Verfahrensfehlers wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben und muss vom Landgericht neu verhandelt werden (Az.: 3 StR 372/22).


Stealthing muss nicht automatisch Vergewaltigung sein
Stealthing muss aber nicht automatisch den Straftatbestand einer Vergewaltigung erfüllen. Das zeigt ein anderer Fall, auf den die ARAG Experten verweisen. Ein Mann hatte während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs mit seinem Date heimlich das zunächst verwendete Kondom entfernt und anschließend den Sex ungeschützt bis zum Samenerguss vollzogen. Seine Partnerin für die Nacht hatte zuvor deutlich darauf hingewiesen, dass sie dem Sex nur mit Kondom zustimme. Wegen sexuellen Übergriffs wurde der Mann zunächst zu acht Monaten auf Bewährung, in dritter Instanz vom Berliner Kammergericht schließlich zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Bei der Einschätzung des sexuellen Übergriffs gemäß Paragraf 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch blieben die Richter auch in dieser Instanz (Az.: (4) 161 Ss 48/20 (58/20)).


Wenn Kondome die Freundschaft belasten
Kondome sind nicht bei allen gern gesehene Accessoires im Bett: Die ARAG Experten berichten von einem Fall, in dem eine Frau sogar die Kondome ihres Mitbewohners durchlöcherte, weil sie mehr wollte, als nur ab und zu mit ihm zu schlafen. Bis dahin führten die beiden WG-Bewohner eine sogenannte Freundschaft Plus, bei der es gelegentlich auch Sex gab. Doch der Schwindel flog auf und der Mann erstattete Anzeige gegen seine übergriffige Mitbewohnerin. Am Ende wurde sie zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt und hatte damit Glück im Unglück (Amtsgericht Bielefeld, Az.: 10 Ls – 566 Js 962/21 – 476/21). Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass durchlöcherte Kondome vergleichbar sind mit Stealthing, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

Der Tipp der ARAG Experten: Wo man Hilfe bekommt
Stealthing ist kein Kavaliersdelikt. Betroffene Frauen und Männer sollten umgehend einen Arzt aufsuchen und Anzeige bei der Polizei erstatten. Wer eine Hilfeeinrichtung oder Beratungsstelle sucht, kann sich ebenfalls an jede Polizeidienststelle wenden. Ein kostenloses Hilfetelefon für Frauen steht unter der 116 016 zur Verfügung, Männer erhalten unter der 0800 123 9900 kostenlose Hilfe.

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