(openPR) Systematische Verweigerung rechtmäßiger Schadensregulierung
Baesweiler, 30. Juni 2025/hr
Der gemeinnützige Verein car4twenty e.V. erhebt in einem aktuellen Schadensfall massive Vorwürfe gegen die HUK24, Tochtergesellschaft der HUK-Coburg. Hintergrund ist ein Verkehrsunfall vom 08. Mai 2025, bei dem eines der Vereinsfahrzeuge – ein BMW 116i – durch eine bei der HUK24 versicherte Unfallverursacherin erheblich beschädigt wurde.
Trotz unstrittiger Haftungslage und eindeutiger Gutachten verweigert die HUK24 bis heute die vollständige Regulierung des Schadens.
Besonders schwer wiegt dabei: • Die systematische Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung, etwa durch pauschale Ablehnung der merkantilen Wertminderung mit Verweis auf das Fahrzeugalter – entgegen BGH-Rechtsprechung (VI ZR 357/03). • Die rechtswidrige Restwertermittlung auf Basis nicht regionaler Onlinebörsen – entgegen BGH-Urteil vom 02.07.2024 (VI ZR 211/22). •
Die taktische Verzögerung durch widersprüchliche Aussagen zur Reparaturkostenübernahme – mal zugesagt, dann wieder „unter Vorbehalt“. •
Die pauschale Herabstufung des Nutzungsausfalls, ohne Einzelfallprüfung – ein klarer Verstoß gegen die BGH-Vorgaben zur konkreten Schadensberechnung. „Wir erleben hier ein Regulierungsverhalten, das nicht nur unprofessionell, sondern in Teilen geradezu rechtsverachtend ist“, erklärt Vereinsvorstand Hajo Rottmann. „Die HUK24 versucht offenbar, wirtschaftliche Interessen über geltendes Recht zu stellen – auf Kosten eines gemeinnützigen Vereins, der auf seine Fahrzeuge angewiesen ist.“
Der Verein hat bereits Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht und kündigt nun rechtliche Schritte an. „Wir werden unsere Ansprüche mit maximaler Konsequenz durch alle Instanzen durchsetzen“, so Rottmann weiter. „Zugleich fordern wir eine öffentliche Debatte über das Geschäftsgebaren einzelner Versicherer, die sich ihrer Verantwortung gegenüber Geschädigten systematisch entziehen.“
Die Presseerklärung wird der HUK24 zur Kenntnis übermittelt. Der Verein prüft zudem, ob strafrechtliche Schritte wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) eingeleitet werden.