openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Barrierefreiheit: Websites, die alle nutzen können

(openPR) Der 28. Juni 2025 ist der entscheidende Termin, ab dem die neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten und viele Unternehmer dazu verpflichten, für mehr Barrierefreiheit im Web zu sorgen.

Barrierefreiheit macht Websites für eine größere Zahl an Menschen nutzbar und eröffnet vor allem Menschen mit Einschränkungen besseren Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch die Chance, neue Zielgruppen zu erreichen. Allein in Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, dazu kommen viele weitere mit leichteren Beeinträchtigungen. Es ist davon auszugehen, dass ab Juli Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit sanktioniert oder abgemahnt werden können. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Websites den Anforderungen entsprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und gleichzeitig ihre Angebote für alle Nutzer zugänglich zu machen.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG verlangt zum einen von vielen interaktiven Produkten wie Computern, Handys oder Selbstbedienungsterminals, dass sie barrierefrei sind. Außerdem werden Dienstleistungen wie Telekommunikation, Personenbeförderung, Banken und E-Books explizit genannt. Das klingt nach einer eher überschaubaren Zahl an betroffenen Unternehmen, hinzu kommen aber allgemein „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern“. Und hier reicht es schon, wenn man einen Webshop, eine App oder Kontakt- bzw. Terminbuchungs-Formulare auf der Website anbietet. Selbst reine B2B-Anbieter können betroffen sein, wenn sie z.B. einen Karriere-Bereich auf ihrer Seite haben. Für viele Unternehmen dürfte daher der eigene Internetauftritt der Knackpunkt für die Barrierefreiheit sein. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter UND einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme unter 2 Mio. € haben.

Was bedeutet „Barrierefreiheit“ bei Websites?

Eine barrierefreie Website erfüllt die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die auf vier zentralen Prinzipien basieren: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

  • Wahrnehmbarkeit bedeutet, dass Inhalte so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit sensorischen Einschränkungen – etwa durch Screen Reader oder alternative Darstellungen – erfasst werden können.
  • Bedienbarkeit stellt sicher, dass alle Funktionen, wie die Navigation oder Formulare, für jeden Nutzer zugänglich und leicht nutzbar sind, unabhängig von der Art der Interaktion, z. B. mit Tastatur oder Spracheingabe.
  • Verständlichkeit sorgt dafür, dass Informationen und Prozesse leicht nachvollziehbar sind, auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Sprachbarrieren.
  • Robustheit stellt schließlich sicher, dass die Website mit aktuellen und zukünftigen Technologien kompatibel bleibt, um eine breite Nutzbarkeit zu gewährleisten.

Barrierefreiheit umfasst somit mehr als nur technische Aspekte – sie schafft eine Website, die für alle Menschen gleichermaßen auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.

Beispiele für Herausforderungen bei der Barrierefreiheit:

Inhalte, die ausschließlich in Bildern und Videos dargestellt werden, sind für Menschen mit Sehbehinderung nur schwer oder gar nicht erfassbar. Hier können beschreibende Alt-Attribute oder auch eine Audio-Deskription helfen. Außerdem empfiehlt es sich, beispielsweise Tabellen nicht in eine Grafik umzuwandeln, sondern sie wirklich in Textform in die Seite zu integrieren, damit diese Inhalte auch von assistiven Technologien verwertet werden können.

Videos, Podcasts und andere audiobasierte Inhalte sind für Menschen mit eingeschränktem Gehör oft schwer oder gar nicht zugänglich – sofern diese über keine Untertitel und/oder Transkriptionen verfügen.

Viele Menschen können keine Maus verwenden, um auf einer Seite zu navigieren, Buttons anzuklicken oder zu den Feldern in einem Formular zu springen. Bei einer gut programmierten Website ist es daher essenziell, dass man sie auch über die Tastatur bedienen und alle relevanten Objekte erreichen kann. Bei neu programmierten Elementen sollte das regelmäßig getestet werden.

Farben sind ein beliebtes Gestaltungsmittel, um Informationen intuitiv zu vermitteln – etwa Rot für Warnungen und Grün für positive Signale. Doch nicht alle Menschen können Farben auf die gleiche Weise wahrnehmen. Für Menschen mit Sehbehinderungen, wie einer Rot-Grün-Sehschwäche oder vollständiger Blindheit, reichen farbliche Markierungen allein nicht aus. Deshalb sollten wichtige Informationen zusätzlich durch klare Texte, Symbole oder Muster unterstützt werden. Ebenso ist ein hoher Farbkontrast entscheidend, damit Inhalte auch bei eingeschränkter Farbwahrnehmung gut erkennbar bleiben und die Website für alle Nutzer zugänglich ist.

Die Struktur einer Website spielt eine entscheidende Rolle für ihre Zugänglichkeit. Viele Nutzer können eine Seite nicht „auf einen Blick“ erfassen, sondern navigieren sie schrittweise, etwa mithilfe eines Screen Readers oder durch manuelles Scrollen. Eine konsistente Gestaltung und ein einheitlicher Aufbau aller Seiten erleichtern die Orientierung erheblich und verhindern unnötige Verwirrung. Funktionen wie Sprungmarken, die direkt zu wichtigen Inhaltsblöcken führen, beschleunigen die Navigation und verbessern die Benutzerfreundlichkeit für alle. Ebenso sind klar ausgezeichnete Überschriftenhierarchien (H1, H2, H3 etc.) essenziell, da sie sowohl die visuelle Struktur verdeutlichen als auch die Nutzung von Hilfstechnologien unterstützen.

Responsive Design für Smartphones, Tablets und PCs ist bei den meisten Webentwicklern inzwischen selbstverständlich. Noch besser ist es, wenn die Seite zusätzlich auch bei einer Vergrößerung auf 200 % über den Webbrowser und mehr nutzbar bleibt.

Barrierefreiheit umfasst weit mehr als die physische Zugänglichkeit – auch die Verständlichkeit einer Website ist ein zentraler Aspekt. Klare, einfache Sprache und logisch aufgebaute Inhalte helfen Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Sprachkenntnissen, die Informationen auf Ihrer Seite zu verstehen. Doch nicht nur diese Nutzergruppen profitieren davon: Auch Menschen ohne Einschränkungen schätzen leicht verständliche Texte, da sie die Navigation und das Erfassen von Inhalten schneller und angenehmer machen. Verständlichkeit fördert somit die Zugänglichkeit für alle und verbessert das Nutzungserlebnis insgesamt.

Blinkende oder schnell wechselnde Inhalte auf einer Website können nicht nur gesundheitliche Risiken für Menschen mit Epilepsie darstellen, sondern stören häufig auch das Nutzungserlebnis aller Besucher. Ein durchdachtes Design sollte auf solche Effekte verzichten oder zumindest die Möglichkeit bieten, Animationen zu pausieren oder zu deaktivieren. Zusätzlich ist ein klarer Hinweis auf potenziell problematische Inhalte sinnvoll, um alle Nutzer rechtzeitig zu informieren und so eine sichere und angenehme Nutzung der Website zu gewährleisten.

Formulare sind ein zentraler Bestandteil vieler Websites, sei es für Kontaktanfragen, Anmeldungen oder Bestellungen. Damit sie für alle Nutzer zugänglich sind, sollten sie barrierefrei gestaltet werden. Das bedeutet: Klare und eindeutig zuzuordnende Beschriftungen für alle Felder, leicht verständliche Fehlermeldungen und eine intuitive Navigation – etwa durch die Nutzung der Tab-Taste. Barrierefreie Formulare erleichtern nicht nur Menschen mit Einschränkungen das Ausfüllen, sondern verbessern auch für alle anderen Nutzer die Benutzerfreundlichkeit und senken die Abbruchrate.

Robustheit ist ein essenzieller Aspekt barrierefreier Websites. Sie stellt sicher, dass Inhalte und Funktionen unabhängig von der genutzten Technologie zugänglich bleiben – sei es ein Screen Reader, eine ältere Browserversion oder mobile Geräte. Eine robuste Website folgt gängigen Webstandards und ist so programmiert, dass sie auch bei künftigen technischen Entwicklungen nutzbar bleibt. Dies verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern sorgt insgesamt für eine stabilere und zukunftssichere Nutzererfahrung für alle Besucher.

Was gibt es bei der Barrierefreiheit formal zu beachten?

Dienstleistungserbringer wie Websitebetreiber sind verpflichtet, in den AGB oder „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ Informationen über die Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Dazu gehören:

  • Eine Beschreibung und Erläuterung der Dienstleistung, die ein Verständnis der Durchführung ermöglicht.
  • Informationen dazu, wie die Barrierefreiheit umgesetzt wird.
  • Angaben zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung gehen Hand in Hand

Maßnahmen wie beschreibende Alt-Attribute für Bilder oder eine klare Strukturierung mit Überschriften helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern erleichtern auch Suchmaschinen wie Google das Verständnis der Website. Das verbessert die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen und kann zusätzliche Kunden anziehen – unabhängig davon, ob sie spezielle Bedürfnisse haben oder nicht. Barrierefreiheit schafft somit einen Mehrwert für alle: Sie öffnet Türen für Menschen mit Einschränkungen und sorgt gleichzeitig für ein besseres Nutzererlebnis und eine stärkere Präsenz im Netz. Eine Investition in Barrierefreiheit ist daher immer eine Investition in eine zugängliche, benutzerfreundliche und erfolgreiche Website.

Barrierefreiheit noch nicht selbstverständlich

„Bei neuen Projekten stoßen wir immer wieder auf Websites, die für Menschen mit Behinderungen nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar sind.“ sagt Daniela Köhler, Geschäftsführerin der Agentur BESONDERS SEIN aus Nürnberg. „Und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz haben gerade Mittelständler und kleine Unternehmen bisher noch gar nicht auf dem Schirm – dabei wird die Zeit für Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Websites inzwischen knapp.“ Für Unternehmen, die sich einen ersten Überblick über den Zustand ihrer Seite verschaffen wollen, hat das Team von Frau Köhler eine Barrierefreiheits-Checkliste sowie Beispiele für mangelnde Barrierefreiheit veröffentlicht.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

Pressekontakt

  • BESONDERS SEIN GmbH
    Andernacher Str. 53 Andernacher Str. 53
    Nürnberg 90411
    Deutschland

News-ID: 1286143
 467

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Barrierefreiheit: Websites, die alle nutzen können“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BESONDERS SEIN

Gegen Kulturkosmetik: besonders sein positioniert sich neu als Culture Branding Partner
Gegen Kulturkosmetik: besonders sein positioniert sich neu als Culture Branding Partner
Nürnberg, 06. Oktober 2026 – Schöne Karrierewebsites, Employer-Branding-Kampagnen und Benefits allein machen noch keine gute Unternehmenskultur. Genau hier setzt besonders sein mit seiner neuen Positionierung als Culture Branding Partner für mittelständische Unternehmen an. Die Nürnberger Agentur dreht dafür die klassische Logik von Marken- und Arbeitgeberkommunikation um: Nicht die Kampagne steht am Anfang, sondern die tatsächlich gelebte Unternehmenskultur. Erst daraus entstehen Marke, Employer Branding und Kommunikation. Der Relaunch macht…
Bild: Zum dritten Mal Platz 1 in Bayern – BESONDERS SEIN gehört zu Bayerns besten ArbeitgebernBild: Zum dritten Mal Platz 1 in Bayern – BESONDERS SEIN gehört zu Bayerns besten Arbeitgebern
Zum dritten Mal Platz 1 in Bayern – BESONDERS SEIN gehört zu Bayerns besten Arbeitgebern
Die Agentur BESONDERS SEIN ist im Landeswettbewerb „Bayerns Beste Arbeitgeber 2023“ von Great Place to Work® zum dritten Mal in Folge als Erstplatzierter ausgezeichnet worden. Die Agentur zählt damit zu den Unternehmen mit der attraktivsten Unternehmenskultur im Ranking bis 49 Mitarbeitende. Die Prämierungsveranstaltung der Siegerunternehmen fand am 11.04. im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München statt. Nachdem die Agentur bereits in den letzten zwei Jahren die Erstplatzierung belegte, erzielte BESONDERS SEIN nun auch in diesem Jahr in …

Das könnte Sie auch interessieren:

Barrierefreies Webdesign für mehr Webseitenbesucher im Jahr 2020
Barrierefreies Webdesign für mehr Webseitenbesucher im Jahr 2020
… gestalten müssen. Barrierefreie Webseiten helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen sondern auch ältere Menschen. In der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es einen allgemeinen Artikel zur Barrierefreiheit in der auch die Barrierefreiheit in der Informatik angesprochen wird. Auf der Webseite der europäischen Union gibt es ebenfalls eine Unterseite in …
Bild: Barrierefrei-Digital Assistent: Die smarte Lösung für barrierefreie Websites und mehr ReichweiteBild: Barrierefrei-Digital Assistent: Die smarte Lösung für barrierefreie Websites und mehr Reichweite
Barrierefrei-Digital Assistent: Die smarte Lösung für barrierefreie Websites und mehr Reichweite
… AnforderungenLandau, Januar 2025 – Website Evolution, ein innovatives Unternehmen im Bereich Webdesign und Online-Marketing, setzt neue Maßstäbe in der digitalen Barrierefreiheit. Mit der Einführung des Barrierefrei-Digital Assistent bietet Website Evolution Unternehmen eine umfassende Softwarelösung, die es ermöglicht, Websites innerhalb weniger Minuten …
Bild: Neue Studie deckt auf: 75 % der Websites nicht bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Neue Studie deckt auf: 75 % der Websites nicht bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Analyse von 1.000 TYPO3-Websites zeigt gravierende Defizite in digitaler Barrierefreiheit – Handlungsdruck für Unternehmen vor Inkrafttreten des BFSG 2025.Köln, Juni 2025 – Eine aktuelle Studie der Kölner Digitalagentur mindshape analysiert die Barrierefreiheit von 1.000 Unternehmenswebsites auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3 – mit alarmierenden …
Bild: TYPO3 Barrierefreiheit mit WebsitesBild: TYPO3 Barrierefreiheit mit Websites
TYPO3 Barrierefreiheit mit Websites
Was ist TYPO3 Barrierefreiheit?TYPO3 Barrierefreiheit bedeutet, dass deine TYPO3-Website für alle Menschen einfach zu nutzen ist – auch für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören zum Beispiel Nutzer:innen, die blind sind, schlecht sehen, keine Maus nutzen können oder auf Screenreader angewiesen sind. Eine barrierefreie TYPO3-Seite hilft allen, sich …
Bild: Neue Barrierefreiheitsrichtlinien treten 2025 in Kraft – Ist die Website bereit?
Neue Barrierefreiheitsrichtlinien treten 2025 in Kraft – Ist die Website bereit?
Schönbrunn, 1. März 2025 – Leinberger Media ermöglicht Unternehmen und Website-Betreibern mit einem kostenlosen Barrierefreiheit-Check, ihre Webseiten auf die kommenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu testen. Ab Juni 2025 tritt das Gesetz in Kraft – wer bis dahin keine barrierefreie Webseite hat, riskiert nicht nur rechtliche …
Bild: Barrierefreiheit mit TYPO3: Erstellen Sie Websites für alle
Barrierefreiheit mit TYPO3: Erstellen Sie Websites für alle
In der heutigen digitalisierten Welt ist Barrierefreiheit nicht mehr optional – sie ist unverzichtbar. Websites müssen so gestaltet sein, dass sie allen Menschen dienen, einschließlich Personen mit Behinderungen. Da die Vorschriften zur Barrierefreiheit im Web in ganz Europa strenger werden, ist der Wechsel zu einer Plattform wie TYPO3 eine der effektivsten …
Bild: Barrierefreiheit im Netz wird Pflicht
Barrierefreiheit im Netz wird Pflicht
… schreitet voran – und mit ihm auch die Verantwortung, die digitale Welt für alle Menschen zugänglich zu machen. Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endgültig in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit – unter anderem im Onlinehandel, bei Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen …
Studie Barrierefreies Internet. Krankenkassen schlecht vorbereitet
Studie Barrierefreies Internet. Krankenkassen schlecht vorbereitet
… Krankenversicherungen (GKV). Digitale Anlaufstellen für rund 85 Prozent der pflichtversicherten Mitglieder in Deutschland. Im Fokus steht die Frage nach dem Umsetzungsstand der Barrierefreiheit. Ein Ziel, das für bundesweit operierende Gesetzliche Krankenkassen ab 2006 bindend ist. „Barrierefreiheit ist kein Minderheitenthema. Sie ist erlernbares Handwerk und …
Bild: Barrierefreiheit im Internet zur Priorität machen: Die Rolle von Atoall.com
Barrierefreiheit im Internet zur Priorität machen: Die Rolle von Atoall.com
Neues Tool für Barrierefreiheit im Internet für soziale Gerechtigkeit, Menschen mit Muttersprache und IKTIm heutigen digitalen Zeitalter ist es nicht nur eine moralische Verpflichtung, Websites für alle zugänglich zu machen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten oder Sprachkenntnissen. Es ist auch eine gesetzliche Anforderung. Die Einführung …
Bild: Audit zur Barrierefreiheit von Joomla-Websites.
Audit zur Barrierefreiheit von Joomla-Websites.
Barrierefreiheitsstärktungsgesetzt (BFSG): Seit dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Online-Angebote zur Pflicht. formativ.net unterstützt als spezialisierte Joomla-Agentur.Karlsruhe/Frankfurt, 01.07.2025 – Seit dem 28. Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit müssen zahlreiche Unternehmen …
Sie lesen gerade: Barrierefreiheit: Websites, die alle nutzen können