openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Steuerliche Aspekte beim Ehegattenunterhalt

20.06.202515:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuerliche Aspekte beim Ehegattenunterhalt
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Rechtsanwalt Reinhard Scholz

(openPR) Beim Ehegattenunterhalt nach Trennung oder Scheidung gibt es zwei zentrale Möglichkeiten, die Zahlungen steuerlich geltend zu machen: als Sonderausgaben im Rahmen des sogenannten Realsplittings oder als außergewöhnliche Belastungen. Beide Varianten haben unterschiedliche Voraussetzungen und steuerliche Auswirkungen für beide Beteiligten.

Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten steuerlichen Aspekte beim Ehegattenunterhalt in Deutschland:

Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting)

- Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrenntlebenden Ehegatten können bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers abgezogen werden, sofern diese übernommen werden.

- Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers: Der Ex-Partner muss dem Realsplitting zustimmen und dies mit Unterschrift auf der Anlage U zur Steuererklärung bestätigen.

- Der unterhaltspflichtige Ehegatte hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, dass der unterhaltsempfangende Ehegatte seine Zustimmung zum Realsplitting erteilt.

- Allerdings muss der Unterhaltspflichtige dem anderen Ehegatten einen sogenannten Nachteilsausgleich zusichern. Das bedeutet: Der Unterhaltsempfänger darf durch die steuerliche Veranlagung (weil er die Unterhaltszahlungen als Einkommen versteuern muss) keinen finanziellen Nachteil erleiden. Nur wenn diese Zusicherung erfolgt, ist der Empfänger verpflichtet, zuzustimmen.

- Wird die Zustimmung verweigert, obwohl der Nachteilsausgleich zugesichert wurde, kann die Zustimmung auf Antrag durch das Familiengericht ersetzt werden.

- Die Zustimmung zum Realsplitting ist für das jeweilige Steuerjahr bindend und kann nachträglich nicht einseitig widerrufen werden, sobald der Steuerbescheid unanfechtbar ist.

- Die steuerlichen Auswirkungen sind erheblich: Der Zahlende kann den Unterhalt als Sonderausgabe absetzen, der Empfänger muss die Unterhaltszahlungen in voller Höhe in der eigenen Steuererklärung angeben und als sonstige Einkünfte versteuern.

- Der Unterhaltspflichtige muss dem Empfänger alle steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteile, die sich aus der Steuerpflicht ergeben, ausgleichen (sog. Nachteilsausgleich).

- Das Realsplitting lohnt sich meist, wenn der Zahlende einen höheren Steuersatz hat als der Empfänger und der Steuervorteil die Mehrbelastung des Empfängers übersteigt.

Abzug als außergewöhnliche Belastungen

- Alternativ können Unterhaltsleistungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Für das Steuerjahr 2025 liegt der Höchstbetrag bei 12.096 Euro.

- Die Zahlungen werden in der Anlage Unterhalt der Steuererklärung eingetragen. Voraussetzung ist, dass die Kosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen und der Empfänger nur geringe eigene Einkünfte und kein nennenswertes Vermögen (über 15.500 Euro) hat.

- Eigene Einkünfte und Bezüge des Empfängers, die 624 Euro jährlich übersteigen, mindern den abziehbaren Höchstbetrag.

- Im Unterschied zum Realsplitting muss der Empfänger die Unterhaltszahlungen nicht versteuern, und es ist keine Zustimmung erforderlich.

- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die für den Ex-Partner übernommen werden, können zusätzlich abgesetzt werden.

- Unterhaltszahlungen an mehrere Ex-Ehegatten können jeweils bis zum Höchstbetrag geltend gemacht werden.

- Prozesskosten zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

Fazit:

Die steuerliche Behandlung von Ehegattenunterhalt bietet Gestaltungsspielraum. Das Realsplitting ist meist steuerlich günstiger, erfordert aber die Zustimmung des Empfängers und führt dort zu einer Steuerpflicht. Der andere Ehegatte muss dem Realsplitting zustimmen, wenn ihm ein Nachteilsausgleich zugesichert wird. Diese Zustimmung ist obligatorisch für die steuerliche Geltendmachung des Realsplittings und kann, wenn sie grundlos verweigert wird, auf Antrag auch gerichtlich ersetzt werden. Die Absetzung als außergewöhnliche Belastung ist unkomplizierter, aber auf einen geringeren Betrag begrenzt und an strengere Voraussetzungen geknüpft.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz - Online Scheidung einfach günstig unter www.scheidung-einreichen.com oder www.ihre-scheidung.info

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1286021
 889

Pressebericht „Steuerliche Aspekte beim Ehegattenunterhalt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz

Bild: Zwischen nachehelicher Solidarität und Eigenverantwortung: Die Erwerbsobliegenheit beim TrennungsunterhaltBild: Zwischen nachehelicher Solidarität und Eigenverantwortung: Die Erwerbsobliegenheit beim Trennungsunterhalt
Zwischen nachehelicher Solidarität und Eigenverantwortung: Die Erwerbsobliegenheit beim Trennungsunterhalt
Eine Trennung ist nicht nur emotional eine Zäsur, sondern markiert auch den Beginn komplexer finanzieller Auseinandersetzungen bis zur Scheidung. Im Zentrum steht oft die Frage: Wie lange muss ein Partner finanziell vom anderen unterstützt werden? Die „Erwerbsobliegenheit“ beim Trennungsunterhalt wird im Jahr 2026 von den Familiengerichten strenger denn je bewertet. Der Grundsatz des Trennungsunterhalts gemäß § 1361 BGB soll eigentlich sicherstellen, dass kein Ehegatte unmittelbar nach der Trennung einen sozialen Abstieg erlebt. Doch die Vor…
Bild: Erben 2026: Zwischen neuen Pauschalen und dem Warten auf KarlsruheBild: Erben 2026: Zwischen neuen Pauschalen und dem Warten auf Karlsruhe
Erben 2026: Zwischen neuen Pauschalen und dem Warten auf Karlsruhe
Die Landschaft des deutschen Erbrechts ist im Frühjahr 2026 so dynamisch wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Während das Bundesverfassungsgericht kurz vor einer historischen Entscheidung über die Erbschaftsteuer steht, sorgen aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und neue steuerliche Pauschbeträge für Bewegung in der Nachlassplanung. Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Punkte im Überblick: Entlastung für Normalerben durch höhere Pauschalen Eine der wichtigsten pr…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Rigo Gooßen - Steuerberater und -Experte: Ganzheitliche Beratung für FreiberuflerBild: Rigo Gooßen - Steuerberater und -Experte: Ganzheitliche Beratung für Freiberufler
Rigo Gooßen - Steuerberater und -Experte: Ganzheitliche Beratung für Freiberufler
Als erfahrener Steuerberater bietet Rigo Gooßen und das Team der Kanzlei eine umfassende steuerliche Beratung für Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Ingenieure und andere Freiberufler. Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Ingenieure und Betreiber von Fahrschulen profitieren von der spezialisierten Beratungskompetenz von Steuerberater Gooßen …
Bild: Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen (sog. begrenztes Realsplitting)Bild: Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen (sog. begrenztes Realsplitting)
Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen (sog. begrenztes Realsplitting)
… hatte in seinem Urteil vom 14.03.07 über die Frage zu entscheiden, inwieweit die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs von Unterhaltsleistungen bereits bei der Berechnung des geschuldeten Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 14.03.07, XII ZR 158/04). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind als Sonderausgaben Unterhaltsleistungen an den …
Bild: Düsseldorfer Tabelle 2013 liegt vor – Selbsterhalt wird erhöhtBild: Düsseldorfer Tabelle 2013 liegt vor – Selbsterhalt wird erhöht
Düsseldorfer Tabelle 2013 liegt vor – Selbsterhalt wird erhöht
… angehoben worden und beträgt ab 01.1.2013 EUR 1.100,– monatlich. Das gleiche gilt gegenüber der nichtehelichen Mutter /dem nichtehelichen Vater. Auch der Ehegattenunterhalt, Unterhalt nach Scheidung und der Betreuungsunterhalt wird daher ab 01.10.2013 in vielen Fällen etwas geringer werden. Kindesunterhalt: Die Tabellensätze für den Kindesunterhalt selbst …
Bild: Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidungBild: Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidung
Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidung
Scharf-und-wolter.de - Ehegattenunterhalt während des Trennungsjahres Diegesetzgebende Gewalt schreibt vor, wann Bedürfnissegültig gemacht werden dürfen. Es sind die erforderlichen Beweggründungendarzutun und eventuell zu beglaubigen.Beim Ehegattenunterhalt wird gleichartigeine angehobene Eigenverantwortung verlangt. DieEheleute sollen für ihren Lebensunterhalt …
Bild: FOLGERICHTIG-Treff zum Thema „Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge“Bild: FOLGERICHTIG-Treff zum Thema „Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge“
FOLGERICHTIG-Treff zum Thema „Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge“
Dresden, 31.01.2012: Das Dresdner Nachfolgenetzwerk FOLGERICHTIG beginnt das Jahr mit einer Veranstaltung zum Thema „Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge“. Diese findet am Donnerstag, den 02. Februar 2012, in den Räumlichkeiten des IHK Bildungszentrums statt. Dieser Bereich der Unternehmensnachfolge ist sehr sensibel und hat einen großen …
Rechtsanwälte für Familienrecht online finden
Rechtsanwälte für Familienrecht online finden
… Anwalt-Sucheservice für Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Familienrecht und für Fachanwälte für Familienrecht online gestellt. Unter www.spezialisten-im-familienrecht.de können Ratsuchende in Fragen von Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt etc. unter Eingabe ihrer Postleitzahl den wohnortnächsten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht finden.
Bild: Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer (Urteil des BGH vom 23.05.2007)Bild: Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer (Urteil des BGH vom 23.05.2007)
Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer (Urteil des BGH vom 23.05.2007)
… Dezember 2002, kann die Ehefrau aber nicht mehr daran festgehalten werden, ihren aus Steuerklasse V resultierenden Nachteil hinzunehmen. Insbesondere bezog sie für diese Monate keinen Ehegattenunterhalt, bei dem die Kombination III/V zu Grunde gelegt wurde und ihr insoweit einen nachträglichen Ausgleich verwehrt hätte. Die Ehefrau ist so zu stellen, als …
Bild: Expertenwissen für Steuerpraktiker: Steuerliche Aspekte des Wertpapierbesitzes von BankenBild: Expertenwissen für Steuerpraktiker: Steuerliche Aspekte des Wertpapierbesitzes von Banken
Expertenwissen für Steuerpraktiker: Steuerliche Aspekte des Wertpapierbesitzes von Banken
… für Kreditforderungen anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen nicht und zwischen eigen- und fremdkapitalbasierten Instrumenten muss unterschieden werden. Das Intensivseminar Steuerliche Aspekte des Wertpapierbesitzes von Banken gibt Ihnen die Möglichkeit, einen vollständigen Überblick über die steuerlichen Aspekte des Wertpapierbesitzes …
Bild: Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz: Was wird erlassen – und was bleibt bestehen?Bild: Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz: Was wird erlassen – und was bleibt bestehen?
Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz: Was wird erlassen – und was bleibt bestehen?
… entscheidend davon ab, ob der Schuldner seine Unterhaltspflichten vorsätzlich und pflichtwidrig verletzt hat.“Restschuldbefreiung: Unterhaltsschulden grundsätzlich eingeschlossenRückständiger Kindes- oder Ehegattenunterhalt, der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, kann grundsätzlich wie jede andere Forderung in die Insolvenz einbezogen …
Bilanzielle, steuerliche und rechtliche Fragen zu Forderungsverkäufen
Bilanzielle, steuerliche und rechtliche Fragen zu Forderungsverkäufen
Aktuelle, rechtliche und steuerliche Entwicklungen sowie Möglichkeiten der rechtssicheren Vertragsgestaltung werden auf der Veranstaltung „Forderungsverkäufe“ am 10. November 2009 in Frankfurt erarbeitet. Oft sind steuerliche und bilanzielle Aspekte Grundlage gestalterischer Überlegungen, bei denen die rechtliche Situation den Rahmen vorgibt. Die Teilnehmer …
Sie lesen gerade: Steuerliche Aspekte beim Ehegattenunterhalt