openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Steuerliche Aspekte beim Ehegattenunterhalt

20.06.202515:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuerliche Aspekte beim Ehegattenunterhalt
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Rechtsanwalt Reinhard Scholz

(openPR) Beim Ehegattenunterhalt nach Trennung oder Scheidung gibt es zwei zentrale Möglichkeiten, die Zahlungen steuerlich geltend zu machen: als Sonderausgaben im Rahmen des sogenannten Realsplittings oder als außergewöhnliche Belastungen. Beide Varianten haben unterschiedliche Voraussetzungen und steuerliche Auswirkungen für beide Beteiligten.

Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten steuerlichen Aspekte beim Ehegattenunterhalt in Deutschland:

Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting)

- Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrenntlebenden Ehegatten können bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers abgezogen werden, sofern diese übernommen werden.

- Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers: Der Ex-Partner muss dem Realsplitting zustimmen und dies mit Unterschrift auf der Anlage U zur Steuererklärung bestätigen.

- Der unterhaltspflichtige Ehegatte hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, dass der unterhaltsempfangende Ehegatte seine Zustimmung zum Realsplitting erteilt.

- Allerdings muss der Unterhaltspflichtige dem anderen Ehegatten einen sogenannten Nachteilsausgleich zusichern. Das bedeutet: Der Unterhaltsempfänger darf durch die steuerliche Veranlagung (weil er die Unterhaltszahlungen als Einkommen versteuern muss) keinen finanziellen Nachteil erleiden. Nur wenn diese Zusicherung erfolgt, ist der Empfänger verpflichtet, zuzustimmen.

- Wird die Zustimmung verweigert, obwohl der Nachteilsausgleich zugesichert wurde, kann die Zustimmung auf Antrag durch das Familiengericht ersetzt werden.

- Die Zustimmung zum Realsplitting ist für das jeweilige Steuerjahr bindend und kann nachträglich nicht einseitig widerrufen werden, sobald der Steuerbescheid unanfechtbar ist.

- Die steuerlichen Auswirkungen sind erheblich: Der Zahlende kann den Unterhalt als Sonderausgabe absetzen, der Empfänger muss die Unterhaltszahlungen in voller Höhe in der eigenen Steuererklärung angeben und als sonstige Einkünfte versteuern.

- Der Unterhaltspflichtige muss dem Empfänger alle steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteile, die sich aus der Steuerpflicht ergeben, ausgleichen (sog. Nachteilsausgleich).

- Das Realsplitting lohnt sich meist, wenn der Zahlende einen höheren Steuersatz hat als der Empfänger und der Steuervorteil die Mehrbelastung des Empfängers übersteigt.

Abzug als außergewöhnliche Belastungen

- Alternativ können Unterhaltsleistungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Für das Steuerjahr 2025 liegt der Höchstbetrag bei 12.096 Euro.

- Die Zahlungen werden in der Anlage Unterhalt der Steuererklärung eingetragen. Voraussetzung ist, dass die Kosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen und der Empfänger nur geringe eigene Einkünfte und kein nennenswertes Vermögen (über 15.500 Euro) hat.

- Eigene Einkünfte und Bezüge des Empfängers, die 624 Euro jährlich übersteigen, mindern den abziehbaren Höchstbetrag.

- Im Unterschied zum Realsplitting muss der Empfänger die Unterhaltszahlungen nicht versteuern, und es ist keine Zustimmung erforderlich.

- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die für den Ex-Partner übernommen werden, können zusätzlich abgesetzt werden.

- Unterhaltszahlungen an mehrere Ex-Ehegatten können jeweils bis zum Höchstbetrag geltend gemacht werden.

- Prozesskosten zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

Fazit:

Die steuerliche Behandlung von Ehegattenunterhalt bietet Gestaltungsspielraum. Das Realsplitting ist meist steuerlich günstiger, erfordert aber die Zustimmung des Empfängers und führt dort zu einer Steuerpflicht. Der andere Ehegatte muss dem Realsplitting zustimmen, wenn ihm ein Nachteilsausgleich zugesichert wird. Diese Zustimmung ist obligatorisch für die steuerliche Geltendmachung des Realsplittings und kann, wenn sie grundlos verweigert wird, auf Antrag auch gerichtlich ersetzt werden. Die Absetzung als außergewöhnliche Belastung ist unkomplizierter, aber auf einen geringeren Betrag begrenzt und an strengere Voraussetzungen geknüpft.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz - Online Scheidung einfach günstig unter www.scheidung-einreichen.com oder www.ihre-scheidung.info

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1286021
 862

Pressebericht „Steuerliche Aspekte beim Ehegattenunterhalt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz

Bild: Die Immobilie im Zugewinnausgleich: Was Sie bei Trennung und Scheidung wissen müssenBild: Die Immobilie im Zugewinnausgleich: Was Sie bei Trennung und Scheidung wissen müssen
Die Immobilie im Zugewinnausgleich: Was Sie bei Trennung und Scheidung wissen müssen
Die Immobilie ist für viele Ehepaare nicht nur ein Zuhause, sondern auch ein wesentlicher Vermögenswert. Kommt es zur Trennung und Scheidung, rückt die Frage nach dem Umgang mit dem gemeinsamen oder im Alleineigentum stehenden Haus oder der Wohnung unweigerlich in den Fokus des Zugewinnausgleichs. Für die meisten Ehepaare in Deutschland, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei geht es nicht darum, das Vermögen beider Partner bei der Scheidung hälftig aufzuteilen, sondern de…
Bild: Die Wahrheit über die Express-ScheidungBild: Die Wahrheit über die Express-Scheidung
Die Wahrheit über die Express-Scheidung
Eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr, auch Express-Scheidung oder Blitz-Scheidung genannt, ist in Deutschland ausschließlich im Rahmen einer Härtefallscheidung möglich. Das bedeutet: Das sonst gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr kann nur übersprungen werden, wenn das Fortbestehen der Ehe für einen der Partner eine unzumutbare Härte darstellen würde - und zwar aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen. Die Gerichte setzen dafür sehr hohe Hürden: Nur besonders schwerwiegende, objektiv nachvollziehbare Verhaltens…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen (sog. begrenztes Realsplitting)Bild: Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen (sog. begrenztes Realsplitting)
Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen (sog. begrenztes Realsplitting)
… hatte in seinem Urteil vom 14.03.07 über die Frage zu entscheiden, inwieweit die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs von Unterhaltsleistungen bereits bei der Berechnung des geschuldeten Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 14.03.07, XII ZR 158/04). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind als Sonderausgaben Unterhaltsleistungen an den …
Rechtsanwälte für Familienrecht online finden
Rechtsanwälte für Familienrecht online finden
… Anwalt-Sucheservice für Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Familienrecht und für Fachanwälte für Familienrecht online gestellt. Unter www.spezialisten-im-familienrecht.de können Ratsuchende in Fragen von Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt etc. unter Eingabe ihrer Postleitzahl den wohnortnächsten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht finden.
Bild: Düsseldorfer Tabelle 2013 liegt vor – Selbsterhalt wird erhöhtBild: Düsseldorfer Tabelle 2013 liegt vor – Selbsterhalt wird erhöht
Düsseldorfer Tabelle 2013 liegt vor – Selbsterhalt wird erhöht
… angehoben worden und beträgt ab 01.1.2013 EUR 1.100,– monatlich. Das gleiche gilt gegenüber der nichtehelichen Mutter /dem nichtehelichen Vater. Auch der Ehegattenunterhalt, Unterhalt nach Scheidung und der Betreuungsunterhalt wird daher ab 01.10.2013 in vielen Fällen etwas geringer werden. Kindesunterhalt: Die Tabellensätze für den Kindesunterhalt selbst …
Bilanzielle, steuerliche und rechtliche Fragen zu Forderungsverkäufen
Bilanzielle, steuerliche und rechtliche Fragen zu Forderungsverkäufen
Aktuelle, rechtliche und steuerliche Entwicklungen sowie Möglichkeiten der rechtssicheren Vertragsgestaltung werden auf der Veranstaltung „Forderungsverkäufe“ am 10. November 2009 in Frankfurt erarbeitet. Oft sind steuerliche und bilanzielle Aspekte Grundlage gestalterischer Überlegungen, bei denen die rechtliche Situation den Rahmen vorgibt. Die Teilnehmer …
Bild: Konferenz "Rechnungslegung und Steuern im Versicherungsunternehmen" 03. und 04. Mai 2010 in LeipzigBild: Konferenz "Rechnungslegung und Steuern im Versicherungsunternehmen" 03. und 04. Mai 2010 in Leipzig
Konferenz "Rechnungslegung und Steuern im Versicherungsunternehmen" 03. und 04. Mai 2010 in Leipzig
… wird die Konferenz von Fachbeiträgen aus Wissenschaft und Praxis geprägt sein. Folgende Vorträge stehen bereits fest: • Steuerliche Fragen des grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäftes, PricewaterhouseCoopers • Praxisvortrag: Kommunikation zwischen Rechnungslegung und Steuerabteilung, Generali Deutschland Services GmbH • Praxisvortrag: Steuerliche …
Bild: Expertenwissen für Steuerpraktiker: Steuerliche Aspekte des Wertpapierbesitzes von BankenBild: Expertenwissen für Steuerpraktiker: Steuerliche Aspekte des Wertpapierbesitzes von Banken
Expertenwissen für Steuerpraktiker: Steuerliche Aspekte des Wertpapierbesitzes von Banken
… für Kreditforderungen anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen nicht und zwischen eigen- und fremdkapitalbasierten Instrumenten muss unterschieden werden. Das Intensivseminar Steuerliche Aspekte des Wertpapierbesitzes von Banken gibt Ihnen die Möglichkeit, einen vollständigen Überblick über die steuerlichen Aspekte des Wertpapierbesitzes …
Bild: Rigo Gooßen - Steuerberater und -Experte: Ganzheitliche Beratung für FreiberuflerBild: Rigo Gooßen - Steuerberater und -Experte: Ganzheitliche Beratung für Freiberufler
Rigo Gooßen - Steuerberater und -Experte: Ganzheitliche Beratung für Freiberufler
Als erfahrener Steuerberater bietet Rigo Gooßen und das Team der Kanzlei eine umfassende steuerliche Beratung für Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Ingenieure und andere Freiberufler. Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Ingenieure und Betreiber von Fahrschulen profitieren von der spezialisierten Beratungskompetenz von Steuerberater Gooßen …
Bild: FOLGERICHTIG-Treff zum Thema „Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge“Bild: FOLGERICHTIG-Treff zum Thema „Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge“
FOLGERICHTIG-Treff zum Thema „Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge“
Dresden, 31.01.2012: Das Dresdner Nachfolgenetzwerk FOLGERICHTIG beginnt das Jahr mit einer Veranstaltung zum Thema „Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge“. Diese findet am Donnerstag, den 02. Februar 2012, in den Räumlichkeiten des IHK Bildungszentrums statt. Dieser Bereich der Unternehmensnachfolge ist sehr sensibel und hat einen großen …
Bild: Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer (Urteil des BGH vom 23.05.2007)Bild: Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer (Urteil des BGH vom 23.05.2007)
Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer (Urteil des BGH vom 23.05.2007)
… Dezember 2002, kann die Ehefrau aber nicht mehr daran festgehalten werden, ihren aus Steuerklasse V resultierenden Nachteil hinzunehmen. Insbesondere bezog sie für diese Monate keinen Ehegattenunterhalt, bei dem die Kombination III/V zu Grunde gelegt wurde und ihr insoweit einen nachträglichen Ausgleich verwehrt hätte. Die Ehefrau ist so zu stellen, als …
Bild: Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidungBild: Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidung
Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidung
Scharf-und-wolter.de - Ehegattenunterhalt während des Trennungsjahres Diegesetzgebende Gewalt schreibt vor, wann Bedürfnissegültig gemacht werden dürfen. Es sind die erforderlichen Beweggründungendarzutun und eventuell zu beglaubigen.Beim Ehegattenunterhalt wird gleichartigeine angehobene Eigenverantwortung verlangt. DieEheleute sollen für ihren Lebensunterhalt …
Sie lesen gerade: Steuerliche Aspekte beim Ehegattenunterhalt