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Strafprozess gegen VIP-Gründer Andreas Schmid eröffnet

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(openPR) Am gestrigen Montag wurde vor dem Landgericht München I der Prozess gegen den Initiator der VIP Medienfonds 3 und 4 Herrn Andreas Schmid eröffnet. Die Staatsanwaltschaft legt Herrn Andreas Schmid Steuerhinterziehung und Untreue zur Last.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, ca. 80 % des von den Anlegern eingesammelten Geldes nicht in Filmproduktionen angelegt sondern quasi als Festgeld zu der jeweils beteiligten Bank weitergeleitet zu haben.



Dieses Verhalten führt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dazu, dass zu Unrecht Steuervorteile erzielt wurden.

Diese Ansicht der Staatsanwaltschaft teilen auch die Finanzbehörden. Das zuständige Finanzamt München II hat mittlerweile sowohl den Grundlagenbescheid für den VIP Medienfonds 3 als auch für den VIP Medienfonds 4 geändert, mit der Folge, dass sämtliche Anleger der vorgenannten VIP Medienfonds sich nun Steuernachforderungen ausgesetzt sehen.

Der gesamte Sachverhalt ist sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht sehr komplex. Der Staatsanwalt benötigte gestern alleine für das Verlesen der Anklageschrift mehr als zwei Stunden.

Die Verteidigerin des Mitangeklagten Herrn Andreas Grosch beantragte demgemäß die Aussetzung der Verhandlung bis die diesem Fall zugrunde liegenden steuerlichen Probleme vom Bundesfinanzhof geklärt sind. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger von Herrn Andreas Schmid wandten sich aber gegen diesen Antrag.

Der Prozess wird am heutigen Dienstag fortgesetzt.

Der Ausgang des Prozesses wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Alexander Kainz von der BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte auch Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen der VIP-Anleger haben. „Eine Verurteilung von Herrn Andreas Schmid würde die Chancen der Anleger bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen deutlich verbessern“, so der Jurist.

Die Rechtsanwälte der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB werden daher den Strafprozess weiter intensiv verfolgen, um die Erkenntnisse des Strafverfahrens auch für die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen der von ihnen vertretenen Mandanten nutzbar zu machen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die drei erfahrenen Anlegerkanzleien CLLB (München), Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), und Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) vertreten.

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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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