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Außenstände? Zinsen nicht vergessen

02.04.200721:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Rechnungen möglichst spät zu bezahlen wird immer üblicher. Gerade Selbstständige und Kleinunternehmer müssen erdulden, dass die schlechte Zahlungsmoral sie in den Ruin treibt. Häufig wird stillgehalten – aus Angst, dass keine weiteren Aufträge erteilt werden.

Aber auch chronische Nichtzahler werden mit der Berechnung von Verzugszinsen auf Trab gebracht:

Ist auf der Rechnung ein Zahlungsziel angegeben und wird bis zu diesem nicht bezahlt, tritt Verzug ein und Sie können ab dem darauffolgenden Tag Verzugszinsen geltend machen.

Ist auf der Rechnung jedoch kein Zahlungsziel angegeben, tritt Verzug 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.

Bei der Berechnung der Zinsen müssen Sie aber unterscheiden:

Bei Privatkunden betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (derzeit 2,70 Prozent), macht also 7,70 Prozent pro Jahr. Bei Geschäftskunden hingegen können Sie 8 Prozentpunkte über dem geltenden Basiszinssatz geltend machen.

Ein Beispiel: Sie haben einem Kunden am 01.09.2006 eine Rechnung über 1.000 Euro gestellt (ohne Zahlungsziel) – Verzug tritt dann ein ab dem 01.10.2006. Trotz Mahnung hat dieser bis zum 01.12.2006 nicht bezahlt. Dann berechnen Sie die Verzugszinsen für den zweimonatigen Verzug.

Diesen Betrag schlagen Sie dann einfach auf den Rechnungsbetrag auf – natürlich ausgewiesen als Verzugszinsen mit Bezug auf § 284 BGB. Rechtsanwältin Viviane Spethmann, Anbieterin des Online-Dienstes www.inkasso-leicht-gemacht.org, empfiehlt: „Sollte der Schuldner dann immer noch nicht gezahlt haben, rate ich Ihnen dringend einen Anwalt einzuschalten.“

Interessieren Sie sich für weitere Informationen? Gerne nehmen wir Sie in unseren Verteiler auf.
Eine kurze E-Mail an E-Mail genügt.

Anwaltskanzlei Spethmann & Spethmann
Hansastraße 9
20149 Hamburg
www.ra-spethmann.de


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Inhaberin: J. Bäcker
Rothenbaumchaussee 144
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Mobil: 0177 600 36 16
E-Mail: E-Mail

Über die Anwaltskanzlei Spethmann & Spethmann

Die Anwaltskanzlei Spethmann & Spethmann wurde im Jahr 2001 gegründet. Mit zwei Partnern ist die Kanzlei ein spezialisiertes Anwaltsbüro. Die Anwälte legen Wert auf eine individuelle und kompetente Beratung und können bei Bedarf auf ein vielseitiges Kompetenznetzwerk zurückgreifen. Somit gewährleisten sie die Einbeziehung von steuerlichen und kaufmännischen Aspekten.

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