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Vor- und Nachteile der britischen Limited (Ldt.)

26.03.200723:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die UK Limited (Ltd.) ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und insoweit der deutschen GmbH ähnlich. Als Folge der innereuropäischen Niederlassungsfreiheit ist die Ltd. seit wenigen Jahren in der gesamten EU grundsätzlich als selbstständige und unselbstständige Niederlassung bei jedem örtlichen Handelsregister der EU-Partnerstaaten eintragungsfähig. Der Hauptsitz der Ltd. befindet sich hierbei stets in Großbritannien und unterliegt dem britischen Gesellschaftsrecht.



Als Vorteile gegenüber der deutschen GmbH gelten: ein geringes Stammkapital, niedrige Gründungskosten, zügige Gründung und weniger Bürokratie:
Die Ltd. benötigt ein Eigenkapital von nur einem britischen Pfund, dagegen wird für die GmbH eine Einlage von mindestens 25.000 Euro fällig. Zudem ist eine Ltd. bei guter Vorbereitung unbürokratisch innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen gegründet und geschäftsfähig. Außerdem lässt sie sich schnell und preiswert wieder löschen. Dagegen erfordert die GmbH durch die hier zwingenden notariellen Beurkundungen und Handelsregisterverfahren häufig deutlich mehr Zeit, Bürokratie und damit Kostenaufwand.

Nachteile folgen aus der britischen Rechtsnatur der Ltd.: so bewegt man sich ohne zwischenstaatliche Rechtsanpassungen bislang zwangsläufig zwischen zwei Rechtssystemen: gesellschaftsrechtlich gilt britisches Recht, steuerlich und bilanzrechtlich gelten sowohl deutsches als auch englisches Recht. Eine Ltd., deren Haupttätigkeit in Deutschland liegt, muss daher sowohl eine Steuererklärung in Deutschland, als auch einen Jahresabschluss in England einreichen, was den Kostenvorteil in Frage stellt. Auch erfordert die Gründung einer Ltd. eine Adresse und einen Vertreter in England. Es gibt verschiedene Dienstleister, die diesen Service anbieten, wobei die Seriosität und Kosten dafür schwanken.

Eine geringe Eigenkapitaldecke ist ein wesentliches Motiv für die Gründung einer Ltd., das belastet die Seriosität einer Ltd. in der allgemeinen Wahrnehmung und insbesondere aus Sicht der Kreditinstitute nicht unbeträchtlich. Eine zusätzliche Herausforderung besteht somit im Nachweis hinreichender Sicherheiten, ohne die sich z.B. im Handwerk ein Erfolg versprechender Unternehmensauftritt als besonders hindernisreich darstellen kann.

Eine sorgfältige, auf den Einzelfall bezogene Planung und Beratung bleiben daher unerlässlich – bei der Limited nicht anders als bei der Gründung einer GmbH.

Anwaltskanzlei Spethmann & Spethmann
Hansastraße 9
20149 Hamburg
www.ra-spethmann.de


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Die Anwaltskanzlei Spethmann & Spethmann wurde im Jahr 2001 gegründet.

Mit zwei Partnern ist die Kanzlei ein spezialisiertes Anwaltsbüro. Die Anwälte legen Wert auf eine individuelle und kompetente Beratung und können bei Bedarf auf ein vielseitiges Kompetznetzwerk zurückgreifen. Somit gewährleisten sie die Einbeziehung von steuerlichen und kaufmännischen Aspekten.

Bevor die Anwälte in das gerichtliche Verfahren eintreten, bemühen diese sich um eine außergerichtliche Einigung. Dies spart Zeit, Geld und Nerven.

Sven-Oliver Spethmann hat seinen Beratungsschwerpunkt auf die Bereiche Gesellschafts- und Vertragsrecht gelegt. Hierbei übernimmt er komplette Firmenbetreuungen, von der Gründung bis zur Auflösung.

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