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Vermeiden Sie Bußgelder: Effiziente Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

06.01.202515:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vermeiden Sie Bußgelder: Effiziente Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

(openPR) Welchen Schutz genießen Whistleblower bei Ihnen? Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit 2. Juli 2023 in Kraft. Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz? Es ist die Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie – durch den Bundestag in nationales Recht für Deutschland. Wer jetzt keine Meldestelle eingerichtet hat, dem drohen Bußgelder bis zu 50.000 € und Reputationsschäden durch unentdeckte Missstände. Doch auch, wenn Sie als Unternehmen nach dem Gesetz nicht zur Umsetzung einer solchen Stelle verpflichtet sind, können Sie von den Hinweisen profitieren. Denn Diebstahl, Korruption oder Belästigung am Arbeitsplatz sind immer schlecht für Organisationen.

Sie möchten wissen, wie Sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einfach und sicher eine Meldestelle einrichten können? Hier finden Sie alle Informationen dazu. Denn mit dem OpenSource Hinweisgeberportal können Sie unkompliziert und gesetzeskonform reagieren.

Hinweisgeberschutzgesetz – Das Wichtigste im Überblick

Betrifft mich das Hinweisgeberschutzgesetz überhaupt?

Ihr Unternehmen hat 50 Mitarbeitende oder mehr? Dann ja.

Ihr Unternehmen ist in der Finanz- oder Versicherungsbranche tätig? Dann auch bei weniger als 50 Mitarbeitenden. Welche Unternehmen unter diese Ausnahme fallen, finden Sie im § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Die Verpflichtung gilt, über die Regelung in Landesgesetzen, auch für Kommunen, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen in Deutschland.

Welche Fristen gelten bei der Umsetzung für mich?

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 2. Juli 2023 mussten alle Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitenden eine Meldestelle haben. Seit dem 17. Dezember 2023 müssen auch alle Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitenden einen Meldekanal oder eine entsprechende Stelle bereitstellen.

Reichen laut Gesetz nicht die externen Meldestellen?

Nein. Unternehmen sind verpflichtet, eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten.

Der/die Hinweisgebende hat dagegen die Wahl zwischen internen und externen Meldewegen. Externe Meldekanäle wie die des Bundesamtes für Justiz

oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen den Hinweisgebenden jederzeit und unabhängig von Ihnen zur Verfügung. Allerdings sollten Unternehmen Anreize schaffen, die internen Meldekanäle zu nutzen. Denn externe Meldestellen wie das BfJ oder die BaFin könnten bei einem Hinweis bereits Strafverfahren oder Vorermittlungen in Gang setzen, auf die Sie keinen Einfluss haben.

Was sind typische Fälle, über die Whistleblower im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz berichten?

  • Korruption
  • Benachteiligung, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz
  • Gesetzesverstöße und Straftaten
  • Menschenrechtsverletzungen
  • Bestechlichkeit bzw. Bestechung
  • Missstände oder Missmanagement
  • Insiderhandel
  • Missbrauch von Daten

Wie kann eine Hinweisgebersoftware bei der Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie helfen?

Das OpenSource-Hinweisgeberportal ist ein effektives Frühwarnsystem von einem erfahrenen Anbieter, das Unternehmen als Hinweisgebersystem dabei unterstützt, Compliance-Verstöße und interne Missstände wie Korruption, Betrug oder Verstöße zum Beispiel gegen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften rechtzeitig zu erkennen.

Durch den Schutz der Vertraulichkeit der Whistleblower können Mitarbeitende und externe Stakeholder ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen. Dies senkt das Risiko, in strafrechtliche oder regulatorische Konflikte zu geraten, und reduziert die Gefahr von Strafzahlungen und Sanktionen erheblich.

Gleichzeitig fördert das Portal eine Unternehmenskultur der Transparenz und Offenheit, in der ethisches Verhalten anerkannt und geschützt wird. Dies hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Unternehmensführung, sondern stärkt auch das Employer Branding und erhöht die Mitarbeiterbindung durch das Vertrauen in einen sicheren, verantwortungsbewussten Arbeitsplatz.

Weitere Informationen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzes auf der Website des OpenSource Hinweisgeberportals.

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