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Zweiter Prozesskostenfonds der ProzessGarant AG

(openPR) Nach der erfolgreichen Platzierung der „Erste ProzessGarant GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG“ der ProzessGarant AG kommt nunmehr das Folgeangebot, die „Zweite ProzessGarant AG & Co. Prozesskostenfonds KG“ auf den Markt. Das Geschäftsmodell der Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten gegen Erfolgsbeteiligung gibt es in Deutschland erst seit wenigen Jahren. Das Konzept stammte ursprünglich aus den USA und ist dort sehr erfolgreich etabliert. Bei den amerikanischen Rechtsanwälten ist eine erfolgsabhängige Vergütung der Regelfall. Dies war in Deutschland bis vor kurzem vollständig unzulässig. Selbst wenn hier jedoch gewisse Lockerungen erwartet werden, bleibt immer noch die Last der Bevorschussung und Bezahlung der Gerichtskosten, Sachverständigen- und Zeugengebühren und das Anwalthonorar der Gegenseite im Falle des Unterliegens. Deswegen etablieren sich zunehmend Prozesskostenfinanzierer, die Prozesse mit Aussicht auf Erfolg finanzieren und dafür einen Anteil vom Erfolg erhalten. Hierdurch wird es immer mehr Menschen ermöglicht, zu ihrem Recht zu kommen. Menschen, die vielleicht aufgrund der drohenden Kostenbelastung oder der Unsicherheit über die Einschätzung eines möglichen Prozesserfolges nicht gewagt hätten, einen Anwalt zu beauftragen. Das Geschäftsfeld der Prozesskostenfinanzierung ist jedoch heute durch ein beständig wachsendes Ausmaß von durchführbaren Prozessen geprägt.



Die ProzessGarant AG übernimmt nach intensiver Prüfung die Finanzierung des Prozesses nur dann, wenn sie Aussicht auf Erfolg sieht. Im Gegenzug erhält sie im Falle des Gewinns mindestens 30 Prozent vom Erlös. Die Fondsgesellschaft setzt dabei auf Sicherheit durch Risikostreuung. Das Fondsmanagement hat entschieden, sich auf kleine und mittlere Prozesse zu konzentrieren. Es werden also nicht einzelne große Prozesse finanziert, sondern die Streitigkeiten des täglichen Lebens. Denn nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes werden diese zu ca. 70 Prozent überwiegend oder vollständig zu Gunsten des Klägers entschieden, oder liegen zumindest erheblich über den Kosten. Außerdem laufen derartige Prozesse meist kürzer, als die spektakulären großen Fälle, und das Risiko ist bei einer größeren Anzahl breiter gestreut.

Die Finanzierungen werden zudem durch die Abtretung der finanzierten Forderung besichert. Die Chancen der Investition unterliegen dabei keinerlei wirtschaftlichen Schwankungen und stehen in keiner Abhängigkeit zu anderen Anlageformen. Denn geklagt wird immer: in wirtschaftlich guten wie schlechten Zeiten. Finanziert werden beispielsweise folgende Rechtsstreitigkeiten: Forderungen aus Kaufverträgen, Werkverträgen oder Werklieferungsverträgen, Ansprüche gegen die öffentliche Hand und erbrechtliche Ansprüche.

Anleger können sich ab einer Kommanditeinlage von EUR 5.000 zzgl. 5 % Agio an der „Zweite ProzessGarant AG & Co. Prozesskostenfonds KG“ beteiligen. Höhere Beiträge müssen durch 1.000 teilbar sein. Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit einer kurzen Laufzeit von rund 5 Jahren. Die Renditeerwartung pro Jahr liegt dabei im zweistelligen Bereich. Als besondere Vorteile sind zudem zu nennen, dass diese Kapitalanlage unabhängig von wirtschaftlichen Entwicklungen ist und in keiner Abhängigkeit zu anderen Produkten steht. Das Anlagefeld eignet sich also gut auch zur Beimischung in ein bestehendes Portfolio.

Die „Erste ProzessGarant GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG“ konnte bereits die ersten gewonnen Prozesse für sich verbuchen, was die geplanten Renditen von neun Prozent pro Jahr wahrscheinlich werden lässt. Für das kommende Jahr gibt es bereits Vorabausschüttungen von sechs Prozent. Der Folgefonds sieht keine Ausschüttungen während der Laufzeit vor, um Reinvestitionen tätigen zu können.

Michael Oehme
Am Schlosspark 3-5
65203 Wiesbaden
Tel: 06 11 / 1 74 59 70
Fax: 06 11 / 1 74 59 71
E-Mail: E-Mail

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