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Hoffnung für Anleger der Leipzig West AG

(openPR) Hoffnung für Anleger der Leipzig West AG

Staatsanwaltschaft klagt Ex-Leipzig-West-Mehrheitsaktionär Jürgen Schlögl und Ex-Vorstand Pierre Klusmeyer wegen Betrugs in besonders schwerem Fall sowie Insolvenzverschleppung an.

Die Leipzig West AG – deren Unternehmenszweck der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Grundstücken beinhaltete – musste am 19.06.2006 Insolvenzantrag stellen. Zwischenzeitlich wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und Dr. Lucas Flöther von Amts wegen zum Insolvenzverwalter bestellt. Seit vergangenem Sommer sind hier rund 45.000 Forderungen von 38.000 Gläubigern, die in Schuldverschreibungen investiert hatten, zur Insolvenztabelle angemeldet worden.

Laut Vortrag der Staatsanwaltschaft Leipzig täuschten die Beschuldigten Schlögl und Klusmeyer Kapitalanlegern vor, dass die Leipzig West AG über eine solide finanzielle Basis sowie einen großen Bestand an Immobilien verfüge. Dass viele dieser Immobilien noch nicht bezahlt oder gar mit Grundpfandrechten belastet worden waren, wurde damals verschwiegen. Ferner verschwiegen wurde, laut Staatsanwaltschaft, der Umstand, dass ein Großteil der damals zu erzielenden Einnahmen nicht dem Unternehmenszweck entsprechend verwendet werden würde, sondern als „Aufwandsentschädigung“ für den Beschuldigten Schlögl dienen sollte.

Wie uns zudem von Anlegerschützern mitgeteilt wurde, war der Bedarf an neuem Kapital im Laufe der Zeit so groß, dass die von neu hinzutretenden Anlegern eingebrachten Kapitalmittel nicht zum Erwerb von Immobilien, sondern zur Auszahlung der Dividenden an früher hinzugekommene Anleger verwendet werden mussten, da sonst keine bzw. deutlich geringere Dividendenzahlungen möglich gewesen wären.

Aus der von der Staatsanwaltschaft Leipzig veröffentlichten Anklageerhebung hinsichtlich der Beschuldigten geht außerdem hervor, dass diese bereits im Jahr 2004 erkennen hätten können und müssen, dass eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen an die Anleger nicht mehr möglich gewesen wäre, was letztlich zur Anklageerhebung wegen Insolvenzverschleppung führen musste.

Anlegern, die bislang ihre Forderungen gegenüber der Leipzig West AG noch nicht geltend gemacht haben, ist anzuraten, dies umgehend nachzuholen. Nach § 174 Abs. 1 InsO besteht für Anleger das Recht ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Diana Römhild
- Rechtsanwältin-

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