(openPR) Erfurt/Leipzig. Ein für die Anleger ausgesprochen positives Urteil hat jetzt das Landgericht Leipzig gesprochen. Im Fall der seit 2006 insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG wurde ein Wirtschaftsprüfer zur Zahlung von Schadenersatz an einen Anleger verpflichtet. Das Urteil (Az. 08 O 2934/07) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Nach Auffassung des Gerichts unterliegen die Wirtschaftsprüfer als so genannte Garanten ebenso wie die Initiatoren der Prospekthaftung.
Im vorliegenden Fall hatte der Wirtschaftsprüfer, so das Gericht, mit Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks und der Zustimmung zum Abdruck seines Testats im Prospekt den unzutreffenden Eindruck vermittelt, den Jahresabschluss 2004 aufgrund seiner Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft abschließend geprüft zu haben. Für das Gericht stand jedoch fest, dass dieser Sachverhalt so nicht zutraf. Als er das Testat erteilte, hatte der beklagte Wirtschaftsprüfer die Prüfungshandlungen nämlich noch nicht beendet.
„Das Urteil gibt den geschädigten Leipzig-West Anlegern wieder Hoffnung, zumindest einen Teil des bereits verloren geglaubten Geldes zurückzuerhalten und bestätigt unsere Auffassung, dass es eine umfassende Haftung der Beteiligten im Fall Leipzig West und damit auch für die Wirtschaftprüfer gibt,“ erklärt Claudia Lunderstedt-Geogi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt. „Wir hoffen und wünschen uns für die geschädigten Anleger, dass sich die Rechtsauffassung des Landgerichts Leipzig durchsetzt. Zumal zahlreiche Klagen unserer Vertrauensanwälte in dieser Sache noch anhängig sind.“





