(openPR) Wiesbaden, 20. März 2007. Seit dem 1. März 2007 gelten verschärfte Kennzeichnungspflichten beim Export von Produkten, Anlagen und Einrichtungen nach China. Der VDSI-Arbeitskreis Umweltschutz empfiehlt global tätigen Unternehmen, sich dringend mit diesen Regelungen vertraut zu machen. Die Regelungen sind vergleichbar mit der europäischen RoHS-Richtlinie (Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten), die in Deutschland im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt wird. In der chinesischen RoHS wird der Einsatz der auch in Europa betroffenen Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom-VI sowie der Flammhemmer PBB und PBDE geregelt. „Hier gelten aber zum Teil schärfere Regelungen als in der EU“, schildert Arbeitskreisleiter Udo Helms.
Geltungsbereich
Die Regelung gilt für alle „electronic information products“, die in China in Verkehr gebracht werden. Ein genauer Geltungsbereich wird nicht definiert. Es werden lediglich Geräte-/Produktkategorien genannt. Stoffverbote gelten für die in dieser „Produktliste“ genannten Geräte zunächst noch nicht. Es ist vorgesehen, die Stoffverbote zu einem späteren Zeitpunkt zu konkretisieren.
Kennzeichnungspflichten
Die in der Produktliste aufgeführten Geräte, die nach China exportiert werden, müssen ab dem 1. März 2007 gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung gibt einen Hinweis, ob das Gerät Schadstoffe enthält oder nicht. Die Geräte unterliegen nur dann den Kennzeichnungspflichten, wenn sie für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind. „Dies entbindet die Zulieferer aber nicht von der Pflicht, ihre Kunden mit allen erforderlichen Informationen zu versehen, die sie zur Kennzeichnung ihrer Produkte benötigen“, warnt Udo Helms. Die Informationen müssen in chinesischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Der VDSI-Arbeitskreis Umweltschutz hat zwei Informationsschriften zu diesem Thema erarbeitet:
VDSI-Info 2/2007: „Stoffverbote analog EU-RoHS auch in China“
VDSI-Info 1/2006: „Erläuterung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“










