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Erste Hilfe: Einziger Fehler ist Nichtstun

25.01.200715:15 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Wiesbaden, 25. Januar 2007. Seit Januar 2007 gelten neue Richtlinien für die Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland. Damit ist es in Notfällen noch einfacher, Erste Hilfe zu leisten. „Haben Sie keine Angst vor Fehlern“, sagt Arno Weber, VDSI-Vorstandsmitglied. „Es gibt nur einen Fehler: Nämlich Nichtstun!“ Der VDSI empfiehlt jedem, sich mit den neuen Regeln vertraut machen, zum Beispiel indem er sein Erste-Hilfe-Wissen, das häufig vor langer Zeit für den Führerschein erworben wurde, in einem Kurs auffrischt. Entsprechende Kurse bieten alle Hilfsorganisationen an.



Im Folgenden die neuen Regeln im Überblick (Quelle: „Leitlinien Herz-Lungen-Wiederbelebung“ der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.; die Abbildungen können bei Interesse angefordert werden bei E-Mail.)

- Vereinfachungen bei der Stabilen Seitenlage, die zum Beispiel verhindert, dass ein Bewusstloser an Erbrochenem erstickt. Dazu den nahen Arm des Bewusstlosen angewinkelt nach oben neben dessen Kopf legen (Abb. 1). Den anderen Arm über den Brustkorb ziehen und die Hand des Bewusstlosen auf dessen Wange legen (Abb. 2). Das ferne Knie beugen, den Bewusstlosen zu sich ziehen, seinen Kopf überstrecken und dessen Mund leicht öffnen (Abb. 3 und 4).

- Vereinfachungen bei der Wiederbelebung von Bewusstlosen, die nicht normal atmen. Notruf an die Nummer 112 (in einigen Bundesländern zusätzlich 19222) absetzen, dann mit Wiederbelebung beginnen. Dafür zunächst mit aufeinanderliegenden Händen 30mal auf die Mitte des Brustkorbs des Bewusstlosen drücken (etwas schneller als einmal pro Sekunde). Dann Kopf des Bewusstlosen überstrecken, seine Nase zuhalten und ihn zweimal von Mund zu Mund beatmen. Wechsel von Herzdruckmassage und Beatmung im Verhältnis 30:2 beibehalten, bis der Rettungsdienst kommt.

Erste Hilfe im Betrieb
Für die Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe gibt es gesetzliche Vorschriften. In vielen kleinen und gastronomischen Betrieben hapert es aber mit der Umsetzung: Dies zeigt eine Studie des Gewerbeaufsichtsamtes München. In 32 Prozent der untersuchten Betriebe fehlten ausreichend geschulte betriebliche Ersthelfer, in 12 Prozent gab es überhaupt keinen Ersthelfer. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber unter anderem, dass in Betrieben mit mehr als zwei und höchstens 20 Mitarbeitern ein Ersthelfer vorhanden sein muss. Man sollte aber auch daran denken, dass dieser einmal ausfallen kann. Bei Betrieben über 20 Mitarbeitern hängt die Zahl der Ersthelfer von der Branchenzugehörigkeit ab. Alle Ersthelfer müssen alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Darüber hinaus müssen Notruf-Meldeeinrichtungen und Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Alle Beschäftigen müssen einmal jährlich zum Verhalten in Notfällen unterwiesen werden.

Leben der Mitarbeiter schützen!
„Fachkraft für Arbeitssicherheit sind zusammen mit den Betriebs- und Werksärzten die richtigen Ansprechpartner für die Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe“, so Arno Weber. Er rät insbesondere Kleinunternehmern, diese Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen. „Damit schützen Sie das Leben Ihrer Mitarbeiter und sind rechtlich auf der sicheren Seite.“

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