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Berliner Testament und Erbschaftssteuer - MTR Legal

13.11.202315:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Berliner Testament und Erbschaftssteuer - MTR Legal

(openPR) Das Erbrecht kennt das  Berliner Testament. Es dient der gegenseitigen Absicherung der Ehegatten und ist daher besonders beliebt. Allerdings kann es zu Nachteilen bei der Erbschaftssteuer führen.

Das deutsche Erbrecht kennt das sog. Berliner Testament, auch Ehegattentestament. Da die Ehepartner sich dabei gegenseitig zum Alleinerben einsetzen, ist der längerlebende Ehepartner im Todesfall finanziell gut abgesichert. Nachteile können sich aber bei der Erbschaftssteuer ergeben, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihren Mandanten einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite stellt.

Das Berliner Testament bietet Vor- und Nachteile. Ein im Erbrecht kompetenter Rechtsanwalt kann Lösungen aufzeigen, wie die finanzielle Absicherung und Nutzung der steuerlichen Freibeträge gelingt.

Beim Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein. Das hat den Vorteil, dass im Todesfall eines Ehepartners das Erbe nicht anteilig zwischen dem längerlebenden Ehepartner und den Kindern aufgeteilt wird und der Ehepartner so finanziell besser abgesichert ist. Die Kinder werden in der Regel als Schlusserben eingesetzt und erben, wenn auch der zweite Ehepartner gestorben ist. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt kann aufzeigen, wie die Erbfolge im Berliner Testament optimal geregelt wird.

Das Ehegattentestament bietet aber auch Nachteile. So kann es dazu führen, dass die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer nicht optimal genutzt werden. Derzeit sieht das Erbrecht für den Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro vor und pro Kind einen Freibetrag von 400.000 Euro. Erbt zunächst nur der Ehepartner, ist der Freibetrag schnell erschöpft. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt kann aufzeigen, wie diese „Steuerfalle“ umgangen werden kann.

Eine Option sind Schenkungen zu Lebzeiten. Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge können Schenkungen an den Ehegatten und auch an die Kinder erfolgen. Wie die Freibeträge bei Schenkungen alle 10 Jahre genutzt werden können, kann ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt darlegen. Eine weitere Alternative können auch Vermächtnisse zu Gunsten der Kinder sein. Welcher Weg sich anbietet, kann ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt im Einzelfall aufzeigen.

MTR Legal Rechtsanwälte berät zu Testament, Schenkung und anderen Fragen des Erbrechts.

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