(openPR) Derzeit ist in den Medien das Thema Schrottimmobilie wieder stark vertreten. Leider unterliegt auch dieses Thema dem Zwang der Medien zu Unterhalten wodurch aufklärende Informationen oft zu knapp dargestellt werden. Die Darstellung vermag wohl aufzurütteln, aber wirkliche Hilfe wird dem betroffene Anleger nur selten angedient.
In einer aktuellen Fernsehreportage wurde kürzlich das Vertriebsmodell einer großen deutschen Bausparkasse beleuchtet, die in den Neunzigern im großen Stil schrottreife Immobilien, zumeist Eigentumswohnungen, an Kleinanleger verkaufen ließ.
In dem Bericht wurde deutlich, dass die Geltendmachung der Rechte von Anlegern kompliziert, kostspielig und oft nicht erfolgsversprechend ist. Gerade Anleger, die – egal über welchen Vertrieb – eine schrottreife Immobilie als Ganze, zumeist eine Eigentumswohnung, gekauft haben, sind gut beraten einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Der kennt die Risiken, klärt hierüber objektiv auf und kalkuliert den Kostenaufwand im Vorhinein. Oftmals finden sich, bei Abwägung der Risiken, Lösungen, die zwar nicht begeistern, aber echte Alternativen zu dem „Alles oder Nichts“- Roulette des Prozesses sind. Anleger, die einen geschlossenen Immobilienfonds gezeichnet haben sind oftmals in einer günstigeren Position.
Wurde der Fonds über eine Bank finanziert, bestehen in der Regel sehr gute Aussichten, diese Beteiligung rückabzuwickeln bzw. vergleichsweise eine abschließende Lösung zu finden. Spezialisierte Rechtsanwälte können ihre Anlage schnell und kostengünstig, meist schon im Rahmen einer Erstberatung oder zu einer günstigen Pauschale auf ihre Erfolgsaussichten hin überprüfen.
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Zorn Reich Wypchol
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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichendem lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt, beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!












