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Digitale Eigentümer-Versammlung – wie es funktioniert

07.03.202318:40 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Digitale Eigentümerversammlung vBeschluss (© prop.ID / Bread & Chili e.U.)
Digitale Eigentümerversammlung vBeschluss (© prop.ID / Bread & Chili e.U.)

(openPR) Als Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus hat man die Möglichkeit, in der Regel einmal im Jahr (Deutschland, Schweiz) bzw. einmal alle zwei Jahre (Österreich), an einer Eigentümerversammlung bzw. Stockwerksversammlung (Schweiz) teilzunehmen.

Die Eigentümerversammlung (Stockwerksversammlung) ist das zentrale Gremium, welches über alle anstehenden Fragen und Probleme einer Eigentümergemeinschaft entscheidet. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Varianten, wie eine solche Eigentümerversammlung ablaufen kann.

In einer rein digitalen Form - wobei sich alle Teilnehmer nur via Videochat treffen (dies setzt allerdings die Zustimmung aller Teilnehmer voraus). In hybrider Form – dies ist eine Mischung aus physischer Anwesenheit und Videochat der Teilnehmer. 

Seit dem 01.07.2022 ist es nun möglich, dass die Hausverwaltung es den Teilnehmern an einer Eigentümerversammlung jetzt ermöglicht, auch in digitaler Form an einer solchen Versammlung teilzunehmen. In Österreich ist eine Eigentümerversammlung mindestens alle zwei Jahre einzuberufen. Mehr Details unter www.eigentuemerversammlung.info 

Idealerweise basiert eine Lösung für digitale Eigentümerversammlungen auf Basis des normalen Internetbrowsers. Der klare Vorteil ist natürlich, dass bei einer solchen SaaS-Lösung keinerlei Softwareinstallation notwendig ist. Auch Aktualisierungen sind nicht notwendig, da dies der Betreiber der SaaS-Lösung bereits durchführt.

Es reicht meistens ein Link aus, der den Teilnehmern zugeschickt wird, und mit einem entsprechenden Zugangscode kann sich der Teilnehmer dann direkt einloggen.

Ganz wichtig: Reguläre Beschlüsse, die während der Eigentümerversammlung erfasst wurden, sowie Beschlussvorlagen, über die bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt nach der Versammlung abgestimmt werden soll, sollten mithilfe der Anwendung getätigt werden können.

Im Idealfall können solche Abstimmungen auch andere Formen von Beschlüssen wie zum Beispiel Umlaufbeschlüsse per Internet durchgeführt werden.

Die Durchführung von additiven Beschlüssen ist ebenfalls ein wichtiger Punkt im Funktionsumfang einer Anwendung, welche digitale Eigentümerversammlungen ermöglichen und vereinfachen sollen.

Additive Beschlüsse können beispielsweise während einer Eigentümerversammlung begonnen werden, aber erst durch Abstimmung einer bestimmten Anzahl von Personen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt ihren Abschluss finden. Das Einbeziehen solcher Abstimmungen sowie das Versenden der entsprechenden Dokumente und Protokolle sollte die Anwendung erlauben und unterstützen.

Über diese Standardfunktionen hinaus wäre es natürlich ideal, wenn die SaaS-Anwendung für Hausverwalter noch weitere, zusätzliche Funktionen zur Verfügung stellen könnte.

So sollte die Möglichkeit der Anbindung an bestehende Software-Lösungen des Hausverwalters möglich sein. Durch die Export-/Importfunktion der Daten ist dann auch eine leichtere Weiterverarbeitung für den Hausverwalter gegeben.

Mehr erfahren Sie auf www.eigentuemerversammlung.info

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