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Mehr Geld für Berufsbetreuer noch 2023?

23.02.202311:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) „Positive Signale aus Nordrhein-Westfalen“

Mehr Geld für Berufsbetreuer noch 2023?

Düsseldorf, den 21.02.2023 

Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Benjamin Limbach, hat in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Walter Klitschka, signalisiert, dass angesichts der Preis- und Lohnentwicklung eine zügige Anpassung der Vergütung für rechtliche Betreuer an die zwischen den Tarifparteien für den Öffentlichen Dienst vereinbarten Entgelte befürwortet wird. Der Vorschlag wird allerdings auf Landesebene zuvor mit dem Finanzministerium abzustimmen sei. Immerhin forderten die Gewerkschaften Anfang Oktober Entgelterhöhungen für den Öffentlichen Dienst von 10,5 %, so dass eine Umsetzung des Vorschlages eine deutliche „Finanzspritze“ bedeuten würde. 

An dem Gespräch nahmen von Seiten des Ministeriums der Leiter der Abteilung II Ministerialdirigent Dr. Andreas Christians und der stellvertretende Referatsleiter Dr. Joerg Kraemer und von Seiten des BVfB als weiteres Vorstandsmitglied Matthias Belke-Zeng teil. Neben einer zügigen Gesetzesinitiative der Länder ging es auch um die Frage nach einer weiteren Vergütungserhöhung im Zuge der Reform des Betreuungsrechts. Insoweit bestand Einigkeit, dass  eine Anpassung der Vergütungen an das neue Betreuungsrecht erst nach der gesetzlich vorgesehenen Evaluation bis zum 31.12.2024 zur Debatte steht. „Wir waren positiv überrascht, wie groß das Interesse des Ministeriums an der Situation von freiberuflich tätigen Betreuern war“, äußerte sich Matthias Belke-Zeng nach dem Gespräch und Walter Klitschka ergänzte:  „Es ist uns gelungen, auf die besondere Situation von Freiberuflern aufmerksam zu machen, die mit deutlich höheren Sach- und Personalkosten konfrontiert sind als die Vereine.“ 

Anfang Februar hatte der BVfB eine Mitgliederbefragung zur Vergütungssituation gestartet, an der zum Zeitpunkt des Gespräches über 500 Mitglieder teilgenommen hatten. Die Zahlen der Umfrage stützen die Annahme des BVfB, dass die bei der Vergütungsberechnung zugrunde gelegten Sachkosten mit unter 8.000,00 Euro im Jahr deutlich zu niedrig angesetzt worden sind. 

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