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Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Organisationen steigen in 12 Bundesländern

06.03.200719:05 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung

(openPR) In 12 der 16 deutschen Bundesländern sind die Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Organisationen gestiegen, dies ist das Ergebnis einer statistischen Erhebung der Berliner Fundraisingagentur Pro Bono. Spitzenreiter sind dabei die bayerischen Oberlandesgerichte mit einer Steigerung von über 50% (von 7,3 auf 11,0 Mio. Euro), gefolgt von Hessen (plus 37,9%) und Sachsen (plus 16,7%). Die Geldauflagen stiegen damit insgesamt um 15,4% (von 85,6 auf 98,2 Mio. Euro). Schlußlichter sind Schleswig-Holstein (minus 14,3%), Thüringen (minus 11,2%) und Sachsen-Anhalt (minus 9,2%).

Die höchsten Zuweisungen kommen aus NRW mit 34,7 Mio. Euro. Misst man die Zahlen allerdings an den Einwohnerzahlen der Bundesländer, so weisen Baden-Württemberg (mit 1,75 Euro je Einwohner) und Hessen (1,26 Euro je Einwohner) proportional die höchten Geldauflagen zu. Im Bundesdurchschnitt sind es 1,19 Euro. Schlußlicht ist hier Schleswig-Holstein (0,21 Euro je Einwohner).

In den meisten Bundesländern werden die statistischen Daten zu Geldauflagen von den Landesjustizministerien nicht "ungefragt" veröffentlicht. Vorbildlich ist da Rheinland-Pfalz, das einmal jährlich ein ausführliches "Reporting" betreibt. Das Verhältnis der Zuweisungsverteilung der Geldauflagen zugunsten der Staatskasse und der gemeinnützigen Einrichtungen hat sich in den meisten Bundesländern zugunsten "des guten Zwecks" weiter verschoben, sie liegt jetzt bei ca. 65 Prozent. Allerdings ist die Verteilung in den Bundesländern sehr unterschiedlich, so beträgt der Anteil der Geldauflagen, die an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen wurden in Baden-Württemberg fast 84%, in Sachsen-Anhalt dagegen nur 54%.

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