(openPR) Die Ombudsstelle (Whistleblower-Hotline) bei der Datenschutz Agentur unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Compliance-Anforderungen mit einem etablierten technischen und organisatorischen Konzept und durch die nachgelagerte professionelle Fallbearbeitung.
Am 7. Oktober 2019 hat der Europäische Rat eine Richtlinie (EU-RL 2019/1937) zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“) verabschiedet. Diese Richtlinie wird 2022 durch das Hinweisgeberschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Bereits im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gab es eine ersten Ansatz Hinweisgeber:innen zu schützen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind jetzt gesetzlich dazu verpflichtet, interne Meldekanäle für mögliche Rechtsverstöße einzurichten. Neben dieser gesetzlichen Anforderung gibt es oft interne Compliance-Regelungen oder andere Verhaltenskodexe, die ein Hinweisgebersystem erfordern. Seriöse Hinweise helfen dabei allen Beteiligten, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für das Unternehmen, deren Geschäftspartner und den Mitarbeitern zu reduzieren.
Die Datenschutz Agentur richtet zu diesem Zweck eine Kontaktschnittstelle (Ombudsstelle) zwischen dem betreffenden Unternehmen und dem Meldenden ein, die mit einem fachkundigen Ombudsmann besetzt ist und stellt den technischen und organisatorischen Ablauf einer Meldung sicher. Es werden dabei verschiedene anonyme und nicht anonyme Möglichkeiten zur Meldung eines Regelverstoßes angeboten. Meldende erreichen den Ombudsmann direkt per Telefon, Postweg, E-Mail, Online-Formular (Upload von Dokumenten) oder anonymen Messenger. Der Meldende kann dabei zu jeder Zeit selbst entscheiden, ob seine Identität offenbart wird oder nicht. Die Vertraulichkeit der Kommunikation ist zu jedem Zeitpunkt gegeben, wenn dies der Hinweisgeber wünscht.
Was Sie jetzt noch tun müssen, wenn Sie als Unternehmen oder Behörde eine Ombudsstelle einrichten möchten, ist uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung und beantworten alle Fragen! Hinweisgebersysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Haftungsentlastung und Risikoreduzierung für die Leitungsebene eines Unternehmens.








