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Mehr Medienbildung wagen

22.09.202108:40 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
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AG Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.V.
AG Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.V.

(openPR)

Die AG Schulbi­bliotheken begrüßt das neue Schulgesetz

Zum Abschluss der Legislatur gibt es ein neues Schulgesetz, das mehr Demokratie, Partizipation und Integration ermöglicht. Die Ideen dazu, insbesondere die Einführung des Klassenrats und die Beteili­gung von Schüler:innen an der Schulkonferenz wurden kurz und heftig diskutiert. Keine Beachtung bei Opposition und Presse fand eine weitere Veränderung: Schulbibliotheken werden zukünftig als Teil der Schule anerkannt und finanziert!

Im neuen Schulgesetz heißt es dazu: „Die Schule kann auf Antrag der Schulkonferenz [...] auf der Grundlage eines medienpädagogischen Konzepts eine Schulbibliothek errichten.[…] Schulbibliothe­ken erhalten nach Maßgabe des Haushaltes zweckgebundene Mittel zur Erfüllung ih­rer Aufgaben. Bereits bestehende Schulbibliotheken haben Bestandsschutz.“ (§16, 2, vgl. htt­ps://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-4135.pdf, 17.09.2021).

An 60 % der Berliner Schulen gibt es bereits jetzt eine Schulbibliothek. Entstanden sind sie ohne fi­nanzielle Absicherung, häufig aus ehrenamtlichem Engagement. Die Existenz dieser Schulbibliothe­ken ist damit gesichert. Der „Raubbau“ an den Schul­bibliotheken, wie es Fr. Kittler, bildungspoliti­sche Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, nennt, ist damit beendet, die Einrichtung weiterer Schul­bibliotheken möglich! Dies ist ein großer Erfolg für die Arbeitsgemeinschaft der Schulbibliotheken in Berlin-Bran­denburg (AGSBB e. V.), die sich seit vielen Jahren dafür einsetzt.

Die Regierungsfraktionen haben damit ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Arbeit von Schulbibliothe­ken in Berlin zu fördern und abzusichern, auf den Weg gebracht. Bereits im letzten Doppelhaushalt wurden erstmals Mittel für Schulbibliotheken eingestellt: 300.000 € für ein Koordi­nierungs- und Kompetenzzentrum, 200.000 € für Sachaus­gaben. Beide Titel sollen im nächsten Haus­halt ver­stetigt werden. Ein großer erster Schritt nach Jahrzehnten ohne finanzielle und fachliche Un­terstützung!

Diese Entwicklung wird durch die Verankerung der Schulbibliotheken im Schulgesetz auch rechtlich abgesichert. Die zentrale Bildungsaufgabe des 21. Jahrhunderts, die Ver­mittlung von Medien- und In­formationskompetenz, wird damit entscheidend voran gebracht.

Schule digital

Schneller als erwartet ist die Digitalisierung in der Schule angekommen und die Geräte von Microsoft, Apple oder Minhoff bringen Google, Facebook und Co. in die Schule. Für Medienkon­zepte lies Corona kei­ne Zeit. Digitalisierung darf aber nicht den Großkonzernen und Datenkraken überlas­sen werden. Schulen benötigen mediendidaktische Konzepte zur Nutzung digitaler Medien. Diese Kernaufgabe der Schul­bibliothek wird im neuen Schulgesetz verankert!

Ressourcen nutzen statt Outsourcing

Als offener Lernraum ermöglichen Schulbibliotheken den Zugang zu digitalen und analogen Medi­en. Lese- und Informationskompetenz können so in- und außerhalb des Unterrichts gefördert wer­den. Ein Zentrum zum Austausch aller an Schule Beteiligten entsteht. Schulbibliotheken sind die Basis für gelingende Lernförderung IN der Schule. „Nachhilfe“ muss so nicht an teure Institute aus­gelagert werden.

Schule + Bibliothek – da wollen wir hin

Gerade in der Corona-Zeit soll Schule als Sozialraum gestärkt werden. Offene Lernräume wie Schulbi­bliotheken sind idea­le Orte für Entspannung, Rückzug oder Treffen mit Freund:innen. Veranstaltun­gen von Schüle­r:innen und außer­schulischen Ak­teuren (Theater, Kino, Workshops) bele­ben den Schulalltag.

Schulen haben so die Chance, ihre Ressourcen zu nutzen, zu bündeln und nachhaltige Struk­turen zu entwickeln. Schulbibliotheken unterstützt sowohl die Koordination und Vernetzung der Ak­teur:in­nen in der Schule als auch die Vernetzung in den Sozialraum. Partizipationsprozesse werden ge­stärkt, der Gestal­tungs- und Wandlungsprozess der Schule gefördert und Schule als Lern- und Le­bensraum auf­gewertet.

Zusammen mit Klassenrat, Förderung von Mehrsprachigkeit und der Beteiligung von Schüler:innen in der Schulkonferenz unterstützt R2G mit dem neuen Schulgesetz die Förderung von Demokra­tie und Partizipation in der Schule.

Doch die rechtliche Absicherung von Schulbibliotheken ist erst der Anfang, das wissen auch die Bil­dungspolitikerinnen. Um Schulbiblio­theken aufzubauen und zu erhalten, müssen Land und Bezirke zukünftig zusammen ­arbeiten, müssen Gelder für Per­sonal, Sachmittel und Räume bereit­ gestellt werden, das betont auch Fr. Kittler im Bildungsaus­schuss. Die Politik ist sich ihrer Aufgaben bewusst – wir unter­stützen sie wei­ter!

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