(openPR)
Die AG Schulbibliotheken begrüßt das neue Schulgesetz
Zum Abschluss der Legislatur gibt es ein neues Schulgesetz, das mehr Demokratie, Partizipation und Integration ermöglicht. Die Ideen dazu, insbesondere die Einführung des Klassenrats und die Beteiligung von Schüler:innen an der Schulkonferenz wurden kurz und heftig diskutiert. Keine Beachtung bei Opposition und Presse fand eine weitere Veränderung: Schulbibliotheken werden zukünftig als Teil der Schule anerkannt und finanziert!
Im neuen Schulgesetz heißt es dazu: „Die Schule kann auf Antrag der Schulkonferenz [...] auf der Grundlage eines medienpädagogischen Konzepts eine Schulbibliothek errichten.[…] Schulbibliotheken erhalten nach Maßgabe des Haushaltes zweckgebundene Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Bereits bestehende Schulbibliotheken haben Bestandsschutz.“ (§16, 2, vgl. https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-4135.pdf, 17.09.2021).
An 60 % der Berliner Schulen gibt es bereits jetzt eine Schulbibliothek. Entstanden sind sie ohne finanzielle Absicherung, häufig aus ehrenamtlichem Engagement. Die Existenz dieser Schulbibliotheken ist damit gesichert. Der „Raubbau“ an den Schulbibliotheken, wie es Fr. Kittler, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, nennt, ist damit beendet, die Einrichtung weiterer Schulbibliotheken möglich! Dies ist ein großer Erfolg für die Arbeitsgemeinschaft der Schulbibliotheken in Berlin-Brandenburg (AGSBB e. V.), die sich seit vielen Jahren dafür einsetzt.
Die Regierungsfraktionen haben damit ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Arbeit von Schulbibliotheken in Berlin zu fördern und abzusichern, auf den Weg gebracht. Bereits im letzten Doppelhaushalt wurden erstmals Mittel für Schulbibliotheken eingestellt: 300.000 € für ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, 200.000 € für Sachausgaben. Beide Titel sollen im nächsten Haushalt verstetigt werden. Ein großer erster Schritt nach Jahrzehnten ohne finanzielle und fachliche Unterstützung!
Diese Entwicklung wird durch die Verankerung der Schulbibliotheken im Schulgesetz auch rechtlich abgesichert. Die zentrale Bildungsaufgabe des 21. Jahrhunderts, die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz, wird damit entscheidend voran gebracht.
Schule digital
Schneller als erwartet ist die Digitalisierung in der Schule angekommen und die Geräte von Microsoft, Apple oder Minhoff bringen Google, Facebook und Co. in die Schule. Für Medienkonzepte lies Corona keine Zeit. Digitalisierung darf aber nicht den Großkonzernen und Datenkraken überlassen werden. Schulen benötigen mediendidaktische Konzepte zur Nutzung digitaler Medien. Diese Kernaufgabe der Schulbibliothek wird im neuen Schulgesetz verankert!
Ressourcen nutzen statt Outsourcing
Als offener Lernraum ermöglichen Schulbibliotheken den Zugang zu digitalen und analogen Medien. Lese- und Informationskompetenz können so in- und außerhalb des Unterrichts gefördert werden. Ein Zentrum zum Austausch aller an Schule Beteiligten entsteht. Schulbibliotheken sind die Basis für gelingende Lernförderung IN der Schule. „Nachhilfe“ muss so nicht an teure Institute ausgelagert werden.
Schule + Bibliothek – da wollen wir hin
Gerade in der Corona-Zeit soll Schule als Sozialraum gestärkt werden. Offene Lernräume wie Schulbibliotheken sind ideale Orte für Entspannung, Rückzug oder Treffen mit Freund:innen. Veranstaltungen von Schüler:innen und außerschulischen Akteuren (Theater, Kino, Workshops) beleben den Schulalltag.
Schulen haben so die Chance, ihre Ressourcen zu nutzen, zu bündeln und nachhaltige Strukturen zu entwickeln. Schulbibliotheken unterstützt sowohl die Koordination und Vernetzung der Akteur:innen in der Schule als auch die Vernetzung in den Sozialraum. Partizipationsprozesse werden gestärkt, der Gestaltungs- und Wandlungsprozess der Schule gefördert und Schule als Lern- und Lebensraum aufgewertet.
Zusammen mit Klassenrat, Förderung von Mehrsprachigkeit und der Beteiligung von Schüler:innen in der Schulkonferenz unterstützt R2G mit dem neuen Schulgesetz die Förderung von Demokratie und Partizipation in der Schule.
Doch die rechtliche Absicherung von Schulbibliotheken ist erst der Anfang, das wissen auch die Bildungspolitikerinnen. Um Schulbibliotheken aufzubauen und zu erhalten, müssen Land und Bezirke zukünftig zusammen arbeiten, müssen Gelder für Personal, Sachmittel und Räume bereit gestellt werden, das betont auch Fr. Kittler im Bildungsausschuss. Die Politik ist sich ihrer Aufgaben bewusst – wir unterstützen sie weiter!








