(openPR) Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes treffen Frisöre und andere Dienstleister wirtschaftlich stärker als der bisherige Lockdown. Darauf weist der Bundesverband Liberaler Mittelstand hin und fordert, die Überbrückungshilfen umsatzbezogen zu gewähren, statt selbständige Frisörinnen und Frisöre wie Arbeitslose zu behandeln. „Durch die Bundesnotbremse befürchten die Frisörbetriebe Umsatzeinbrüche um bis zu 80 Prozent, wenn die Kundschaft wegen der Testpflicht erst einmal auf den Frisörbesuch verzichten wird. Da die Überbrückungshilfen III nur zur Abdeckung der Fixkosten bestimmt sind, werden viele selbständige Frisörinnen und Frisöre wie Arbeitslose auf die Grundsicherung verwiesen, obwohl sie täglich in ihrem Laden stehen“, beklagt der Bundesvorsitzende Liberaler Mittelstand, Dr. Dorian Hartmuth. „Der Respekt gegenüber der Arbeitsleistung der Selbständigen gebietet es, dass Überbrückungshilfen auf Umsatzbasis gewährt werden“, fordert Hartmuth.
Schon die bisherigen Regelungen, wonach in den Frisörbetrieben zwischen den Frisierplätzen 1,5 m Abstand gehalten werden muss, sich nur eine begrenzte Zahl Kunden im Laden aufhalten dürfen und nach jedem Kunden der Arbeitsplatz desinfiziert werden muss, hätten die Kapazitäten der Frisörbetriebe und damit deren Wirtschaftlichkeit stark reduziert. „Die aufgeblähte Logistik der Testplicht gibt dem Frisörhandwerk nun zumindest wirtschaftlich den Rest“, beklagt Hartmuth. Besonders betroffen seien Frisöre in ländlichen Regionen, in denen die Testungsinfrastruktur schlecht ausgebaut ist und Selbsttest nicht zugelassen sind, wie beispielsweise in Baden-Württemberg. „Die von der Bundesregierung propagierte Einheitlichkeit der Corona-Regeln wird im Kleingedruckten der Ausführungsbestimmungen auf Länderebene wieder aufgelöst. Wir fordern daher die Bundesländer auf, einheitlich die Anerkennung von Selbsttests in den Ausführungsbestimmungen festzulegen“, so Hartmuth.












