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Liberaler Mittelstand fordert Entschädigung und Entlastung

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Dr. Dorian Hartmuth, Vorsitzender Bundesverband Liberaler Mittelstand
Dr. Dorian Hartmuth, Vorsitzender Bundesverband Liberaler Mittelstand

(openPR) Eine parlamentarische Beschlussfassung über die in der Ministerpräsidentenrunde mit der Kanzlerin am 28.10. getroffenen Lockdown-Regelungen zur Eindämmung der Pandemiegefahr fordert der Bundesverband Liberaler Mittelstand. „Die Beschlüsse der Runde von Kanzlerin und Ministerpräsidenten greifen so existenziell in die Grundrechte der Bürger und vieler Gewerbetreibender ein, dass sie unbedingt von den Parlamenten auf Bundes und Landesebene und nicht von den Regierungschefs allein getroffen werden können. Nur so kann die Transparenz und damit die Akzeptanz der Betroffenen erreicht werden. Selbst ein Shutdown light bedeutet das Aus für die betroffenen mittelständischen Strukturen in unserem Land,“ so der Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstands Dr. Dorian Hartmuth.

Weiter fordert der Liberale Mittelstand, dass die betroffenen Wirtschaftszweige unabhängig von deren Größe unbedingt durch eine vollumfängliche Ausgleichszahlung entschädigt werden müssen. Als Referenz kann dazu der Vergleichszeitraum des Vorjahres herangezogen werden. Geschieht dies nicht, ist nach dem Shutdown im Frühjahr nunmehr eine Rezession ungeahnten Ausmaßes und eine flächendeckende Vernichtung von mittelständischen Betrieben und Arbeitsplätzen die zwingende Folge. Bei der Entscheidung sind die Folgen der Pandemie einerseits und die sozialen und gesundheitlichen Folgen bei den betroffenen Unternehmern und deren Beschäftigten andererseits abzuwägen.

„Neben den unmittelbaren Hilfen muss es eine spürbare Entlastung der Unternehmen geben, indem endlich bürokratische und steuerliche Hürden abgebaut werden. Dies gilt insbesondere für die Beantragung der Corona-Hilfen, die unbedingt entkriminalisiert werden müssen. Viele Mittelständler trauen sich mangels eigener Rechtsabteilung nicht, entsprechende Hilfen zu beantragen, weil sie Bußgelder und Strafverfahren fürchten müssen. Verluste in der Corona-Zeit müssen mit Gewinnen der vergangenen Jahre und ggf. mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können,“ ergänzt der stellvertretende Bundesvorsitzende Axel Graf Bülow.

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