(openPR) Bereits vor einem Jahr fanden Messungen von Pflanzenschutzmittelrückständen in einigen Obst- und Gemüsearten Aufmerksamkeit in den Medien und verunsicherten den Verbraucher. www.allum.de hatte dazu Stellung genommen.
Nun hat die Umweltorganisation Greenpeace ihren Bericht über Veränderungen in den zulässigen Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln vorgelegt. Fazit des Berichts: In Deutschland würden von Jahr zu Jahr die zulässigen Höchstwerte behördlicherseits eher angehoben als abgesenkt. Zwischen 2004 und 2006 seien die Faktoren für eine Anhebung der Höchstwerte stärker gestiegen als die für eine Absenkung. Mit anderen Worten: der Verbraucher- und Gesundheitsschutz würde gelockert werden.
Sinkt nun die Qualität unserer bisher als hochwertig angesehenen Lebensmittel? Müssen wir gesundheitliche Folgen befürchten?
Die Antwort lautet: Nein!
Höchstmengen für Rückstände in Lebensmitteln einerseits und gesundheitsbezogene Grenzwerte (ADI- und ARfD-Werte, s.u.) andererseits dürfen nicht gleichgesetzt werden, da sie sich auf unterschiedliche Sachverhalte beziehen.
Rückstandshöchstmengen
Rückstandshöchstmengen orientieren sich am Minimierungsprinzip: die eingesetzte Menge an Pflanzenschutzmitteln soll so niedrig gewählt werden, dass die gewünschte Wirkung noch erzielt wird und gleichzeitig die Rückstandsmenge niemals höher als gesundheitlich vertretbar ist. In erster Linie spiegelt eine Überschreitung der Rückstandshöchstmengen eine Verletzung der Regeln für „Gute Landwirtschaftliche Praxis“ wider. Sie ist jedoch nicht zwingend mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit gleichzusetzen.
Rückstandshöchstmengen werden in der Rückstandshöchstmengenverordnung (RHmV) gesetzlich geregelt.
Gesundheitsbezogene Grenzwerte: ADI- und ARfD-Wert
Zur Beurteilung möglicher gesundheitlicher Wirkungen stehen bei langzeitiger Aufnahme die „Duldbare tägliche Aufnahmemenge“, ADI = acceptable Daily Intake) und bei kurzzeitiger Aufnahme die „Akute Referenzdosis“ (ARfD) zur Verfügung.
ADI: Die Weltgesundheitsorganisation und die Welternährungsorganisation definieren den ADI-Wert als diejenige Substanzmenge, die ein Verbraucher täglich lebenslang aufnehmen kann, ohne ein Risiko für die Gesundheit befürchten zu müssen. Für jedes zugelassene Pflanzenschutzmittel wird ein ADI-Wert festgelegt.
ARfD: Für die Bewertung bestimmter Stoffe mit hoher akuter Toxizität ist die Akute Referenzdosis besser geeignet als der ADI-Wert. Sie ist definiert als die Substanzmenge, die ein Verbraucher mit einer Mahlzeit bzw. mit der Nahrung innerhalb eines Tages ohne gesundheitliches Risiko aufnehmen kann (BfR 2006). ARfD-Werte werden nur für solche Pflanzenschutzmittel festgelegt, bei denen auch eine einmalige (ausreichend hohe) Aufnahme negative Folgen für die Gesundheit haben kann.
Die jeweils gültigen ADI- und ARfD-Werte werden laufend dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst. Eine aktuelle Aufstellung findet sich in der Mitteilung des BfR vom 04. Januar 2006.
Falls in einem Lebensmittel Rückstande oberhalb der Höchstmenge festgestellt wurden, wird geprüft, ob auch einer der beiden gesundheitsbezogenen Grenzwerte überschritten ist.
Eine geringfügige kurzzeitige Überschreitung des auf lebenslange Aufnahme hin berechneten ADI-Wertes ist weniger kritisch als die des ARfD-Wertes.
Fazit:
Die festgelegten Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln und die jeweiligen gesundheitsbezogenen Grenzwerte unterscheiden sich ganz erheblich in ihrer Aussagekraft. Die Aktualisierung von zulässigen Rückstandshöchstmengen hat nicht zwangsläufig eine Verschlechterung der hohen Qualität unserer Lebensmittel zur Folge. Der Verbraucher sollte sich nicht verunsichern lassen. Letztlich muss er aber, wie bereits früher betont, bereit sein, den landwirtschaftlichen Produzenten für qualitativ hochwertige Lebensmittel auch einen entsprechenden Preis zu zahlen.
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